Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 10 (1854)
- Issue
- 3-4 (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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56 lichen mit vielen Andern fühlten sich sogar veranlaßt, an die Patriarchen und Bischöfe der morgenländischen Kirchen einen Protest gegen das Verfahren des Bischofs 'Gobat zu erlassen und sich somit völlig davon loszusagen. Dies konnte leicht den Anschein gewinnen, als wäre dieser Protest von der vereinigten Kirche Englands und Irlands ausgegangen. Dies veranlaßte die vier Erzbischöfe dieser Kirche eine Erklärung äbzugeben, daß dieser Protest keinesweges von der vereinigten Kirche Englands und Irlands, oder von dazu authorisirten Personen ausgegangen sei, daß sie denselben auch nicht billigen könnten, sondern vielmehr das Benehmen des Bischofs Gobat gut heißen müßten. Da Herr Bischof Gobat in seinem diesjährigen Zirkularschreiben auf diesen Protest Bezug nimmt, und vielleicht auch von manchen unserer Leser nicht recht aufgefaßt werden könnte, so wollen auch wir hier die Erklärung der vier Erzbischöfe noch folgen lassen. Sie lautet: Da gewisse Geistliche ein Memorial an die morgenländischen Patriarchen und Synoden gerichtet haben, in welchem der anglikanische Bischof zu Jerusalem angeklagt wird, daß er die Grenzen seiner Mission überschritten und Schismen in den morgenländischen'Kirchen eingeführt habe. , Und da einige der Namen, mit welchem das genannte Schriftstück unterzeichnet ist, Namen von Personen sind, welche in der vereinigten Kirche Englands und Irlands einen höheren Rang einnehmen, und da man, wenigstens in fremden Theilen, voraussetzen könnte, daß der Tadel, als ob der Bischof ohne Authorität seiner Kirche gehandelt habe, nicht von Personen ausgehen könne, welche selbst ohne solche Authorität handelten. Deswegen halten wir, die Erzbischöfe der vereinigten Kirche Englands und Irlands, es für angemessen und räthlich, die öffentliche Erklärung abzugeben, daß das genannte Memorial in keiner Weise von der genannten Kirche oder von Personen ausgeht, welche von dieser Kirche authoristrt waren, Beschlüsse zu erlassen. Wir sind veranlaßt zu diesem Schritte, erstens, um uns vor der Gefahr zu Hüten, welche aus dem Beispiele des ungehörigen und nicht berechtigten Verfahrens von Seiten der Memorialisten für unsere eigene Kirche entstehen könnte, und dann weil wir mit unserm Bruder,