Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 9-10 (Juni 1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- Seite 264 (sequence 46)
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264 eigenem Boden unter eigenem Himmel haben fie Gottkönig vorenthalten und als ihr Eigentum beanfprucht. ln der blendenden Behaglichkeit des ״Überfluffes an allem״ wollten fie nicht einfehen, dab es Gott gehört3. Jetzt dürfen fie nur noch als Gälte der Völker ein anormales, indirektes irdifches Dafein führen. Und in der mikrofkopifchen Aufhellung eines atomifierenden, jeden Einzelnen zur Selbftverleidigung zwingenden Zuftandes flicht es fcharf in die Augen, dab ihr jetziges Dafein jedenfalls nicht ihr Eigen ift. Von da ift es aber nicht mehr weit zur Wahrheit. Wenn fie nur fehen wollten! .. .ומצאת כי תדרשנו 25. Bewährangsaafgabe des Bolus. Golufe war nie nur Innuj und ift es auch jetzt nicht. Tauro, einmal offenbart, bleibt für ewig Erbgut der Gemeinde Ja’kauws und fordert Bewährung, von jeder Generation, zu jeder Zeit, an jedem Ort. Ohne eigenftaatiiche Ausftattung: wirtfchaftspolilifch völlig unfelbftändig und widerftandslos, das feeli<che Volkstum ohne den Kompab von Ruach-hakkaudefch oder auch nur Bab-Kaul, die Refidenz des Gottesftaates verlaffen, vernichtet - und dennoch flehen wir nach wie vor im Dienfte der alten, ewigen Beftimmung: Mamlecheb-kauhanim w’gauj-kodaufch. Die allein blieb uns von der einftigen Pracht und Grobe und mit ihr das Recht und die Bürgerkunde des Gottesftaates, die Tauro. Das heibt nichts anderes, als dab auch weiterhin (trotz gründiichfter Entmachtung, furchtbarfter Atomifierung und jämmerlicher Verfügungslofigkeit über fidi felbft) jeder Jude im Golub einer Gemeinfchaftsaufgabe unterfteht. Denn Gauj-kodaufch und Mamlecheb-Kauhanim find Bewährungsformen der Gefamtheit. Sie find und bleiben die Komponenten des Gottesftaatsvolkes. Und Gottkönig will doch ein Volk — fein Staatsvolk. Nicht, dab nun etwa eigenmächtige Wiederherftellung des territorialen Staates die Aufgabe des Golub fei. Denn diefer Staat könnte nicht ohne Macht fein, und politifche Macht lofigkeit ift heute unfer Schickfal* 1. Sondern, nachdem Gottkönig zweimal verfuchi hatte, durch Staatlichkeit ein Gauj-kodaufch und Kauhanim zu gewinnen, und beide Verfuche, der ftrengere wie der mildere, an unterer Sinnlichkeii und Habfucht gefcheiierl find, ift fein Wille jetzt, zum dritten * V 28״. 1 K’ßub. 111a; s. 0. Kap. 24 Anm. 1,