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Dibre Emeth · 1854-01-01 · 9-10 (1854) · page 15

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
10 (1854)
Issue
9-10 (1854)
Date
1854-01-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
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143 Fälle haben sich hieraus ergeben. Zwei Nachbarn bauen ihre Häuser auf dem Grunde des Einen'und bebauen d'en des Andern. Dieß ist sehr werthvoll, da es wegen seiner Lage im Dorfe abgabenfrei ist. Wenn das Land, zu dem diese häusliche Besitzung gehört, in andre Hände übergeht, erhebt der Eine Anspruch auf dasselbe, während der Andre wünscht, er möge nur das Haus nehmen, das er so lange besessen hatte. Diese Fälle werden am besten durch die Dorfältesten entschieden, aber sie beweisen das Vorhandensein des Gesetzes unter den Afghanen, daß die Häuser auf den Dörfern wie d.ie Felder des Landes betrachtet werden sollen. Die Rechte und Pflichten der Verwandten, wie sie von den Afghanen durchgesetzt werden, sind gleichfalls merkwürdig. In allen wilden und abhängigen Ländern werden die Gefühle der Rache sich in einer Zahl von Morden zeigen, aber ich habe nicht von einem Lande gehört, in welchem die Fußstapfen eines Mörders oder Verführers so sicher, von Geschlecht zu Geschlecht verfolgt werden kpnnen, wie unter den Patans. Ich spiele nicht an auf den ganzen Stamm, sondern auf Privat-Unrecht, wo nach dem levitischen Gesetze die Hand des nächsten Verwandten sich zuerst erheben sollte, um eine Blut-oder Schandthat zu rächen. Ein sehr trauriges Beispiel hiervon kam vor zwei Jahren zu meiner Kenntniß. Ein junger Mann, der in meinem Feldlager , mit mir zusammen traf, Besitzer beträchtlicher Ländereien, kam und fragte mich um Rath in Betreff seiner Familienangelegenheiten. Sein Vater war getödtet. worden, als er noch ein Kind' war, ein einziger Sohn, und seine Mörder aus dem Dorfe entwichen, ohne je wieder von sich etwas hören zu lassen. Im Vertrauen auf die Ordnung, die durch die brittische Regierung war eingcführt worden, 'kehrte dieser Mann zu dem. Dorfe zurück, in der Absicht, sich dort wieder niederzulaffcn. . Er wurde dem jungen Manne sogleich als der Mörder feines Vaters bezeichnet, und seine Tödtung ihm zur Pflicht gemacht. Dieser truc> Bedenken, die That auszuführcn, und sah sich deshalb den Stichelreden und finsteren Blicken der Dorfbewohner ausgesetzt. Er trug es indeß alles, bis sein verlobtes Weib ihm von ihrem Vater vorenthalten wurde, als 31t gut für ihn.

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