Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 1 (November 1930)
- Date
- 1930-11-01
- Page
- – (sequence 35)
- Belongs to
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Aus den Satzungen cter Rabbiner-Hirsch-Gesellschaft. 1) Die Vereinigung führt den Namen ״Rabbiner-Hirsch- Gesellschaft“ und bezweckt a) Heranbringung des geistigen Erbes Rabbiner S. R. Hirschs in Schrift und Wort an alle, die seiner unter den verwirrenden Einflüssen der geistigen und kulturellen Strömungen unserer Zeit mehr als je bedürfen, durch Verbreitung seiner Weltanschauung und der von ihm gelehrten jüdischen Wahrheiten auf dem Gebiete des Einzel-, Gemeinde- und Gesamtheitslebens. b) Verbreitung seiner literarischen Werke in den breiten jüdisehen Volksmassen durch Popularisierung, Verarbeitung sowie durch ihre Übersetzung vor allem ins Hebräische und Jiddische. 2) Mitglied kann jeder Jude und jede Jüdin werden, welche die Ziele der Gesellschaft zu fördern gewillt sind. 3) Der Mindest-Jahresbeitrag wird auf 8.— Mk. festgesetzt. 4) Ortsgruppen sollen an allen in Betracht kommenden Orten eingerichtet werden. 5) Funktionäre können nur solche Persönlichkeiten sein, welche auf dem Boden der Weltanschauung Rabbiner Hirschs stehen. 6) Sämtliche Veröffentlichungen der Gesellschaft, wie z. B. Übersetzungen der Hirsch-Schriften ins Jiddische oder Hebräische, sowie die Zeitschrift gehen den Mitgliedern kostenlos zu.