Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 54 (1898)
- Issue
- 5 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2554541-2555022-2555027--09808-2566001- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
HO Sophokles redet von dem ungeschriebenen, unumstößlichen Recht, das ewig lebt, und von dem keiner weiß, von wannen es der Welt erschien. Im Alten Testament verstecken sich die Menschen vor Gott, nachdem sie gesündigt haben, und Rain muß unstät und flüchtig sein. Jesus spricht von dem innern Licht. Nach dem heutige,! Stand der anthropologischen Forschung kann man selbst den Naturvölkern Religion und Gewissen nicht absprechen. Auf die Aussage des Buschmanns: „Weiber stehlen ist gut, aber bestohlen werden ist böse," ist nichts zu geben, denn aus demselben Südafrika stammt die Bassutosage von dem vöglein, welches den Mörder verklagt, zwar getötet werden kann, aber immer wieder auftaucht. Das irrende Gewissen ist kein Beweis gegen die Allgemeinheit des Gewissens. Man müßte sonst auch denen das Gewissen absprechen, welche das Töten im Duell für berechtigt halten. Don einem Ursprung des Gewissens in der uns zugänglichen 'geschichtlichen Zeit kann darum kaum die Rede sein. Aber auch die Vermutungen betreffs seiner Entstehung kn der vorgeschichtlichen Zeit befriedigen nicht. Büchners Hinweis auf die Erziehung ist eine Verlegenheitsauskunft, denn woher stammt das Gewissen der Erzieher? Auch Herbert Spencer und Ree lösen das Problem nicht, wenn man vergessen haben soll, daß sittlich gut ursprünglich soviel wie nützlich ist, so fragt Friedrich Nietsche mit Recht: „wie ist solches vergessen möglich? Hat die Nützlichkeit irgendwann einmal aufgehört?" Nietsches eigene Aufstellungen über Werden- und Herrenmoral (eigentlich Raubtiermoral) sind zwar als Gegensatz zu Schopenhauer verständlich, durchhauen aber den Rnoten, statt ihn zu lösen. Somit haben wir auch heute noch ein gutes Recht, mit Rant das Gewissen als einen Beweis für das Dasein Gottes anzusehen. Gott ist der Urheber des Gewissens. Jüdische KhroniK. Das deutsche Eentralkomitee für die russischen Juden, welches $5034 Personen (besonders in den Jahren *89^ und 92) nach Amerika beförderte und 2 954 660 JO vereinnahmte, 2767594 JO. verausgabte, löste sich auf. vorher wurde ein Ausschuß gewählt, welcher über Rapital und Zinsen zum Besten bedrängter russischer Juden verfügen und so das Werk fortführen soll. — Ein vom Komitee zur Abwehr antisemitischer Angriffe veröffentlichtes Werk („Die Juden als Soldaten") nennt von nahezu 5000 jüd. Kriegern, welche ^870/^ gegen Frankreich kämpften, 360 Ritter des Eisernen Kreuzes, Unter denen sich \20 Militärärzte befinden. — Der Vorstand und die Repräsentanten der jüdischen Gemeinde zu Berlin lehnten das von 5800 Gemeindegliedern Unterzeichnete Gesuch um Einführung eines Sonntagsgottesdienstes ab. Doch soll fortan zwischen Sukkoth und Pesach alle Freitagabend ein Predigtgottesdienst stattfinden. — Lin Rabbinatskandidat wollte den Zeugeneid in einem Zivilprozeß nur mit bedecktem Haupte leisten. Dies wurde vom Gericht als Eidesverweigerung erklärt. Auf die hiergegen erhobene Beschwerde entschied die \o. Livilkammer, daß die Bedeckung des Hauptes eine Bestärkung der eidlichen Beteuerung darstelle und dem Zeugen auf verlangen zu gestatten sei. — Über das Judentum in Elsaß- Lothringen schreibt Dr. H. Lewy der A. Z. d. I., die gegenwärtigen Zustände seien in mehr als einer Hinsicht unerträglich. „Der Religionsunterricht ist vernachlässigt. Deutsche Gebete kennt man noch nicht. Man betet für das Wohl des babylonischen Exilarchen, obwohl der letzte dieser Würdenträger schon vor Jahrhunderten ins Grab gesunken ist. Beibehalten wird auch manches ,nittelalterliche Gebet, das um Rache für die blutigen Verfolgungen ruft." — Die österreichische Regierung richtete 2 Erlasse an die böhmischen Beamten und Lehrer, in denen sie dem Antisemitismus entgegenlrat. — Die ungarische jüdische Literaturgesettschaft veröffentlichte eine von Rabbiner Dr. Bernstein und andern besorgte ungarische Übersetzung der 5 Bücher Moses. — In Rußland trat am \z/\. Jan. das Gesetz in Kraft, welches den Juden die Ausübung des Schankgewerbes verbietet. — Der Zolaprozeß gab der antisemitischen Strömung in Frankreich und Algier einen neuen Anstoß. Auch in Tunis und Marokko kamen Ruhestörungen vor. — Die türkischen Beamten in Jaffa wurden von der Regierung in Konstantinopel angewiesen, das verbot der Einwanderung von Juden nach Palästina mit der größten Strenge zu handhaben. Herausgeber: Prediger W. Becker, Friedenau-Berlin, Hauffstraße Verlag: Goßnersche Missionsbüchhandlung, Friedenau-Berlin. Jahrespreis: 80 Pf. Druck von I. windolff, Berlin S.W., Lharlottenstraße 88.