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Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands · 1920-02-01 · Heft 2 (Februar 1920) · p. Seite 31

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Journal
Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
Volume
1920
Issue
Heft 2 (Februar 1920)
Date
1920-02-01
Page
Seite 31 (sequence 11)
Language
German
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— 3i — Werdet ihr nun meiner Stimme gehorchen und meinen Bund halten, so sollt-ihr mein Eigentum sein aus allen Völkern, denn mein ist die ganze Erde. Und ihr sollt mir sein ein Reich von Priestern und ein heiliges Volk. Interessant wird unsern Lesern der Vergleich zwischen den träden hier folgenden Stellen sein: 2. Mos. ao, 8—Ii. Gedenke des Sabbath-Tages, daß du ihn heiligst! Sechs Tage sollst du arbeiten und all deine Werke verrichten; aber der siebente Tag ist ein Ruhetag dem Ewigen deinem Gotte. Du sollst an demselben keinerlei Werke verrichten, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd und dein Vieh, und der Fremdling, der in deinen Toren ist. Denn in sechs Tagen hat der Ewige den Himmel und die Erde gemacht, das Meer und alles, was dein ist und am siebenten Tage hat er geruht; darum hat der Ewige den Sabbathtag gesegnet und ihn geheiligt. 2. Mos. 23, 12. Sechs Tage sollst du deine Arbeit verrichten; aber am siebenten Tage sollst du feiern, damit ruhe dein Ochse und dein Esel, und daß sich erhole der Sohn deiner Magd und der Fremdling. * 2. Mos. 21, 12—14. Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll getötet werden. Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat es gefügt, daß es seiner Hand begegnete; so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. Wenn aber jemand frevelt wider seinen Nächsten, daß er ihn mit Hinterlist erschlägt, so sollst du ihn sogar von meinem Altare wegnehmen, daß er sterbe. Kap. 21, 20, 26—27: Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit dem Stabe, und sie sterben unter seiner Hand so soll es gerächt werden. Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in das Auge schlägt und es verderbt, so soll er selbige freilassen für das Auge. Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er selbige freilassen für den Zahn. Man vergleiche hiermit das Asylrecht der Griechen und Römer und die Behandlung der Sklaven sowohl im Altertum wie auch in der Neuzeit. 2. Mos. 21, 22—25. Wenn Männer miteinander streiten . . . und dabei eine andere Person beschädigen, so soll gegeben werden Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. Diesen Bestimtnutv gen entspricht 3. Mos. 24, 19—20: Wer seinen- Nächsten ver-

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