Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 6 (1850)
- Issue
- 3 (3.1850)
- Date
- 1850-03-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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38 sah Herr Sternschuß einen Zuden kommen, aus der Wohnung des Gouverneurs, mit Ketten um den Hals und an Händen und Füßen, deren Gewicht ihn fast zu Boden drückte; und über dies mußte er vier Wasserkrüge zu einem Brunnen tragen und sie mit Wasser füllen. Ein Kurdischer Beamter trieb ihn mit einem Stocke, damit er schneller ginge. Herr St. fragte ben Beamten nach dem Verbrechen, das der arme Zude begangen hätte. Beamter: Er ist ein Dieb. Herr St.: Was hat er denn gestohlen, daß er eine so schwere Strafe verdient? Beamter: Wallah! (Eidesformel der Bestätigung) er ist ein Dieb, ein Zude, ein Bastard! Herr St.: Aber sagen Sie mir, was hat er denn gestohlen? und ist denn seine Schuld wirklich bewiesen? Beamter: Noch nicht. Herr Sternschuß wandte sich dann zu dem Zuden und fragte ihn nach dem Verbrechen, dessen er angeklagt sei. Darauf rrwiederte er: Ein Kurde sagte aus, ich hätte ihm einen Gerab (Sack) Weizen gestohlen. Betrachten Sie diese Ketten! von Morgen bis spät des Abends muß ich arbeiten, habe kaum etwas zu essen, und habe auch kein Geld, um es ihnen geben zu können, mich ftei zu lassen; und das Alles muß ich erdulden, weil ein Kurde sagt, ich hätte ihm ein wenig Weizen gestohlen, der keinen Werth hat. Zch kann schwören, daß ich unschuldig bin, haben Sie um Gottes willen Mitleidev mit mir. Da das Gesetz der Muhamedaner fordert, daß jede Anklage von Zeugen bewiesen werde, so fragte Herr St. den Beamten, warum denn die Sache nicht gehörig untersucht würde, und bemerkte dabei, daß es sehr leicht sein würde, Zeugen herbeizuschaffen. Die Antwort darauf war: das Ganze ist nur eine Kleinigkeit und nicht werth, deswegen Geld auszugeben. Auf die Verwendung des Herrn St. beim Gouverneur wurde der arme Zude sofort freigelassen. Bon Rav andus reiste Herr St. nach einem kleinen Orte, Namens Dergali, wo gegen 20 jüdische Familim wohnen. Hier