Palästina-Nachrichten
- Journal
- Palästina-Nachrichten
- Volume
- 3 (1936)
- Issue
- Heft 4 (20.3.1936)
- Date
- 1936-03-20
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Inländische Wertpapiere können einem Auswanderer zur Verwertung freigegeben werden, oline daß es eines Nachweises über die Besitzdauer bedarf. Praktisch werden solche Anträge kaum in Frage kommen, dn die inländischen Wertpapiere mit Bücksichl auf den ausländischen Effektenkurs in den nieisien Fällen lieber im Inland verkauft werden. Reine Auslandswertc werden nur dem auswandernden Eigentümer selbst freigegeben. Bei Arbitragewerten kommt Freigabe nur in Frage, wenn de]- Auswanderer den Nachweis erbringt, daß die Werlpapiere schon vor dem i.i.33 ihm, seinem Ehegatten, seinen Geschwistern oder seinen Verwandten und Verschwägerten auf- oder absteigender Linie gehört haben. Der Werlpapiertransfer soll nächstens ausführlich dargestellt werden. 9. Lebensversicherungslransfer. Die Überführung einer auf Reichsmark lautenden Lebensversicherung in den ausländischen Bestand einer Versicherungsgesellschaft kommt nicht in Frage. Transferierung von Lebensversicherungen ist nur möglich, wenn es sich um Policen handelt, die auf Fremdwährung oder auf einen Fremd Währungsanteil lauten. Hypotheken zum Transfer Ein jetzt häufiger Weg des Selbsltransfers besieht in der Hergäbe des Sonderkonlogulhabens zum Einkauf von Baumaterialien gegen Eintragung einer zweiten Hypothek. — Soweit diese Hypothek mit nicht mehr als 65o/o des reinen Bauwertes (ohne Ansetzung des Grundslückwerles) ausläuft,dürfte im allgemeinen ausreichende Sicherheil für den Transferenten gegeben sein, jedoch müssen bei Abfassung des Hypothekenvertrages die Besonderheilen des palästinensischen Rechtes beachtet werden. — Wesentlich ist u.a., daß die Hypothek ,,an Ordre" gestellt wird, da sie anderenfalls nicht übertragbar wäre. — Weilerhin muß der erste Hypothekengläubiger von vornherein seine Zustimmung zur Vollstreckung aus der Hypothek durch den zweiten Hypothekengläubiger (den Transferenten) erleilen, da anderenfalls der erste Gläubiger einer Vollstreckung seitens des zweiten widersprechen könnte. Der Hypothekenschuldner muß auf die Geltendmachung des auch in Palästina bekannten Vollstreckungsschulzes beim Vollslr-eckungsaml ein für alle mal verzichten. Auch die Einfügung der Verpflichtung des Schuldners zur Versicherung des zu belastenden Grundstücks als Bedingung des Iiypolhckenverlrages ist unter den hiesigen Verhältnissen slels geboten. Selbstverständlich müssen auch alle sonstigen Einzelheiten des Hypolhekenverlrages den hiesigen Rechts- und WirlschaftsVerhältnissen angepaßt sein. Friedrich Franz Levy — Dr. jur. Fritz Brauer, Tel-Aviv. Weitere Voraussetzung für die Freigabe ist ferner, daß eine eigene Versicherung des Antragstellers in Betracht kommt, das heißt eine solche, die vor dem 15.7.31 zu seinen Gunsten oder zugunsten seines Erblassers abgeschlossen worden ist. Die Genehmigung zum Transfer kann nur erteilt werden, wenn der Auswanderer eine Erklärung der Versicherungsunlernehmung vorlegt, wonach die Uberführung der Versicherung möglich ist, ohne daß die Devisenbestände der Reichsbank dazu in Anspruch genommen werden. Aber auch dann wird die Genehmigung grundsätzlich nur bewilligt, wenn der Auswanderer einen im Einzelfalle festzusetzenden Reichsmarkbeirag für Ausfuhrförderungszwecke an die Deutsche Golddiskonbank anführt. Fremdwährungsversicherungen, die mangels Bewilligung nicht transferier! werden, bleiben als gesperrte Forderungen des Auswanderers zurück. Nachträgliche Transferierung ist nur in Notfällen möglich. 10. Versorgungsbezüge, z.B. Pensionen, Renlen und Unterstützungen sind transferierbar. Die speziellen Bestimmungen darüber werden demnächst ausführlich dargestellt werden. 11. Sperrmarkverwertung. Der Auswanderer kann seine im Inland zurückbleibenden gesperrten Vermögensbestände als Sperrmark verwerten. Die (Fortsetzung auf Seite 9) ^llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllE Wobn- Gesd)äftsf)äuser Fabriken Juli*5 M. frf J I-- .T1890 ««flR0NDßT.. -.*6 AÖ. .IN**,*« <*0B°fsV°- , v***rj>** itteln . Fl°rö st 00*3 Villen | Hypotheken | Interessenten bitten wir, sidj auf die - .Palästlna-Nadjriöbten" zu bezieben Vermietungen | ^iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii 1111 im utii 1111111111 um Iiiiiiiii Ii iiri Soeben erschienen!. 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