Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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2 Geist wohl Hr. Dr. Holdheim, Landrabbiner in Mecklenburg- Schwerin, in einem Aufsatze „Unsere Gegenwart" in der Dr. Freund'schen Monatsschrift ausgesprochen. .Dieser Gelehrte will nicht eineReform des Thalmudismus, sondern er will eine Reform des Mosaismus, und nennt den Thalmudismus selbst eine solche Reform. Das heißt doch aber nichts anders als, er will aus dem Mosaismus oder aus dem Gesetze Moses Alles entfernt haben, was nicht zeitgemäß ist, wo ihm dann aber freilich weiter Nichts übrig bleibt, als die reine und nackte Zdee Gottes, und die Gebote und Ceremonien im Gesetze auch weiter keine andere Bedemung für ihn haben, als daß sie gerade für die damalige Bildungsstufe des Volkes nöthig und heilsam waren. Da ihm nun aber das Christenthum in diesem Streben hindernd entgegen tritt, das er ebenfalls eine und zwar „dem Rabbinismus entgegen getretene Reform des Mosaismus" nennt, die aber „von unendüch glücklichem äußern Erfolgen begleitet war," so kann auch dieß nicht unbeachtet gelassen, sondern das Unbefriedigende darin muß nachgewiesen werden, besonders weil von dieser Seite her schon immer der Kampf gegen das altrabbinische Judenthum geführt wurde, und man glaubte, mit Besiegung desselben das Judenthum in das Christenthum hinein zu drängen. Eine solche Nachweisung, nämlich des Unbefriedigenden im Christenthume, hält er besonders deswegen für nothwendig, weil die Juden der neuern Zeit mit dem Christenthum gemeinschaftliche Sache gegen die Rabbinen machen. Er spricht sich darüber wörtlich so aus: „Da nun die Juden der neuern Zeit mit dem Christenthume gemeinschaft- Uche Sache gegen die Rabbinen machen, so können sie die Nothwendigkeit, über das Christenthum zu rcflectiren, nämlich das Unbefttedigende der im Christenthum sich manifestirenden Reform von der einen Seite, wie auch die Möglichkeit einer so wohl dem Rabbinismus als dem Christenthum entgegen zu haltenden dritten Reform des Mosaismus auf der andern Seite nachzuweisen, unmöglich länger abweisen. — Daher müssen wir die zwei Richtimgen, die im Ehristenthum und in dem alten Rabbinismus, insoweit sie sich uns als verschiedene fast um dieselbe Zeit — in die