Mannheim
Compact Memory

Dibre Emeth · 1875-01-01 · 7-8 (1875) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
31 (1875)
Issue
7-8 (1875)
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2554541-2554821-2554825--06388-2562373
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

98 wandten sich nun die Inden in Schaaren nach Polen, nnd besonders im 14. wie im 15. Jahrhundert zogen große Massen derselben in diese Gebieterin. Die günstige Lage aber, welche die Juden hier fanden, spricht sich z. B. in einem Liede aus, welches die Strophe enthält: „Polen, königliches Land, in dem wir sorglos wohnten in Ruhe von jeher". Später änderten sich die Verhältnisse. Nicht blos wurden viele Tausend Juden bei dem furchtbaren Kosakenaufstand des 17. Jahrhunderts theils als Verbündete der Polen, theils um der Bedrückungen willen, welche sie sich gemeinsam mit den letzteren gegen die Kosaken hatten zu Schulden kommen lassen, hingemordct, sondern auch in Polen selbst wurden, als ihr sozialer Einfluß auf dem Lande überaus schwer zu lasten begann, strenge Gesetze zu ihrer Niederhaltung erlassen, ohne daß dieselben jedoch an den Verhältnissen viel geändert hätten. Rußland sah die neu erworbenen jüdischen Unterthanen nicht mit günstigen Augen an, und um cs zu verhüten, daß die eigentlichen Russen nicht in eine ähnliche wirthschaftliche Abhängigkeit wie die Polen von denselben geriethcn, beschränkte es sie sofort in ihren Wohnsitzen. Noch heute sind Juden in den großrussischen Gouvernements zwar geduldet, aber sie haben nicht das Recht, sich in ihnen dauernd niederzulassen; nur auf Grund eines Passes ist ihnen der Aufenthalt daselbst gestattet. Ausnahmen treten allein unter besonderen Bedingungen ein. So können alle Doktoren der Medizin und diejenigen, welche den ganzen Kursus an einem technologischen Institut durchgemacht haben, überall in Rußland wohnen. Dasselbe gilt auch für die Juden, welche sich mit Großhandel, Manufakturen oder höheren Gewerben beschäftigen. Will ein Jude eine höhere Schule besuchen, so darf er, falls er die Mittel nachzuweisen im Stande ist, in ein anderes Gouvernement übersiedeln; in der Heimath jedoch ist ihm nur der Besuch der Elementarschule gestattet. Neuerdings ist die Freizügigkeit auch auf jüdische Handwerker und Kunsthandwerker ausgedehnt worden. Im Uebrigen dürfen Juden überall in den westlichen Gouvernements Podolien, Volhynien, Kiew, Kowno, Wilna, Mohilew, Grodno, Minsk und Witebsk wohnen. In den Gouvernements Tschernigoff, Pultawa, Jekaterinoslaw, Cherson, Bessarabien, der Krim, Kurland, Livland, Stawropol und Transkaukasien ist es nur denjenigen ge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.