Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 8 (August 1920)
- Date
- 1920-08-01
- Page
- Seite 152 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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- Isaiah 1× ep/1005097
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— 152 — güng durch den Zahn. Das trifft nicht zu, denn die Beschädigung mit dem Zahn ist eine solche, bei der das Tier frißt, also einen Genuß hat, beim Beißen aber schädigt es, ohne einen Genuß zu haben (weil es nicht frißt). Das Sichniederlegen und das Ausschlagen sind ja Unterarten der Beschädigung durch den Fuß. Es ist aber ein Unterschied zwischen den Beschädigungen "mit dem Fuß, da das Tier bei seiner natürlichen Fortbewegung ohne besondere Absicht Schaden janrichten kann, während das Niederwerfen und Ausschlagen ungewöhnliche Bewegungen des Tieres sind, die es in der Absicht ausführt, zu schädigen. Oben wurde die Meinung R. Papas angeführt, wonach Haupt- und Unterarten der Schädigungen voneinander verschieden sind. - Hier beim Stoßen aber, gleichen doch die Hauptarten den Unterarten, weil mit allen die Absicht der Beschädigung verbunden ist, und das Tier Eigentum eines Herrn ist, dem die Bewachung obliegt. Darauf ist zu erwidern, daß sich die Ansicht des R. Papa nur auf die Schädigung durch Zahn und Fuß beziehen. - Aus welcher Stelle der Thora geht hervor, daß Schädigungen durch Zahn und Fuß als Hauptschädigungen gelten? Es heißt (Ex. 22, 4). Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden läßt, wenn er nämlich sein Tier „hinschickt" und es auf einem fremden Felde weidet., so soll er den Schaden mit dem besten Ertrage seines Feldes und Weinberges ersetzen. Unter dem „Hinschicken" ist die Fußschädigung zu verstehen, denn es heißt Jes. 32,20: Die den Fuß der Rinder und der Esel schicken. „Und wenn es weidet" das ist die Schädigung durch den Zahn, denn es heißt: 1. König 14, 10 wie es der Zahn abweidet bis nichts mehr übrig ist. (Diese Übersetzung ist .sehr gezwungen). Eben wurde gesagt: Unter dem „Hinschicken" ist die Fußschädigung zu verstehen, denn es heißt Jes. 32, 20 die den Fuß der Rinder und der Esel schicken. Also nur aus dem Vers in Jesaja wäre dies zu erschließen. Man kann es doch nicht auf die Schädigung durch das Horn beziehen, denn dieses steht ja in der Thora ebenso wie die Schädigung durch den Zahn. Die Erklärung ist aber deswegen nötig, weil man es sonst auf die Beschädigung durch den Zahn beziehen könnte, nämlich: daß das „Hinschicken" bedeutet, wenn „ein Teil abgeweidet wird", das „abweidet" aber bedeutet „wenn alles abgefressen wird". Daraus aber, daß die beiden Worte nebeneinander stehen (hinschickt und abweidet) geht hervor, daß es gleichgültig ist, ob es sich um eine vollständige oder nur teilweise Vernichtung des Feldes handelt. Eben wurde gesagt „Und wenn es weidet" das ist die Sdhädigung durch den Zahn, denn es heißt 1. König 14, 10 wie es der Zahn abweidet bis nichts mehr übrig ist.