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Dibre Emeth · 1857-01-01 · 1 (1857) · page 15

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Journal
Dibre Emeth
Volume
13 (1857)
Issue
1 (1857)
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
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15 ihnen die Erlaubniß ertheilt werde, die erbetene Mission in Rußland zu errichten. In einem beiliegenden Schreiben des damaligen Herrn Ministers der Volks-Aufklärung, des Fürsten Aller. Golitzin war der Inhalt der in russischer Sprache abgefaßten Erlaubniß angegeben, nämlich das Neue Test, und Tractate überall im Lande zu verbreiten. Froh und dankbar gegen den Herrn, der die Umstände und das Herz deö Kaisers so gnädiglich gelenket, dachten nun die Missionare daran, sogleich von der ihnen ertheilten Erlaubniß Gebrauch zu machen. Herr M'Caul nahm daher, in der Hoffnung den oben erwähnten Solomon zu finden, seinen Weg durch Galizien, und Herr Becker begab sich nach Polen. Die Missionare hatten die Absicht, sich in Dubno in Rußland wieder zu treffen. Indessen hatte Herr Becker bald nach seinem neuen Antritt der Misstonsthätigkeit in Polen eine herbe Erfahrung zu machen. Auf Grund der erhaltenen Erlaubniß, worüber er ja die Kaiserlichen Papiere und Briefe des Ministers in Händen hatte, betrieb er überall, wo sich Gelegenheit fand, seinen Missionsberuf, indem er mit Juden über die Wahrheit der christlichen Religion sprach und Bücher unter ihnen verbreitete. Aber schon in dem Städtchen Polaniec wurde seiner Wirksamkeit Einhalt gethan. Dort hatte er zwei Reue Testamente und mehrere Schriften ausgetheilt, auch den Ort bereits wieder verlassen, um seine Reise weiter fortzusetzen, als ihm reitende Boten Nachkommen, ihn anhalten und nach dem Städtchen zurückführen. Der Bürgermeister und ein anwesender Assessor der KreiS-Commisston in Sendomir untersuchen die Papiere des Missionars, und ohne sich daran zu kehren, daß derselbe vom Kaiser selbst die Erlaubniß hat zur Ausübung seines Missionsberufs, erklärt der eine der beiden Herren vielmehr, der Kaiser habe ihnen Nichts zu befehlen; und so werden mehrere Tractate, ein Neues Testament und der Paß Herrn Beckers ihm weggenommen, in ein Packet, zusammengepackt, eingestegelt und dies Packet einem Boten übergeben, der den Missionar nach Sendomir bringen und dort der nächsten Behörde Packet und Person zu weiterer Untersuchung übergeben solle. In Sendomir wagte man es nicht Etwas zur Entscheidung der Sache zu thun, und Herr Becker wurde am folgenden Tage unter Begleitung eines Polizeibeamten nach Radom gebracht. Aber auch dort wollte der damalige Woiwodschafts-Commissair keinen entscheidenden Schritt thun und den armen Missionar mit seinen christlichen Schriften in Freiheit setzen. Er blieb nach wie

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