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Dibre Emeth · 1860-01-01 · 11-12 (1860) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
16 (1860)
Issue
11-12 (1860)
Date
1860-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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im Werbelust, wie fast alle die gut besoldeten Kolporteure der Englischmans." Die.Redaction des Volksblattes sagt in ihrer jenem Artikel bcigefügten Beurtheilung des „Zeugnisses der freien evangelischen Kirche Deutschlands" unter Anderem: „Nachdem es" — das eben genannte Zengniß — „unter 1—6 in wenigen Worten die Hauptsumme des gemeinsamen Christenglaubens vorangeschickt hat, bringt es unter 7—19 ein Sammelsurium sämmtlicher Marotten des engl.- christlichen Radicalismus." Ferner sagt das Volksblatt: „§ 19 endlich setzt absonderlicher Weise, weil Herr Edward ein Judenmissionar gewesen ist, die Juden-Mission — nicht aber die Mission an die Heiden — in das Glaubensbekenntniß „„der freien evangelischen Kirche Deutschlands."" Ob in diesen Worten bloß dem „JudenmisstonarHerrn Edward" der Vorwurf gemacht wird, daß er „die Mission an die Heiden" übergehe, oder ob die Jubenmission überhaupt gemeint sein soll, lassen wir dahingestellt. Wenn auch, was wir gern glauben und annehmen wollen, die Schreiber des genannten Artikels gar nicht die Absicht haben, die Judenmission überhaupt irgendwie zu verdächtigen, so können Sätze und Beurtheilungen, wie die angeführten, doch sehr leicht dazu veranlassen und zwar um so mehr und eher, weil die Judenmission noch im Allgemeinen wenig Gönner und Freunde hat und auf der andern Seite in der Judenmission ja auch, wie eben überall, manche Verirrung vorkommt. So wurde erst vor Kurzem in der Schlesischen Zeitung aus Bromberg mitgetheilt, daß dort der Agent der British Society eine Secte bilden wolle, die das jüdische Ceremonial-Gesetz unter den Christen oder christlichen Proselyten einführen wolle. Wir wollen auch endlich nicht unerwähnt lassen, daß, wie wir aus sicherer Quelle vernommen haben, durch Betheiligung an solchen Bestrebungen von Seiten der Missionare unter den Juden große Schwierig- ' keiten und Hindernisse für ihr Wirken nothwendig erwachsen müßten, indem ihnen bisher zugestandene Rechte von dem Kirchenregimente leicht entzogen werden dürften. Unter solchen Umständen halten wir eine Abwehr für unsere Pflicht und erklären'hiermit, daß wir von Anfang an die Bildung „der freien evangelischen Kirche Deutschlands" mit aller Entschie- 11*

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