Palästina-Nachrichten
- Journal
- Palästina-Nachrichten
- Volume
- 1 (1934)
- Issue
- Heft 14 (31.10.1934)
- Date
- 1934-10-31
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2550047-2550048-2550062--125-2550286- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Auf eine andere Besonderheit des palästinensischen Patent* gesetzes sei hier hingewiesen, die für die chemische und pharmazeutische Industrie und das Nahrungsmittelgewerbe von Bedeutung ist. Gewisse Erwägungen haben dazu geführt, dar) in den meisten Ländern chemische Substanzen, Arzneimittel und Nahrungsmittel also solche vom Patentschutz ausgenommen sind, auch dann, wenn sie an sich neu sind. In diesem Punkt weicht die palästinensische Gesetzgebung von der englischen ab, denn hier sind gleichfalls alle drei Stoffgattungen also solche schutzfähig. Es kann also eine Fabrik die Herstellung bestimmter Stoffe, vorausgesetzt, daß sie im übrigen den Anforderungen an die Patentierbarkeit entsprechen, unbeschränkt für sich monopolisieren. Ob sich diese Bestimmung auf die Dauer förderlich oder hindernd^auswirken wird, kann erst die Entwicklung lehren. Die amerikanischen Erfahrungen scheinen jedenfalls, entgegen den in den meisten europäischen Ländern angestellten theoretischen Erwägungen, nicht durchaus gegen eine derartige Regelung zu sprechen. Die Höchstdauer des Patentes beträgt in Palästina 16 Jahre. Während dieser Zeit sind Gebühren für die Aufrechterhaltung des Schutzrechtes zu zahlen, und zwar jeweils zu Beginn eines Zeitabschnittes von vier Jahren, zum ersten Male mit der Anmeldung des Patentes. Die Anmeldung erfolgt beim Registrar of Trade Marks, Patents and Designs in Haifa. Im Ausland wohnende Anmelder müssen einen Vertreter im Inland bestellen. Die Prüfung der Anmeldung ist im wesentlichen formal, d. h. sie bezieht sich darauf, ob die Unterlagen vorschriftsmäßig abgefaßt sind. In sachlicher Hinsicht kommt nur der Vergleich mit älteren palästinensischen Patenten in Betracht, weil auf den gleichen Gegenstand nicht mehrere Patente erteilt werden dürfen. Wird die Anmeldung zurückgewiesen, so ist die Beschwerde an das Gericht gegeben. Hat der Registrar keine Bedenken gegen jdie Erteilung des Patents, so wird die Anmeldung angenommen und die Annahme in der Palestine Gazette, dem amtlichen Publikationsorgan der Regierung, bekanntgemacht. Es kann dann innerhalb von zwei Monaten gegen die Erteilung des Patents Einspruch erhoben werden, unter anderem mit der Begründung, daß die angemeldete Erfindung nicht neu war. Die Beweislast trifft dabei den Einsprechenden. Ist kein Einspruch eingegangen oder ein erhobener Einspr. a abgewiesen worden, so wird das Patent gesiegelt. Seine Gülii^;eit kann aber auch später jederzeit angezweifelt werden, insbesondere kann im Patentverletzungsprozeß der Beklagte einwenden, daß das Patent wegen mangelnder Neuheit der Erfindung nicht gültig sei. Der Anmelder muß, wie bereits oben erwährft, beeiden, dafj er sich für den ersten und wahren Erfinder des Anmeldungsgegenstandes hält. Dieser Eid ist in Palästina vor einem Amtsrichter oder Notar, im Ausland vor einem britischen Konsul zu leisten, wobei ein besonderes Formular zu unterschreiben ist, das durch die betreffende Amtsperson beglaubigt wird. Der beeidete Erfinder braucht nicht als alleiniger Anmelder aufzutreten, sondern kann das Patent in Gemeinschaft mit anderen Personen oder Firmen beantragen. Diese ganze Formalität kann aber fortfallen, wenn das palästinensische Patent auf Grund des Unionsvertrages (siehe oben) angemeldet, d.h. wenn eine ausländische Priorität beansprucht wird. Eine Hauptbestimmung dieses Unionsvertrages besagt nämlich, dafj derjenige, der in einem der Unionsländer (praktisch gehören alle patenterteilenden Länder Europas und Nordamerikas sowie eine große Anzahl von Ländern der übrigen Erdteile dazu) ein Patent anmeldet, innerhalb eines Jahres in jedem der anderen Unionsländer das gleiche Patent einreichen kann, mit der sachlichen Wirkung, als ob er es dort auch zu dem ersten Zeitpunkt bereits beantragt hätte. Mit anderen Worten: Eine derartige Anmeldung geht allen, anderen vor, die in den anderen Ländern etwa in der Zwischenzeit vorgenommen wurden, und etwa in. diesem Jahr erfolgende Veröffentlichungen der Erfindung können nicht patenthindernd wirken. Handelt es sich um eine derartige Unionsanmeldung, so verlangt das palästinensische Gesetz nicht, dafj sie von dem ersten und wahren Erfinder eingereicht wird, und es bedarf daher auch keiner eidlichen Erklärung. Berechtigt zur Entnahme des Patentes ist vielmehr der Inhaber der Unionsvoranmeldung (der ja, wenn z. B. die erste Anmeldung in Deutschland geschehen war, nicht der Erfinder zu sein braucht) oder dessen Rechtsnachfolger. Wenn z. B. jemand am 1. April 1934 in Deutschland ein Patent angemeldet hat, so kann er ein inhaltsgleiches Patent in Palästina bis einschließlich zum 1. April 1935 beantragen. Er braucht dann nur im Antragsformular auf die deutsche Anmeldung Bezug zu nehmen und außerdem eine vom. Reichspatentamt beglaubigte K^ppie seiner deutschen Anmeldung („Prioritätsbeleg") mitzuschicken. Von dieser Möglichkeit der Einreichung palästinensischer Patentanmeldungen unter Beanspruchung einer ausländischen Priorität ist seit der kurzen Zeit der Zugehörigkeit Palästinas zur Union (10. April 1934) schon reichlich Gebrauch gemacht worden. Ueber Tempo und Struktur der palästinensischen Wirtschaft im Spiegel des Patentwesens wird in einem weiteren Artikel berichtet werden. EsumrdmcmtiUideh Aktiengesellschaften („Companies") „Sheweth Ahim Company, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 5000 £P (Anlage von Orangenpflanzungen). — „Sanetechnik, Ltd.", Tet- Aviv, A.-K. 720 £P (Anlage sanitärer Einrichtungen, Wasserversorgung usw.). — „Pyrien, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 1000 £P (Großhandel und Kommission in Waren aller Art). — „Kolbe, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 2000 £P (Fabrikation von Dynamos, Elektromotoren und sonstigen Elektro-Bedarf). — „B. Friedlaender, Palestine Silver and Mefal Werk, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 10 000 £P (Fabrikation von Gold-, Silber- und anderen Metallwaren). „Pardess Shmuel, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 1000 £P (Orangen- Pflanzung und -Export). — „Ptsira, The Palestine Files and Tools Works, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 5000 £P (Feilen- und Werkzeugfabrik). — „Naalei Arzemu, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 5000 £P (Schuh-, Leder- und Gummiwarenfabrik). — „The Morfgage Company for Development of Palestine, Lfd.", Tel-Aviv, A.-K. 2000 £P (Investierungsgesellschaft). — „Radlos, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 1050 £P (Vertrieb von Radio-Apparaten, Gefriereinrichtungen, Elektrobedarf, Haus- und Küchengeräten). — „The Motor & Truck Company, Ltd.", Tel-Aviv, A.-K. 7000 £P (Handel mit Kraftfahrzeugen, Motoren und Landwirtschaftsmaschinen, sowie Zubehör). — „Silicate Bricks Manufacturers, Ltd.", Haifa, A.-K. 1000 £P (Fabrikation von Ziegeln, Platten, Kunststein usw.). — „Mill Products, Ltd", Haifa, A.-K. 1000 £P (Mühlenbetrieb). — „Hakiseh, The Folded Furniture Manufacturing Company, Ltd.", Tel-Aviv,. A.-K. 1200 £P (Fabrikation von Möbeln, insbesondere zusammenklappbaren Möbeln). Offene Handelsgesellschaften („Partnerships") „Poller & Talitman", Tel-Aviv (Fabrikation von Sauerstoff). — „Eng. I. Bilansky & I. Kayitz, Tel-Aviv (Elektro- und Maschinen- Ingenieurbüro). — „Nordag, Trading Company, Dr. Rudolf Kaufmann & Co.", Tel-Aviv (Großhandel mit Waren aller Ärt, besonders Lebensmitteln). — „Agricultural Markefing Company", Tel-Aviv (Handel mit Landwirfschaffsprodukten und Landwirfschaftsbedarf). — „Briach", Tel-Aviv (Fabrikation von Schlössern, Riegeln, Stangen usw.). — „Commercial Information Service Merkur", Tel-Aviv (Handelsauskunftei). — „Pol-Eretz", Tel-Aviv (polnisch-palästinensischer Ein-und Ausfuhr-Handel). — „Agudath Yatzraney Sriga", Tel-Aviv (gemeinsame Verkaufsgesellschaft von Trikotagenfabrikaten). — „Bari, Chemical & Pharmacy", Tel-Aviv (Fabrikation von Chemikalien, Drogen und Zahnpflegemitteln). — „Beit Misshar Briti-Eretz-Israely L'Smalot Nashim", Tel-Aviv (Einzelhandel in Damenkonfektion). — „Vat", Tel-Aviv (Elektro-Ingenieurbüro und Elektrobedarfs- und Radio-Handlung). — „Tikun", Tel-Aviv (Schnellbesohlanstalt). — „Deshen", Tel-Aviv (Fabrikation von Oelen, Seifen und Leder). — „Maafia Varsha", Tel-Aviv (Brot- und Keks-Fabrik). — „Rimen", Tel-Aviv (Kaffee- und Speisewirtschaft). — „Papyrus", Tel-Aviv (Verpackungsmittelhandlung). — „Dr. Loehnberg, Eng. Loewenberg", Jerusalem (Bodenuntersuchungen, besonders auf Wasservorkommen). — «Levy & Emanuel", Jerusalem (Herren- und Damen-Konfektion). — „Rotman House", Jerusalem (Hotelpension und Cafe-Restaurant). — „Zeidel & B. Benjamin", Jerusalem (Kolonialwaren-Groß- und Einzelhandel). — „Impextrade", Jerusalem (Ein- und Ausfuhr von Waren aller Art). — „Nagara", Magdiel (Holzbearbeitungsfabrik). Neue Bankniederlassung in Tel-Aviv. Das Bankhaus Jacob Japhet & Co., Ltd., in Jerusalem wird demnächst eine Zweigniederlassung in Tel-Aviv (Ecke Nachlath- Benjamin- und Jehuda-Halevi-Sfraße) eröffnen. — „Hatzingr", Raanana (ZementröhrehfäbriR). — „Annen", Herzliah (Baumaterialienhandlung). — „Snunit", Petach-Tikwah (Papierfabrik^. — »The Abbasiah Motor Car Company", Abbasiah bei Jaffa (Transportbetrieb). Firmehänderungen „Fidelitas Investment & Trust Co., Ltd.", Te1-Aviv: Mi* amtlicher Genehmigung wurde die Firma geändert in: „Fidelity Emun Investment & Trust Co., Ltd." Die Aktiengesellschaft „The Commercial and Trust Co., Ltd." in Tel-Aviv änderte mit amtlicher Genehmigung ihre Firma in: „Commercial Bank and Trust Co., Ltd.". Firmenauflösungen Ueber die offene Handelsgesellschaft „English Hotel" in Haifa (Gesellschafter: Olive Maud Bruce, Nigel Macauley Bruce und Edward Macauley Bruce) ist am 19. September 1934 vom Distriktsgericht Haifa das Konkursverfahren eröffnet und eine Gläubigerversammlung für den 10. Oktober 1934 einberufen worden. „Zawadski & Nattanblut", Lebensmittel- und Mehlhandlung in Jaffa: im Einverständnis der Gesellschafter aufgelöst. — „Droria", Petach-Tikwah (Papierwarenfabrik). — „Miler-Borishevsky", Rechowoth (Eisfabrik). — „Pfeferbaum Bros.", Beit-Dajan (Fabrikation elektrotechnischer Bedarfsartikel und Metallwaren). 4