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Nahalat tsevi · 1934-02-01 · Heft 5-6 (Februar 1934) · p. Seite 155

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 5-6 (Februar 1934)
Date
1934-02-01
Page
Seite 155 (sequence 45)
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155 irreführen heißt, daß er ihm versprechen darf, einen höheren Lohn zu zahlen, um ihn zur Weiterarbeit zu bewegen, er ist aber nicht verpflichtet, das Versprochene einzuhalten. Er darf auch andere Arbeiter mit einem höheren Lohn anstellen. Selbst wenn die Beendigung der Arbeit dann mebr kostet als die vereinbarte Summe für die Gesamtleistung, so muß der Vertragsbrüchige Arbeiter dennoch für alles aufkommen. Der Ar״ beitgeber darf nicht nur den Lohn, sondern auch andere Gathaben des Arbeiters einbehalten סי' של״ג ס״ו. Hat er es aber unterlassen, andere Arbeiter zu mieten and dadurch ist ihm Schaden entstanden, dann kann man den Arbeiter hierfür nicht mehr haftbar machen, da es eigenes Verschulden des Arbeitgebers ist שם רמ״א. Ist es aber zur Zeit der Kündigung sehr leicht, andere Arbeitskräfte zu finden, so dürfen die Arbeiter auch im דבר האבוד- Falle jederzeit חוזר sein und dem Arbeitgeber anheimstellen, andere Arbeiter anzustellen. Hat der Arbeitgeber sie irregeführt und ihnen einen höheren Lohn versprochen, so muß er ihn ihnen auch auszahlen רמיא סי, של״ג ס׳ה. Das gilt nur im Falle, daß er ihnen von sich aus den höheren Lohn versprochen hat, haben sie aber den höheren Lohn verlangt und er hat ihn ihnen versprochen, so steht ihm das Recht zu, ihnen nur den zuerst vereinbarten Lohn auszuzahlen, weil sie nur mit תתעמת vom Vertrag zurück treten können שם שיך סקיל. Nach der Ansicht des סמיע ס״ק כיב besteht die Haftpflicht des Arbeiters bei דבר האבוד nur im Falle, daß es dem Arbeitgeber z. Z. der Mietung möglich gewesen wäre, andere arbeitswillige Arbeiter zu erhalten, aber wenn dies nicht der Fall war, so war der Arbeiter nicht גורם היזק und ist vollkommen פטור. Der ש״ך ס*ק כיח aber macht ihn auch in diesem Falle haftbar, weil er jetzt jedenfalls גורם היזק war. Der ערוך השלחן ס״ק כיב führt aus, daß, wenn es dem Arbeitgeber trotz aller Bemühungen nicht möglieh war, Ersatzarbeiter zu finden, man den Vertragsbrüchigen Arbeiter nach allen Ansichten haftbar machen wird. Ein Arbeiter, der bisher unentgeltlich arbeitete, kann an sich auch bei דבר האבוד sich von der Arbeit zurückziehen. Hätte aber der Arbeitgeber bei Beginn seiner Arbeit andere Arbeiter gefunden, er tat es aber nicht, sondern hat sich auf ihn verlassen, so darf er ihn in diesem Moment nicht im Stiche lassen, da er dann מזיק ist. Er ist sonst מדיני דגרמי für jeden Schaden haftbar. Wohl aber hat er ein Recht, Arbeitslohn zu verlangen ש״ך סיי של״ג ס״ק ל״א. Erklärt ein Handwerker, daß das ihm zum Verarbeiten ge-

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