Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 1-2 (Oktober 1932)
- Date
- 1932-10-01
- Page
- Seite 57 (sequence 59)
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57 leistung zu unterstützen. Jahrzehnte ohne Erfolg. Schließlich ist ihm Bismarck zu Hilfe gekommen. Alfred: Bismarck? Bernheim: Jawohl, Bismarck. Als Bismarck, in seinem berüchtigten Kulturkampf gegen die katholische Kirche, aus rein politischen Erwägungen den Kirchenzwang lockerte und die Kirchen-Austrittsgesetze schuf, kam auch Hirschs Stunde. Ein besonderes preußisches Gesetz gab endlich den Juden die Möglichkeit, aus den Synagogengemeinden wegen religiöser Bedenken auszutreten, ohne deshalb zugleich1 vor dem Staat aufzuhören, Juden zu sein. Von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen,!erklärte alsbald Hirsch als unbedingte Pflicht nach den Gesetzen der Thlora. Alfred: Aha, das also ist der Austritt! Jetzt verstehe ich. Das ist eine Angelegenheit, die eigentlich nur das Recht des Wirtsvolks betrifft. Bernheim: :Wieso? Alfred: Austreten heißt, ,nach Ihrer Darlegung, eihein) thforawidrigen Zwang, den eine thorawidrige Gemeinschaft, die alles [eher als eine jüdische Gemeinde ist, den eine nach den Gesetzen der Thora völlig illegale Gemeinschaft mit Hilfe des Staates,!unter dessen Schatten wir weilen, gegen Juden ausübt, von sich abzuschütteln. Austreten heißt, nach den weitliehen Gesetzen des Staats eine Gemeinschaft verlassen, die ihrerseits Zuvor nach den Gesetzen der Thora aus dem jüdisehen Staatsvolk ausgetreten ist. Nach den Gesetzen der Thora ist es also gerade umgekehrt als nach den weltlichen Gesetzen des Staats. Nach den Gesetzen der Thora ist die thorawidrige Gemeinschaft ausgetreten. Nach den weltlichen Gesetzen des Staats ist Hirsch und sein Kreis ausgetreten. Ohne Zweifel haben Hirsch und sein Kreis sich!, vor den Gesetzen der Thora, bereits vor Erlaß des Austrittsgesetzes nicht mehr der thorawidrigen Gemeinschaft zugehörig erachtet. Sie gaben wohl nur dem weltlichen Zwang nach. Mit Erlaß des Austrittsgesetzes entfiel der weltliche Zwang. Wer fürderhin von seiner Möglichkeit keinen Gebrauch machte, zeigte damit, daß er nunmehr freiwillig der thorawidrigen Gemeinschaft sich, vom Standpunkt der Gesetze der Thora, allererst anschloß, ihr nunmehr freiwillig beitrat. Bernheim: Ganz so hat es Hirsch dargestellt. Und ich muß sagen, daß es damals keinen thoratreuen Rabbiner gab, der