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Nahalat tsevi · 1935-06-01 · Heft 9-10 (Juni 1935) · page 3

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 9-10 (Juni 1935)
Date
1935-06-01
Page
– (sequence 3)
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Ein Entwurf für Kenesseth Jisrael. Von Dr. Isaac Breuer. Vorbemerkung. In: zwei Aufsätzen habe ich in dieser Zeitschrift die organisatorische Zusammenfassung der Juden des Heiligen Landes in Kenesseth Jisrael behandelt. Im zweiten Aufsatz versuchte ich die Grundsätze zu entwickeln, wie der gegenwärtige parasitäre Zusammenhang zwischen den Gemeinden und den Organen der Politik und der Wirtschaft in einen Zusammenhang der Symbiose umzugestalten und damit die Einheit des palästinensischen Judentums in letzter Stunde zu retten wäre. Herrschaft der Thora über die Gemeinden und ihren Verband ohne Verzicht auf die Herrschaft der Thora über Politik und Wirtschaft waren die hierbei leitenden Gesichtspunkte. Ich übergebe nunmehr einen ausgearbeiten Entwurf der Oeffentlichkeit, der auf diesen Grundsätzen׳ beruht. Er knüpft an den Entwurf an, den ich vor Jahren als Anlage meiner Schrift Über das Jüdische Nationalheim beigefügt hatte, der selber sich wiederum an den Entwurf anlehnte, der damals von der palästinensischen Regierung herausgebracht worden war, und der schließlich zu der gegenwärtig noch in Geltung befindlichen Verfassung führte. Der Entwurf verträgt keineswegs den Maßstab, der an eine ideale Lösung des Verfassungsproblems des werdenden Erez Jisrael zu legen wäre. Eine solche Lösung ist gegenwärtig unmöglich. Der Entwurf verträgt auch nicht den Maßstab, der unter Zugrundelegung der geschichtlichen Entwicklung des deutschen oder des ungarischen Judentums sich ergibt. Er geht ganz und gar von den Verhältnissen und Zuständen im heutigen Erez Jisrael aus und! versucht, auf sie die erprobten Grundsätze unserer heimgegangenen Lehrer זצ׳״ל zur Anwendung zu bringen. Ob mir dies gelungen ist, mögen Berufene entscheiden. Die Jüdische Religionsgemeinschaft in Erez Jisrael. I. Abschnitt. Die jüdische Religionsgemeinschaft, ihre Grundbegriffe und ihre Organe. §1• Die Juden Palästinas, geeint durch den Willen, auf heimatlichem heiligen Boden das dem jüdischen Volk von Gott geoffenbarte, von den Vätern überlieferte Gesetz der Thora, wie es in schriftlicher und mündlicher Lehre vorliegt und für <lie Zeit

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