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Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands · 1920-05-01 · Heft 5 (Mai 1920) · p. Seite 94

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Journal
Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
Volume
1920
Issue
Heft 5 (Mai 1920)
Date
1920-05-01
Page
Seite 94 (sequence 14)
Language
German
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— 94 — 1. Gleichmäßige Berücksichtigung aller religiösen Richtungen. 2. Für den Gottesdienst in den Synagogen mit liberalem Ritus. a) Erweiterte Anwendung der deutschen Gebetsprache. b) Ausbau des Gemeindegesangs. c) Kein Sabbat- und Festgottesdienst ohne Predigt oder Schrifterklärung. d) Ausschaltung aller vermeidbaren Längen. 3. Einführung von regelmäßigen Lehr- und Erbauungsvorträgen in den Synagogen. II. auf dem Gebiet des Bildungswesens: 1. Förderung der Wissenschaft des Judentums. 2. Verbreitung der Kenntnis vom Judentum durch Unterstützung der jüd. Volkshochschule und ähnlichen Bestrebungen verfolgender Vereine. Errichtung jüdischer Lesehallen und Bibliotheken. 3. Gleichstellung des jüd. Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen mit den christlichen. Fachmännische Beaufsichtigung des gesamten jüdischen Religionsunterrichts. 4. Weckung und Stärkung des religiösen Bewußtseins der jüd. Jugend durch Ausbau des Unterrichts in jüdischer Religion, Geschichte und Literatur. Die hebräische Sprache ist soweit zu lehren, daß das Verständnis der Gebete herbeigeführt und eine Einführung in die Quellen geboten wird. 5. Den reiferen Schülern sind die gesicherten Resultate der Wissenschaft zugänglich zu machen. 6. Einrichtung von Fortbildungsschulen für die schulentlassene Jugend. 7. Förderung der jüd. Jugendvereine ohne Rücksicht auf die religiöse Richtung. 8. Ausbau der ergänzenden Erziehungsfürsorge für Kleinkinder und Schulkinder. III. auf sozialem Gebiet: 1. Förderung der Liebesdienste an Kranken, Sterbenden und Toten. 2. Zeitgemäßer Ausbau der Armenfürsorge, Waisenpflege und Altersversorgung. Stützung der wirtschaftlich Schwachen durch Förderung bezw. Neuschaffung geeigneter sozialer Einrichtungen. 3. Förderung von Handwerk und Bodenkultur unter den Juden.

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