Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 2 (Dezember 1930)
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 36 (sequence 6)
- Belongs to
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36 rechtliche Störung, welche dieses alte jüdische Gemeindeleben durch die seit mehr als 30 Jahren in hiesigen Kreisen jerfolgte unjüdische Richtung erlitten, machte es notwendig, daß die dem heiligen Vätererbe Treugebliebenen zu einer neuen Rekonstituierung des alten jüdischen Gemeindelebens zusammentraten. Vor Gott und auch vor jedem ungetrübten Rechtsbewußtseir! auf Erden hat diese alte jüdische Gemeinde auch in Frankfurt nie aufgehört zu sein. Sie war nur unterdrückt und durch die Gewalt, die eine von dem jüdischen gesetzlichen Religionsboden immer mehr weichende Majorität und deren pflichtvergessene Vorstände geübt, in Geltendmachung ihrer unveräußerlichen Rechte und in Erfüllung ihrer ewig unwandelbaren religiösen Gesamtheiispfüchten gehemmt. Wenn aber die dem väterlichen Religionsgesetze unwandelbar Treugebüebenen vergebens in mehr als dreißigjährigen Anstrengungen gegen die Entfremdung aller von ihren Vätern für das alte gesetzliche Judentum gegründeten Institutionen angekämpft, die Entweihung der alten jüdischen Gotteshäuser und Lehrstiftungen zu Anstalten für Beförderung und Verbreitung des Abfalls von der alten jüdischen gesetzlichen Religionslehre geschehen lassen, so wie den gänzlichen re'igiösen Verfall aller für das gesetzestreue jüdische Leben erforderlichen Gemeindeanstalten mit ansehen mußten und endlich, als ihnen durch Gottes Gnade die Wiederherstellung eines öffentliehen jüdischen Gemeindelebens auf dem Boden des ungeschmälerten alten jüdischen Gesetzes vom 11. Senate gestattet wurde, sie alle für den hochheiligen Zweck erforderlichen Anstalten ganz neu wiederhersfeüen und eine neue Synagoge, ein neues Frauenbad, eine neue Schulanstalt, eine neue Fleischschirne zu gründen sich entschließen mußten, so sind sie mit allem diesem nur der zwingenden Gewalt äußerer Umstände gewichen, haben sie mit allem diesem keineswegs ihren Ansprüchen auf die von ihren Voreltern für die Zwecke des alten Judentums in Frankfurt am Main vererbten Institutionen und Stiftungen entsagt, haben sie noch viel weniger mit diesem allem etwa ein neues Religionsbekenntnis begründen wollen, sondern stehen vielmehr mit dem alten unverjährten Rechte der alten Frankfurter jüdischen Gemeinde bekleidet da, und haben nur für das alte väterliche Religionsbekenntnis neue Anstalten gegründet.