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Dibre Emeth · 1849-08-01 · 8 (8.1849) · page 2

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Journal
Dibre Emeth
Volume
5 (1849)
Issue
8 (8.1849)
Date
1849-08-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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122 Zn No. 25. Seite 336 und 37 der Allg. Zeit. d. Zudench. wird uns berichtet, daß der Herr Superintendent St. in Märkisch- Friedland, „in einer Traurede mit etwas starken Ausdrücken darauf hingewiesen habe, daß nur die christliche Ehe eine wahrhafte sei, die jüdische aber nicht". Der Herr Rabbiner vr C. hielt es daher für seine Pflicht, „solche Znvectiven"(?) nicht mit Stillschweigen zu übergehen, sondern schrieb an den Sup. St., um von ihm eine Erklärung zu erhalten. Das Schreiben lautet also: „Zn der Traurcde, welche Ew. Hochw. am 2. März d. Z. in der Kirche hielten, sollen Sie, so wird erzählt, sich dahin geäußert haben, daß nur die christliche, nicht die jüdische Ehe als eine wahrhafte zu betrachten sei. Zch gestehe Ihnen gern offen und unverholen, daß ich für meine Person diesem Gerüchte durchaus keinen Glauben schenke, ist es doch selbst von allen Zudenfeinden anerkannt, daß gerade die jüdische Ehe im Allgemeinen eine musterhafte ist, und sich durch hohe Sittlichkeit in allen Jahrhunderten bewährt hat, und trage ich doch die feste Ueberzeugung in mir, daß eine Aeußerung, wie die oben bezeichnete, mit Ew. Hochw. ehrenhaftem und versöhnlichen Charakter unverträglich ist. Dennoch aber ersuche ich Sie ganz ergebenst, mich durch eine Erklärung von Zhrer Seite baldigst dahin beruhigen zu wollen, daß ich wohl daran gethan, jenes Gerücht für ein falsches zu halten und die Sache für erledigt erachten kann". Da Herr Sup. St. es vorzog auf dieses Schreiben nichts zu erwiedern, was wohl auch die meisten Herrn Prediger gethan haben würden, so fühlte sich der Herr Rabbiner vr. C. veranlaßt, sich mit dem Gesuche an das hohe Ministerium zu wenden: „Den bercgten Vorfall untersuchen Und dem Herrn Sup. St. allhier, aufgeben zu wollen, das friedliche Zusammenleben der Konfessionen durch unbegründete Angriffe ähnlicher Art nicht mehr zu trüben". Diese Eingabe sandte das hohe Ministerium an das Königl. Consistorium, von welchem dem Herrn Rabbiner vr. C. folgender Bescheid zuging:

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