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Dibre Emeth · 1884-01-01 · 3-4 (1884) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
40 (1884)
Issue
3-4 (1884)
Date
1884-01-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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34 ein russischer und ein rumänischer, die aber nicht in Artus, sondern in Jerusalem Wohnen, zu gleicher Zeit getauft. Der Arzt mit seiner Familie bleibt in Artus, die beiden anderen Erwachsenen behalten in Jerusalem ihren Wohnsitz. Es gehörte moMischer Muth für den Arzt und seine Familie dazu, in den Kreis der Juden und Jüdinnen, mit denen sie bis dahin auf gleichem religiösen Boden gelebt hatten, als Christen zurückzukehren und ihren christlichen Charakter unter denselben aufrecht zu erhalten. Aber kein Jude und keine Jüdin in Artus haben sich gegen die Getauften irgend eine Beleidigung zu Schulden kommen lassen. Unbewußt lernen es die Kolonisten mehr und mehr, daß innerhalb des jüdischen Volkes, ebenso wie in der Mitte aller anderen, sehr verschiedene religiöse Ueberzeugungen bestehen können, ohne daß davon das gemeinsame Nationalgefühl betroffen zu werden braucht. Bisher nun hat man in der Judenschaft die Verschiedenheit der religiösen Ansichten getragen, ohne daß man deswegen das nationale Band löste, aber von dem zum Christenthum übertretenden Juden trennte man sich und sah ihn nicht länger als Angehörigen des jüdischen Volkes an. Das wird jetzt in Artus anders. Hier fängt man an, auch die getauften Juden als Glieder des jüdischen Volkes zu betrachten; und in Palästina ist eine Erscheinung dieser Art auch ganz gerechtfertigt, denn Kanaan ist das Land des Volkes Israel. Wenn dagegen in unfern Ländern getaufte Juden noch Nationaljuden bleiben wollen, dann müssen sie mit der Stellung von Fremden im Lande zufrieden sein. Nationaljuden bleiben und die Rechte der Bürger eines anderen Volkes zu gleicher Zeit^ haben zu wollen, ist ein Unding. Nirgends sonst erhebt man den Anspruch, zwei Nationen gleichzeitig angehören zu wollen; allein unter den Juden der heutigen Zeit geschieht dies. Das bildet auch den schwachen Punkt in der heutigen staatsbürgerlichen Stellung der Juden. Gleiche Rechte können thatsächlich die Juden nur dann in einem Lande beanspruche», wenn sie vollständig aufhören, noch Nationaljuden zu bleiben, noch neben dem, daß sie z. B. Preußen sind, Juden zu sein. Zwei Nationen in einer Person anzugehören, ist ein Widerspruch in sich selbst. Religion und Nation fallen aber nach aller Erfahrung unter den Juden untrennbar zusammen. Das Verbleiben bei der jüdischen Religion ist zugleich mit dem Verbleiben bei der jüdischen Nation,

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