Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 9-10 (Juni 1935)
- Date
- 1935-06-01
- Page
- Seite 271 (sequence 45)
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m prazife, wohldokumentierte Bereitftellungsäppell מהרה יבנה ביהט־ק fordert weder das Land, noch die Menfchen für das Land, fondern (wenn überhaupt) nur die fündenfcheue Vorficht der fich felbft in Taurofreue bereitzuhaltenden Menfchen vor möglicher Überreichung.67 Gegenftand der Bereitftellung find eben immer nur wir felber. Die Dinge und Situationen find nur Mittel dazu und liegen wenig in unferer Macht. Und fchickfalhaft ift nun mal die Leiblichkeit unteres Volkstums grade vom Boden her verftümmelt. Das dürfen wir nie vergelten. Zwangsgaftfchaft zwingt uns überall, fogar in «unterem‘* Lande, in die Refpekt heifchende Enge einer Wirtsftaatlichkeit,68 דינא דמלכותא. Dieten engen Rahmen (der uns folange halt, wie das Golub69) haben wir auszufüllen nach Maßgabe der dafür von Gott in Geltung gelaffenen Gefetze70 und im Geifte des totalen, aber total eben nur noch zu «lernenden‘* und zu — betenden Gottesftaatsvolkstums.71 Alto dab wir felber in diefer Lage nie zu einem ganzen Eigenen gelangen, wohl aber (wer dankt es uns?) den Kulturfortfchritt der Völker mit eingehen lallen in die Wegbereitung für das Reich Gottes. Diefer Auftrag gilt jedoch für alle Länder unferer Zwangsgaftfchaft, nicht nur für Erez-Jibroeil. Gewib dürfen wir es begrüben, wenn Staatengunft uns in territorial gefchloffener Siedlung Entfaltungsmöglichkeit gewährt; wenn wir nur darüber nicht die Staatengunft vergeffen und das Hoheitszeichen der Zwangsgaftfchaft! Und weil Erez-Jibroeil die Bewährungsauf־ gäbe des Golub erweitert um die Mizwo79 ישוב א׳י (fich des Landes liebend anzunehmen73 und der in ihm geltenden befonderen Mizwaub 74), und weil überhaupt die קדושה des Heiligen Landes fich nach קדושה des Lebens lehnt,75 darum ift die Gewährung der Ent־ faltungsmöglichkeit dort ganzgewibambegrübenswerteften;wenn wir nur nicht Gefahr laufen, darüber auber Staatengunft und Zwangsgaftfchaft auch das zu vergeffen, dab קדושה kein Spekulationsobjekt für wirtfchaftliche Experimente oder nationaliftifche Ambitionen ift, « Eir. 43 b תוד״ה ואסור (S. o. K. 27 Anm. 15). 68 s. o. Anm 16. 69 B’r. 34b אין בין וכו׳; o. K. 24 Anm. 1. 70 o. K. 25 Anm. 3. 71 vgl. Waj. r. 73, 357; M. Tanch. 14 צו; A. Ch. 1 5, 50 (Tur — M’n. 110a), 621 4; Kid. 4Ga (Mal. 3!6). 72 Betr. Verbindlichkeit s. Ew. H. 75 'פ״ת ו; Ramb. מלבים V 7; Ramban z. IV 33 53 (Aur hachajim! [a. z. V 11!2]) u. V 17 (R. Bachaj!); .ם׳ המצו' מג' אסתר למ*ע ד׳ דרמב׳י 73 B. k. 80 b; K’ß. 112 a, b. 74 תשב״׳ן ח״ג קצ״ט ר׳ ר״א; V 1110 Ssif. Ende. 75 Ew. H. a. a. O. מהרי״ט u. חת״ם; III 18 25 Ramban.