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Nahalat tsevi · 1934-06-01 · Heft 9-10 (Juni 1934) · p. Seite 268

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 9-10 (Juni 1934)
Date
1934-06-01
Page
Seite 268 (sequence 50)
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268 könnten beide Teile von ihrem Schickfnl befreien, bevor noch die Stunde des dritten Gottesftaates gefchlagen hat. Und Verhängnisvoller Irrtum wäre es, aber auch aus unterer irdifchen Heimatlofigkeit ein Recht für die Menfdiheit herzuleiten, uns die Gaftfreundfchaft zu kündigen und nach Belieben Ruhelofigkeit aufzubürden, alfo, S’charjo’s Mahnung zum Trotz, dort, wo ״Gott ein wenig zürnt, von fich aus das Unglück zu fördern"6. Gottkönig wird den vorzeitigen Abbruch unferer Zwangsgaftfchaft nicht wollen, bis dab iie ihren Zweck als gottesftaatiicher Wegweifer erfüllt und Jibroeil und Menfdiheit heimgeführt hat in fein Reich. Und die politifche Lehre: wirtfchaftspolitifche Güter find uns nidit mehr frei zu eigen. Verloren andere Völker ihre Heimat fo war die Entwurzelung (wenn eben nicht Untergang) immer zugleich Verpflanzung. Sie durften wieder Herren ihres Brotes und Weines werden. Das ift kein Golub. Aber Juden in der Fremde können nicht Herrn des Brotes fein, das fie effen, nicht Herren des Weines, den fie trinken. Unfer Golub allein ift bitter echt 7. Fremder Wohlftand und Frieden beherrfchen unfere Nahrung und Ordnung. Ob die wirtfchaftspolitifche Symbiofe zu einer gefunden organifchen Einordnung führen foll oder nicht, das liegt wefentlich in der Hand unferer Wirte. Wir unfererfeits aber müffen in jedem Falle wiffen, dab unfer Verhältnis zur Wirtfchaftspolitik der Völker kein nutznieberifches fein kann, fondern nur ein treu mitwirkendes. Und auch diefes nur ein abhängiges, kein beftimmendes; altes Sditadlonub hat das bedacht; Führung, die das vergibt, mub fcheitern. Und die Muffar-Lehre: fchmerzi ein Glied, fo leidet das Ganze. Man kommt dem Golubproblem nicht damit bei, dab man es in zufammenhanglofe regionale, landsmannfchaftlidie Probleme zerfpaltet oder gar in lauter individuelle Einzelfchickfale. Die erfte Methode mag ״natürliche" Erklärungen erleichtern; aber geht denn das Judefein überhaupt natürlich zu? Und die zweite fordert zwar jeden Betroffenen zur Seibftprüfung heraus, und die ift gewib notwendig; damit ift aber das Gemeinfchaftsgerchidc als folches nicht gedeutet. Beide Betrachtungsweifen find zu kurzfichlig für das ״grobe Ganze"; und gerade diefes bildet doch das fchreiende •In; K’ßub. 111a; — s. a. V 3248 u. Hirsch Comm. ’ Midr. R. zu Eicho 1».

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