Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 16 (1860)
- Issue
- 11-12 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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169 „vielem Verkehren" mit den beiden Knaben kann also nicht die Rede sein. Eine noch viel gröbere Verletzung aller Wahrheit ist eS, wenn gesagt wird, „daß I. die beiden Knaben auf eigenem Wagen nach Tarnowitz gebracht" habe. Herr I. ist gar nicht in einem „eigenen Wagen," sondern mit der Eisenbahn nach T. gefahren und die sogenannten zwei Knaben kamen erst am dritten Tage zu Fuß Herrn I. nach. Von T. hat Herr I. allerdings die beiden jungen Lenk mit einem Empfehlungsbriefe und einigen Mitteln zur Reise nach Berlin abgesandt; aber dies geschah erst auf dringendes Bitten der jungen Leute und nachdem Herr I. sich auch mit kompetenten Personen über diesen Schritt berathen hatte. Die Mittheilung aus Beuchen läßt die Eltern und Lehrherrn der beiden Personen, so zu sagen, nur durch einen guten Treffer errathen, was aus den „plötzlich Verschwundenen" wohl geworden sein könne; die Wahrheit ist aber, daß Herr I. die jungen Leute veranlaßte, ehe sie noch von T. abreisten, an ihre Väter zu schreiben, daß ein Freund sich ihrer annehme, und daß sie in wenigen Tagen von Berlin aus Beruhigendes über ihr Unterkommen erfahren würden. Es fällt uns nicht im Entferntesten ein, die eilfertige Handlungsweise des Herrn I., mit welcher er dem dringenden Begehren der jungen Leute willfahrte und sie sogleich nach Berlin beförderte, rechtfertigen und gut heißen zu wollen. Es war dies jedenfalls ein Mißgriff und eine falsche Schwäche, die ihn verleitete, seine zuerst ausgesprochene Meinung, sie möchten bleiben, zu ändern. Wie aber der Berichterstatter schreiben kann, man sei „dadurch unwillkürlich an die Mortara-Angelegenheit erinnert" worden, ist wohl für einen Jeden schwer einzusehen, es sei denn, daß dies Erinnern dadurch geschehen sei, weil die Beuthener Angelegenheit von Anfang bis Ende auch nicht einen einzigen Aehnlichkeitspunkt mit der Mortara-Angelegenheit darbietet. Wir wollen mit diesen berichtigenden Bemerkungen nur irgend welchen Mißdeutungen begegnen und jede Verdächtigung abwehren. —