Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 22 (1866)
- Issue
- 9-10 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2554541-2554749-2554755--04593-2560526- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
„Dein Volk sollen eitel Gerechte sein." Aber jetzt ist Alles, was wir thun können, dieses Vorrecht durch die Gnade Gottes, die auf unsrer Arbeit ruht, auf die „ Uebergebliebenen nach der Wahl der Gnade" auszudehnen. Und doch, indem wir daS thun, thun wir ein größeres Werk, als tausend Reformbills für irgend ein Volk vollbringen können, wenn sie nur politische Vorrechte und äußerliche Befugniß bezwecken, diejenigen zu wählen, welche Gesetze geben sollen, ohne diejenigen höheren Prinzipien herbeizuführen, welche die Selbstsucht in Liebe, Sittenlosigkeit in Tugend, tödtliche Gefühllosigkeit und Weltsinn in himmlischen Sinn und lebendige geistliche Gnade verwandeln. Das ist es, wodurch ein Volk erhöhet wird, und das beruht auf der höchsten Autorität, daß „Gerechtigkeit ein Volk erhöhet, aber die Sünde der Leute Verderben ist." Noch einmal, dieser Zug der Verschiedenheit zwischen den beiden Fällen ist da, und es ist von Wichtigkeit, daß unsere Staatsmänner sich daran erinnern sollten. In dem Falle der Maßregel, die dem Parlamente jetzt zur Entscheidung vorliegt, wird von der vorgeschlagenen Ausdehnung des Vorrechts als einer Gabe an diejenigen gesprochen, welche es nicht haben — als einer Übertragung eines beschränkten TheileS von Macht von einer Gattung von Personen auf eine andere. Unser Parlament kann als etwas Ganzes dem Lande Gesetze geben, und ob eö aus ein hundert oder aus tausend Mitgliedern besteht, so ist die Macht der Gesetzgebung dieselbe. Und wiederum, wenn man den gesetzgebenden Körper vermehrt, so fügt man denen nichts von Macht bei, welche dieselbe jetzt haben, sondern man überträgt einen gewissen Theil der Macht von denen, welche sie haben, auf Andere, welche sie nicht haben. Das mag von Nutzen sein. Es mag ein Prozeß der Weisheit sein. Bisweilen ist es so. Es mag ein Prozeß der Gefahr sein. Bisweilen ist es so. Aber die Thatsache ist in jedem Falle einfach die: es ist eine Uebertragung der Macht. Nicht so ist es mit dem höheren Werke, mit welchem es diese Gesellschaft zu thun hat. Wenn wir dies Vorrecht, die Freiheit Christi, dem ungläubigen Juden ans Herz legen und dasselbe damit durchdringen, so berauben wir uns nicht selbst damit, daß wir ihm geben. JmGegentheil bereichern wir uns durchaus in Allem, was wir ihm mittheilen. Je mehr wir geben, desto mehr erhalten wir. Wir theilen nicht aus