Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1920)
- Date
- 1920-10-01
- Page
- Seite 210 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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— 210 — sind aber als veraltet abzulehnen. Der Kultusbeamte ist nicht minderen Rechts gegenüber anderen Gemeindemitgliedern. Im Gegenteil ist seine Mitwirkung bei allen Angelegenheiten, die unmittelbar oder mittelbar den Kultus betreffen, erwünscht und notwendig. Deshalb ist ihm durch das Statut ein Rechtsanspruch darauf einzuräumen, bei der Beratung und Beschlußfassung über Gemeindeangelegenheiten, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Kultus zusammenhängen, hinzugezogen zu werden. Da die jüdische Gemeinde eine Religionsgemeinde ist und kaum Angelegenheiten auszudenken sind, die nicht wenigstens mittelbar den Kultus betreffen, so ist es am Platze, dem ersten Kultlusbeamten der Gemeinde das Recht auf einen Sitz im Vorstande zuzugestehen. Es kann dabei darauf hingewiesen werden, daß der Geistliche sowohl in der katholischen wie in der evangelischen Kirchengemeinde der Vorsitzende des Vorstandes ist. S . (Schluß in nächster Nummer.) Aus Bibel und Schrifttum. Wir haben im abgelaufenen Jahre unsere Leser regelmäßig auf die in dem betreffenden Monat stattfindenden Vorlesungen aus der Thora und den Propheten aufmerksam gemacht. Wir wollten durch die Anführung einzelner Stellen dazu anregen, die Abschnitte im ganzen zu lesen. Von nun an wollen wir unseren Lesern den Inhalt der Bibel nach und nach ganz vorführen und dabei allmählich mit den Problemen und Ergebnissen der Bibelwissenschaft bekannt machen. Wir sind uns dabei klar, daß wir auch hierbei nur Anregungen geben können, aber wir hoffen, daß diese ausreichen werden, um die Mitglieder unserer Vereine mit neuer Liebe zu unserem Schrifttum zu erfüllen. Die Josephsgeschichte erzählt (i. Mos. 37) den Verkauf Josephs nach Ägypten, wobei es unklar bleibt, ob die Brüder oder Midianiten den Unglücklichen verkauft haben. Nach 1. Sam. 16 kam David an den Hof Sauls, um den König durch sein Saitenspiel zu beruhigen. Im Kap. 17 (Kampf zwischen David und Goliath) kannte der König den David nicht. Salomo feiert die Einweihung des Tempels 8 Tage lang und darauf ebenso lange das Laubhüttenfest, und es ist schon im Talmud darauf aufmerksam gemiacht, daß der Jaum kippur nicht erwähnt wird, obgleich er in die Tage der Einweihung gefallen sein muß.