Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 3 (25.10.1840)
- Date
- 1840-10-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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12 Freiheit wieder gegeben, und die ganze israelitische Nation überall mit der gebührenden Achtung behandelt werden muß. In dem Begleitungsschreiben heißt es unter anderem: Die obwaltenden politischen Ereignisse gestatten für jetzt nicht, das Verfahren der OrtSbehorden bei dieser leidigen Angelegenheit einer strengen Untersuchung zu unterziehen, und die beiden Herren mochten sich vorläufig mit diesem Beschlüsse begnügen, welcher nicht etwa im Wege der Gnade, sondern in Folge gründlicher Nachforschungen 6« jure gefaßt worden sey. — Wir wollen unberührt lassen, was von den Gegnern der Zuden geflüstntlich, oder doch auf den Grund fälschlicher Berichte und irriger Ansichten bis jetzt von allen Seiten ausgesprcngt wurde. Aus dem Bescheid des Vicekönigs geht die Grundlosigkeit aller Anklagen und die volle Unschuld der Betheiligten hervor, und wenn gegen die Behörden, besonders über das Verfahren des Herrn Rattimenton und Genossen für jetzt keine Untersuchungen angestellt werden, so ist dies außer der politischen Krisis auch den Rücksichten für Frankreich zuzuschreiben, welche der Dicekönig nicht außer Acht lassen darf. Bald nach Beendigung der politischen Differenzen, zu welchen jetzt die gegründetste Hoffnung (?) da ist, wollen die HH. Moutesiore und Cremieur sich nach Damaskus begeben. Wie man hört, wird Hr. Picciotti (vstreichischer Unterthan) gegen den französischen Consul, Hrn. Nattimenton, eine Znjurienklage erheben. Die Leipziger Allg. Zeitg. enthält folgenden merkwürdigen Bericht: Mi tau, 6. Aug. Wir hatten in diesen Tagen gleichsam eine Wiederholung im Kleinen von dem Auszuge der Kinder Jsrael's aus Aegypten. Schon vor ein paar Zähren nämlich war hier höher» Orts eine Aufforderung an die Zuden ergangen, ob sie sich unter angegebenen Bedingungen zu einer Auswanderung ins südliche Rußland verstehen wollten. Es entschloß sich dazu eine große Anzahl Familien; allein irgend welche Hindernisse, vielleicht gerade der Umstand, daß die Mittel zur Colonisation einer so großen Menge, die sich gemeldet hatte, zu bedeutend sepen, schienen schon das ganze Unternehmen rückgängig zu machen. Natürlich kamen viele Familien, die ihr Bischen Hab und Gut schon in der Hoffnung auf die gelobte Zukunst zu baarem Gelbe gemacht hatten, dadurch in eine traurige Lage. Das fühlte besonders ein jüdisches Weib und wa^darauf bedacht, ihr Volk zu retten. Als im vorige« Zahre der Kaiser unter dem Namen eines Grafen turrch das Land nach Deutschland reiste, suchte jenes Weib in die Nähe des Wagens zu gelangen, und mochte wahrscheinlich ein so klägliches Aussehen annehmen, daß der vermeintliche Graf selbst nach ihrem Begehr ftägte. Das Weib enthüllte diesem jetzt in'der beredten Weise ihres Volks dessen ganze Calamität, versicherte, daß Alle auf die überschwengliche Gnade des Kaisers bauten, daß er ein Mann von Wort fty, und daß sie inständig siehe, er, der Herr Graf, möge durch seine huldreiche Fürbitte bei dem Hohen Herrscher für die armen Zuden die Erfüllung des Verheißenen auswirkev. Wie sehr diese Fürbitte geholfen hat, geht nun daraus hervor, daß in diesen Tagen nicht weniger als 350 jüdische Familien Kurland verlassen haben, um in die Gegend zwischen Odessa und Charkow zu ziehen, und zwar unter Bedingungen, die jedenfalls ein großartiger Beweis von der Gnade des Kaisers sind. Sie erhalten zunächst für die Zeit der Reise, die einige Wochen dauern wird-, täglich ein Erwachsener etwa lO Kop., ein Kind die Hälfte, so daß eine Familie im Durchschnitt fast auf t Rubel Silber täglich rechnen kann; außerdem werden ihnen unentgeltlich die nöthigen Wagen zum Transport gestellt. Dort angekommen finden sie ihre Wohnungen fix und fertig; die Ländereien, die man für sie angewiesen hat, sind so verthcilt, daß auf eine Familie, wie man sagt, etwa 15 Deffätinen kommen. Für das erste Jahr besorgt ihren Unterhalt noch die Regierung, die ihnen auch durch Aufseher und andere Beamten sowol Anweisung zum Ackerbaue geben, als auch für die polizeiliche Ordnung sorgen wird. Ferner ist ihnen auf 15 Zahre Abgabenfrciheit gewahrt, und für die nächsten 50 Jahre brauchen sie keine Rekruten zu stellen. Man erkennt leicht, daß unter solchen Verhältnissen weiter nichts fehlt, als guter Wille, Fleiß und Ordnung von Seiten dieser Familien selbst, um sich eine Lebenslage zu schaffen, wonach im Vergleiche zu der bisherigen ver neue Wohnort für sie in der That ein' Kanaan werden kann. Sollte die Colonie gedeihen, so läßt sich erwarten, daß die Regierung sich noch zur Anlage mehrer verstehen wird, da schon jetzt viele Familien darum nachgesucht haben, daß man ihnen die Erlaubniß zu einer Colonie auf ihre eigenen Kosten geben möchte. Zugleich geschieht dadurch eine Wohlthat auch unserer Provinz, in der die Zahl der Juden, die 1827 noch 4963 betrug, seitdem sich so vergrößert hat, daß 1835 nach offiziellen Angaben ihrer schon 22,531 waren.— Der bereits von uns erwähnte Entwurf zur Verbesserung des israelitischen Cultus in Frankreich hat einige Modifikationen erhalten; die Berufung einer Synode fand aber keinen Anklang bei dem Centralconsistorium. Nichts hatte in dem Organisationsentwurfe, so vielen Widerspruch gefunden, als daß dem Centralconsistorium die Macht eingeräumt wurde, den Cultus zu modificiren. Obgleich dieser Widerspruch nichts weniger als gerecht ist *), so hat man doch des Friedens wegen nachgcgcben, und den Rabbinen eine bedeutendere Stimme im Cultus zugestanden. Cremieur, Referent in dieser Sache, äußerte sich darüber folgendermaßen. "In der That, seit der Zerstreuung der Mischen Nation hat man niemals unter uns eine religiöse Hierarchie gekannt. Unter uns findet kein reeller Unterschied zwischen Laie und Priester statt. Das Wissen entscheidet, und keine Autorität, wenn es kein Sanhedrin ist, hat Rechte geltend zu machen. Darum hatte die Commission dem Central-Consistorium als Ausfluß der israelitischen Notabilität gewisse Vollmachten, die sich mehr auf den Cultus als auf die Religion beziehen, beigelegt. Hiergegen aber lehnen sich alle Consistorien einstimmig auf. Ohne zu schwanken müssen wir Ihnen Vorschlägen, sic zu unterdrücken, oder zu modificirön. Denn vor Allem muß man in der Zeit, in welcher wir leben, das Eine vermeiden, die Gewissensfreiheit in religiösen Angelegenheiten zu verletzen." Rapoport, den sich die Gemeinde in Prag zu ihrem Rabbinen erkoren, ist am 12. August dort angekommen und mit großen Ehren empfangen worden. *) S- Nr io. Jahrg. i. dieses Blattes. . Zu,beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen von dem Postamte in Meiningen und der Kesselring'schen Hofbuchhandluna m HUdburghausen und Meiningen. Preis, einschließlich des ganzen Porto, 1 Thlr. 16 gr. C. M. od. 3 fl. rhein. jährlich. Druck von Dö'll und Schaffer in Kassel.