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Nahalat tsevi · 1934-06-01 · Heft 9-10 (Juni 1934) · p. Seite 266

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 9-10 (Juni 1934)
Date
1934-06-01
Page
Seite 266 (sequence 48)
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266 — wie erft dann! Und jede Mizwo-Tat ein vollendeter Gottesdienft, eine vollkommene Huldigungsgabe vor dem wiederhergeftellten Throne der Ehre Gottkönigs, ein fprühender Lebensfunke des wiederverjüngten Gotiesftaaisvolkes, von unfagbarer Wirkfamkeit, ein Liebesgrub Jibroeil’s an feinen Gott in weltbeglückendem Miteinander - אני לדודי ודודי לי Für folches Glück ift kein Fleib und keine Übung zu viel. Im Hinblick darauf (fpricht ein uraltes Wort3 mit erquickender Klarheit) bedeutet jede noch fo unfeheinbare Mizwo-Tat fchon heute nicht nur ein unvergängliches Verdienft für das vergängliche, erft im Jenfeits fich vollendende Leben ihres Erfüllers, fondern einen unfehälzbaren Beitrag zur Bewährungsaufgabe des Golub — כשאתם חוזרים לא יהיו לכם חדשים -, einen koftbaren Bauftein zum kommenden Gottesftaat. 26. Zwaiigsgastscbaft. De facto ift der Gottesftaat Zukunftshoffnung, er exiftiert nicht mehr in irdifcher Wirklichkeit. Dafür beherrfcht er als unverrückbares Gefchichtsziel der göttlichen Vorfehung alles irdifche Gefchehen. So, als himmlifcher Gottesftaat, hat er nie aufgehört. Sein Recht gilt fort* 1. De jure ift er fchon heute — noch heute. Er ift fo kraft unterer immer noch geltenden Berufung zum Mamlecheb-kauhanim w’gauj-kodaufch und kraft der uns verbliebenen Zentralinftanz der Tauro. Gleich wie Awrohom felber fchon de jure, wenn auch nicht de facto, Herr des Heiligen Landes war. Die Angehörigkeit zu diefem de-jure-Staat ftempeli jeden Juden. Das Bewubtfein von diefer Angehörigkeit — und es allein - macht ihn zu einem bewubten Juden. Die finnennahe Realität eines faktifchen Staates bedeutet für jeden feiner Bürger auch ohne jedes andere Hoheitszeichen ein pofitives, untrügliches Merkmal feiner Angehörigkeit und Hörigkeit an diefen Staat. Bürgerbewublfein ohne diefes Merkmal ift gar nicht denkbar. Was erfetzt aber dem Juden des finnenfernen, ideellen de-jure-Gotiesftaates den Mangel folch eines pofitiven Merkmales? - Den erfetzt ihm die finnennahe Realität des — Golub und feines Innuj. Auch Mizrajim und Bowel waren Golub. Aber erft diefes dritte hat unter ganzes Volk zu fcheinbar heimatlofen Menfchen 8 V 11 ״ Ssif.: אע*פ שאני מגלה אתכם ... היו מצויינים במצות ... משל למלך שבעם על אשתו ובו׳: 1 s. 0. Kap. 25 Anm. 3.

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