Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 6 (April 1931)
- Date
- 1931-04-01
- Page
- Seite 194 (sequence 16)
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194 den, die in jedem Einzelfalle den Nachweis aller vom Religionsgesetzgeforderten Vorbedi ngungen einer Eheschließung ermöglichen.“ Und heute? 22. Oktober 1928: Beschluß der Generalversammlung des orthodoxen Rabbinerverbandes, die Frage der Matrikelführung zum Schutze der religiösen Reinheit der Familie zu prüf en und in die Tat umzusetzen. 22. Mai 1929: Verhandlungen der Vereinigung der liberalen Rabbiner Deutschlands über Fragen des jüdischen Ehegesetzes, die in den ersten Nummern dieser Zeitschrift besprochen wurden. Wir möchten zuversichtlich hoffen, daß unsere gesetzestreuen Rabbiner ihren Beschluß recht bald ausführen werden. Es ist höchste Zeit Wie lange noch sollen die liberalen Herren ihre Wühlarbeit am Fundament der jüdischen Einheit, des jüdischen Volkstums fortsetzen dürfen, ohne daß von berufener Seite das große jüdische Publikum veranlaßt wird, sich dagegen wirksam aufzulehnen? Wie lange noch soll stillschweigend geduldet werden, daß diese Herren Ehen einsegnen, die reiigionsgesetzlich keine Ehen sind und Ehescheidüngen vornehmen,!die ein Hohn auf die Majestät des jüdisehen Rechtes sind, ohne daß alle diejenigen, denen an der jüdischen Tradition etwas gelegen ist, sich dagegen aufbäumen und sprechen : Mit einem Judentum, das diese Herren als religiöse Führer anerkennt, wollen wir nichts zu tun haben? Wie lange noch soll es Vorkommen dürfen, daß orthodoxe Rabbiner in ihren eigenen Gemeinden die schwersten Kämpfe auszufechten haben, weil die ״Toleranz“ liberaler ״Rabbiner“ in religiösen Fragen vielfach auch von Mitgliedern orthodoxer Gemeinden nicht als sträflicher Abfall, sondern als Ausdruck einer überlegenen religionswissenschaftlichen Einsicht empfunden und höher bewertet wird als die beschränkte Buchstabengläubigkeit!einer Entscheidung, die sich an die überlieferte Halacha gebunden fühlt? Wie lange noch sollen sich diese liberalen Herren darauf berufen dürfen, daß im Gegensatz zu den Aeußerungen rabhinischer Autoritäten, (von denen wir einen Teil oben wiedergegeben haben) die gesetzestreuen Rabbiner der Gegenwart unter dem Druck der wirtschaftlichen Not ihrer