Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 9-10 (Juli 1931)
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 294 (sequence 10)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2551369-2551387-2551395--0333-2551829- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
294 Von Anfang iari war israeis geschichtliches Sein und Werden nicht ein Produkt 1zusammenwirkender, weltgeschichtlicher Ursachen. Vielmehr waren und ׳.sind alle äußeren Bedingungen seinem Werden und Bestehen ,als Volk entgegen, und es fehlte ihm jede materielle Unterlage, aus welcher überall sonst eine Volkserscheinung erwächst. Das ״Volk“ Israel ist nichts, als ein weltgeschichtliches Schöpfer- ״Werde!“ Gottes. Lev. 26,23 ♦ Gott — zum Volk! — Wenn andere Völker ihren Einigungspunkt in dem gemeinsamen Boden haben, hat das jüdische Volk seinen Einigungspunkt in dem gemeinsamen Gott. Ex. 6,7 Jedes andere Volk wird ein Volk durch sein Land und. schafft sich dann Gesetze für sein Land. Ihr aber seid ein Volk durch das Gesetz und!erhaltet ein Land für das Gesetz. Deut. 4, 5. * נוי קדוש ein einziges Volk unter'.Völkern, das nicht dem eigenen Ruhm, der eigenen Größe, ,der eigenen Verherrlichung, sondern der Begründung und Verherrlichung des Reiches Gottes auf Erden angehört. Ex. 19,6 * עם ה׳ die Volksgesellschaft, in!deren gegenseitigem Verhältnis sich die Herrschaft Gottes kundtun will, deren gegenseitiges Verhalten die Gottesverherrlichung, die Huldigung Gottes auf Erden begründen soll. Lev. 19,18 ♦ Ein ״Volk“, eine ״Nation“, eine ״soziale“ Gesamtheit, ein Staat, dessen ganzes ״soziales“ Dasein in Gott wurzelnd, von Ihm erbaut, auf Ihm beruhend, von Ihm gestaltet und Ihm geweiht sein soll. Ex. 12,3 * Ihr seid das einzige Volk auf Erden, das Gesetze hatte, bevor es ein Land!.besaß — diese Gesetze sind die einzigen, deren Erfüllung nicht als ,Mittel zu einem Volksdasein, sondern als Zweck desselben .dastehen. Deut. 4,5 * היום הזה נהיית לעם heute bist du zu einem Volk geworden! Die gemeinsame Verpflichtung zum Gesetze und für das Ge-