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Dibre Emeth · 1860-01-01 · 5-6 (1860) · page 26

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
16 (1860)
Issue
5-6 (1860)
Date
1860-01-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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90 Herrn Grafen — belächeln." Also die Meinung von dem Fluche Gottes wird — „belächelt." Wir dürfen ferner, zum Beweise, daß die Judenz. keinen strafenden und rächenden Gott kennen will, z. B. nur daran denken und erinnern, wie dieselbe überhaupt und der Herr Redakteur derselben insbesondere die gegenwärtige Zerstreuung Israels durchaus nicht ein Straferempel Gottes sein läßt, sondern nur einen Beweis seiner Liebe, da auf diese Weise die Israeliten zu Weltbürgern erhoben wurden, und ihre Religion, die zuerst nur eine Familien-, dann eine Staatsreligion*) war, sich zur Weltreligion entwickelte; Israel selbst aber als das große Misstonsvolk über die ganze Welt vertheilt und ausgebreitet ist, um ihr Misstonswerk desto leichter und erfolgreicher treiben zu können, welches darin besteht, die Menschen zu Deisten zu machen, d. h. zu Leuten, die an eine Gottheit glauben, aber das geoffenbarte Wort Gottes als solches verwerfen und von demselben nur das als Wahrheit annehmen, was Verstand, Herz und Geschichte als Wahrheit gelten läßt. —Jndeß haben wir nun doch in einigen Nummern der allg. Z. d. I. die Lehre auch gefunden, daß Jehovah ein rächender und strafender Gott sei, wenigstens gegen uns Christen. In No. 6 des genannten Blattes von 186V S. 90 wird „die Unterdrückung des UniverS des Herrn Louis Veuillot" angezeigt und in dieser Anzeige heißt es: „Wir find keine Freunde des Systems der Unterdrückung, können uns daher dieses Actes, vom allgemeinen Standpunkte aus, nicht erfreuen. Wenn wir uns aber erinnern, welche Stelle Herr Veuillot den Juden und dem Judenthume gegenüber vor einem Jahre gespielt hat, wie er der Mortarageschichte den furchtbarsten Hohn, die lügenhafteste Verdächtigung, die ausschweifendsten Beschimpfungen hinzufügte: so können wir auch hierum den „Finger Gottes" erblicken, der die gerechte Vergeltung niemals ausbleiben läßt." Wir möchten *) In einem andern Artikel der allg. Z. d. I. No. 29, S. 412 von 1859 heißt es dagegen: „Das Judenthuv, hat das Glück gehabt, niemals Staatsreligion gewesen zu sein; selbst als Israel noch sein Land besaß, gab es stets nur Bolksreligiou, meist selbst nur des edelsten Theiles dieses Volkes und mußte den Machthaber» Israels ihre Eristenz «bringen. —

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