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Dibre Emeth · 1870-01-01 · 12 (1870) · page 42

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
26 (1870)
Issue
12 (1870)
Date
1870-01-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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218 sich das bleibende Recht über.das ganze Land Canaan sowohl als über jeden einzelnen Morgen desselben Vorbehalten hat. Er hat dasselbe seinen Ureinwohnern genommen und aus freier Gnade Israel übergeben, aber von vorn herein angedroht, daß er dieses Erbe dem Volk eben sowohl wie einst den Canaanitern nehmen werde, wenn es gegen sein Gesetz ungehorsam werden sollte. Au Lehen nur hat Israel das Land von seinem Grundherrn Jehovah empfangen; der einzelne Israelit ist daher durch seinen Antheil an dem Grund und Boden ein Lehnsträger Gottes. Deßhalb verbietet Gott (3. Mose 25, 23) ausdrücklich irgend ein Stück dieses Landes zu verkaufen; denn so lautet die Begründung: „das Land ist mein, und Ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir." Um so elender ist es, wenn dieses freie Walten der Majestät Jehovahs in dem gesammten Staats- und Volksleben Israels von der heutigen jüdischen Theologie durch Phrasen wie die folgenden bemäntelt wird: „Zu Grunde legt der Mosaismus das Volksbewußtsein, daß das Volk den Besitz des Bodens von Gott habe." Die Geschichte Israels ist ein redender Beweis für daö Zufammenfallen seines Volksbewußtseins mit den Gedanken und dem Willen Gottes! Diese Geschichte, welche mit dem beständigen Murren Israels gegen die Anordnungen Jehovahs schon auf dem Wege nach Canaan anfängt; diese Geschichte, welche von immer neuen Versuchen Gottes, das Volk im Lande endlich zu einem rechten Gehorsam zu bringen berichtet; diese Geschichte, welche zuletzt damit endet, daß nach einer erstmaligen Vertreibung des Volkes aus dem Lande dasselbe zum zweiten Male verbannt worden ist, weil weder die Langmuth Gottes noch sein Ernst es zur Buße gebracht haben! Aber freilich, man muß sich daran gewöhnen, die jüdischen Theologen bekennen zu hören „das Volk war nicht reif die Gesetze zu begreifen und auszuführen," und in demselben Augenblicke es sich gefallen lassen, daß sie das mosaische Gesetz aus dem Bewußtsein eben dieses Volkes herleiten. Nur einen Punkt erwähnen wir endlich noch bei dieser Beurtheilung der sogenannten Grundgedanken des MosaismuS, nämlich die ReinigkeitSgesetze desselben.

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