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Dibre Emeth · 1866-01-01 · 7-8 (1866) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
22 (1866)
Issue
7-8 (1866)
Date
1866-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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103 freyer trewe stehen, und ob man dagegen sagen wolt, wo dis gelten solt, müßt man auch vielen Christen das hantieren verbieten, Als die inn offenem betrugt, und on gewissen des betrugs befunden sein, nach dem gemeinen sprüchwort, zu einem kaufman gehöret gros Diligentz und klein Conficentz, Sagen wir, das man ja solchen vermeinten Christen alle Hendel verbieten solt." Nachdem „die Gelehrten" mit Berufung auf vsut. 28 erklärt, daß Gott selbst die Juden den fremden Völkern unterworfen habe, und daß darum die christlichen Obrigkeiten „nach Gottes gerechtem und barmherzigem urteil, so fie die Juden bey den Christen gedulden wollen also halten, das sie nicht ob, sondern unter den Christen, der schwantz bei ihnen und nicht das Haupt sein," heißt es weiter: „Denn sie ja ihres Unglaubens und Verachtung Christi sampt dem blut des Hernn, seiner lieben Aposteln, und so vieler marterer, das auff ihre eigene beger und billichem urteil Gottes, noch auff ihnen liegt, under recht gottseligen Obern entgelten, und nicht genießen sollen, Nu dürfen sie sich aber des berühmen, und findet sich also inn der that, das sie unser Herrn und wir ihre knecht sein und nicht Herwider, wie es aber der gütig Gott geordnet hat." „Denn sie durch ihre forteylige leihen, keuffen und verkeuffen, den unfern das ihre also abziehen, das sie darbeh müssig gehen, Pracht und Mutwillen mit dem schweis der unseren und fast der ermessen, treiben, so halten sie sich auch also, das weder sie noch ihre kinder den unfern knechtlichen Dienst thun. Wie aber gar offt die unfern ihnen thun, welche ihnen auff die Sabbath die fewer machen, kochen, waschen und andere arbeit ausrichten." Zur Begründung dieser Beschränkung wird noch angeführt, wie die Juden in der Türkei und in Polen durch ihr „geldtgewerb" sich „über allen Adel, Fürsten und König erhöht haben;" darum sollen christliche Obrigkeiten darauf sehen, daß sie nicht zu allem und jedem Handwerkzugelassen, sondern in nöthiger Einschränkung gehalten werden. „Jedoch was man ihnen vor arbeit und narung ordenet, dabei sol sie ein Oberkeit trewlich schützen, und alle Christen barmhertzig und freundlich halten, kein hohn noch spot mit ihnen treiben, also, das sie alles mitleiden und liebe bey uns befinden."

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