Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VI (5696) 1935/36
- Issue
- Heft 7-9 (April 1936)
- Date
- 1936-04-01
- Page
- Seite 196 (sequence 6)
- Belongs to
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196 Wenn ich mir nun auch die Fähigkeit nicht zutraue, eine Kritik der talmudischen Vernunft zu entwerfen, so möchte ich doch den Versuch unternehmen, an einem talmudischen Problem zu zeigen, welchen Weg die Erforschung des Talmuds beschreiten muß, um in dieser eigenartigen Gedankenwelt wirk־ lieh heimisch zu werden. Ich wähle die סוגיא von סימא פמיר ממצות — die Halacha vom Blinden. Die Grundzüge dieses Problems lassen sich mit kurzen Worten wiedergeben. Denken wir uns den Fall: Es wird einer mit einem Stein geworfen und getötet. Der Steinwerfer hat es nicht gerne getan. Er hat einen Mensehen getötet בלא ראות, ohne ihn zu sehen. Er ist ein unvorsätzlicher Mörder, der die gesetzlich vorgeschriebene Flucht ergreifen muß. Das N i c h t s e h e n des mit einem Stein Geworfenen und Getöteten ist eine Unvorsichtigkeit, die den unvorsätzlichen Charakter des Mordes begründet und das Gesetz über die Fluchtpflicht des unvorsätzlichen Mörders in Kraft treten läßt. Wie ist es nun, wenn der un vorsätzliche Mörder blind ist? Es ist ohne weiteres klar, daß der Blinde aus dem Rahmen dieses Gesetzes herausfällt, denn das Nichtsehen des Blinden ist keine strafbare Unvorsichtigkeit, sondern physisches Unvermögen. Auch wenn die Gernoro nicht ausdrücklich konstatieren würde, daß mit den Worten ״ בלא ראותohne ihn zu sehen“ (Num. 35, 23) פרט לסומא שאינו גולה (Mackoth 7 b.) der Blinde von der Pflicht des Fliehens ausgeschlossen ist, würden wir uns zu dieser Ausschließung des Blinden kraft der uns eingeborenen logischen Denkgesetze ohne weiteres für berechtigt halten. Auch die moderne Rechtsanschauung, die, im Gegensatz zur jüdischen, jede Bindung durch ein religiöses Dogma ablehnt, dürfte einem Blinden nur eine verminderte Haftpflicht zuerkennen. Diese Zustimmung unseres landesüblichen logischen Denkens wird aber sofort in eine kopfschüttelnde Verwunderung übergehen, wenn wir hören, daß in B. Kama 87 a רבי יהודה sich folgendermaßen vernehmen läßt: סומא פטור מכל המצות שבתורה דאמר קרא וזאת המצוד, החקים והמשפטים, כל שישנו במשפטים ישנו במצות והקים וכל שאינו במשפטים אינו במצות והקים. Der Blinde ist nach ר״י von der Erfüllung sämtlicher Thorapflichten befreit. Nur jemand, der von den Rechtsordnungen der Gesellschaft (משפטים) erfaßt wird, wird auch in den gesamten Bereich des jüdischen Pflichtlebens (מצות והקים ) einbezogen. Denn die Gedankenweit der Thora, die da spricht: ״Und dies ist nun die Verpflicht-