Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 14 (1858)
- Issue
- 9-10 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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130 gebracht worden ist, so ist und bleibt die That unchristlich und gottlos. Es wird wohl auch keinem Christen, weder einem Katholiken, noch viel weniger einem Protestanten , einfalM, eine solche Gewaltthat entschuldigen, rechtfertigen oder vertbeidigen zu wollen; wer es thäte, würde damit nur beweisen, daß er vom Geist und Sinn des biblischen Christenthums weit entfernt wäre. Wenn demnach die Sache sich wirklich so verhält, daß ein jüdisches Kind gewaltsam weggenommen und wider seinen eigenen Willen getauft worden ist, so ist und bleibt dies die unchristliche und gottlose That eines Einzelnen; die Sache kann und darf aber darum noch keineswegs etwa der ganzen Christenheit, weder den Katholiken, noch weniger den Protestanten, und am allerwenigsten dem Christenthum zur Last gelegt werden, wie Dr. Geiger thut, wenn er (in der ersten Beilage zu Rr. 403 der Schles. Zeit.) in dieser Angelegenheit sagt: „Sicherlich werden auch die deutschen Katholiken, namentlich die hohen Kirchenhäupter, nicht zögern, ihren Einfluß geltend zu machen gegen einen Act barbarischer Gewaltthai, der im Mittelpunkte der katholischen Christenheit verübt wird im Namen des Glaubens und unter Sanction der Behörden. Das Christenthum, d. h. die Lehre der christlichen Religion verwirft, mißbilligt und verabscheut dergleichen Mittel und Maßregeln, den christlichen Glauben zu verbreiten und Anhänger des Christenthums zu machen. Der protestantische Theil der Christenheit wenigstens, der diese Lehre anerkennt, richtet sich nach derselben; sollte die katholische Kirche*) noch heute einen solchen Prinzip huldigen, nach welchem sie in früherer Zeit die Juden mit Gewalt zum Christenthum brachte, so müssen wir es ihnen überlassen, mit welcher Autorität sie solche Zwangs- und Gewaltmaßregeln begründen und rechtfertigen wollen. Wundern müssen wir Uns aber über die Zumuthung Dr. G's. an die katholische Christenheit. Er sagt, die barbarische Gewältthat sei im Namen des Glaubens und unter Sanction.der Behörden verübt worden, Und *) Ein gewisser Herr Wiek scheint das auch von der katholischen Kirche zu behaupten; denn er sagt in derselben Angelegenheit in Nr. 407 der Schles. Zeit., daß die katholische Kirche durchaus nicht ans jüdischem Kinderraüb ausgehe, um diese Kinder zu taufen.