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Dibre Emeth · 1855-01-01 · 11-12 (1855) · page 17

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
11 (1855)
Issue
11-12 (1855)
Date
1855-01-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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181 zu beschäftigen, die ihnen vorgeschrieben sind. Ebenso ist der Heide, welcher einen Ruhetag halt, wenn dies auch an einem Wochentage ist, und er ihn zum Sabbath macht, des Todes schuldig. Es braucht nicht erst erwähnt zu werden, auch wenn er sich einen Feiertag macht. Das allgemeine Gesetz ist, daß man ihnen nicht gestatte, in ihrer Religion etwas nach eigenem Gutdünken zu erneuern, oder sich auf eigene Hand Gebote zu machen, sondern er werde entweder ein aufrichtiger Proselyt und übernehme alle Gebote, oder bleibe bei seinem Gesetze stehen und füge nichts hinzu, noch nehme er etwas davon weg. Wenn er sich daher mit dem Gesetze beschäftigt oder den Sabbath feiert, oder sich eine Neuerung erlaubt, so wird er geschlagen, bestraft und ihm angedeutet, daß er des Todes schuldig sei, aber er wird nicht getödtet." Neth. olam S. 18. Over ist auch nur ein Gedanke von einer solchen Duldung ohne Beschränkung zu finden in folgender Stelle: „Man muß die Armen von den Götzendienern zugleich mit den Armen aus Israel speisen, um des Friedens willen; auch wehrt man den Götzendienern nicht, Theil zu nehmen an der Nachlese, den vergessenen Garben und dem auf den Ecken der Felder wachsenden Getreide, um des Friedens willen. Ferner muß man sich nach ihrem Wohl erkundigen, selbst an ihren Festtagen, um des Friedens willen; aber nie darf man ihren Gruß erwiedern, noch auch in das HauS eines Götzendieners an seinem Feiertage hineingehen, um ihn zu begrüßen. Wenn man ihm auf der Straße begegnet, grüßt man ihn mit leiser Stimme und gesenktem Haupte. Alles dieses gilt aber nur von der Zeit, in welcher die Israeliten in Gefangenschaft und unter die Völker zerstreut leben, oder wenn die Götzendiener die Obermacht über die Israeliten haben. Wenn aber die Israeliten über die Götzendiener die Obergewalt ausüben, ist es uns verboten, einen von ihnen unter uns zu dulden, selbst wenn er sich nur zufällig und vorübergehend an einem Orte aufhält, oder handelnd von einem Orte zum andern wandert. Er darf nicht eher unser Land passiren, als bis er die sieben Gebote, die den Kindern Noahs gegeben sind, angenommen hat; denn es heißt in der Schrift: „Laß sie nicht wohnen in deinem Lande", 3 Mos. 23, 33 selbst nicht auf eine kurze Zeit. Wenn er aber die sieben Gebote angenommen hat, Dibr« Emeth 1855. 13

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