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Palästina-Nachrichten · 1934-08-22 · Heft 10 (22.8.1934) · p. Seite 5

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Journal
Palästina-Nachrichten
Volume
1 (1934)
Issue
Heft 10 (22.8.1934)
Date
1934-08-22
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Wieviel Geld darf ich für eine Orientreife mitnehmen? Die deutsche Devisenlage hat gerade auch für Reisen ins Ausland eine Reihe von Erschwerungen mit sich gebracht, von denen die Reisenden nach Palästina und seinen Nachbarländern ebenfalls getroffen sind. Am eindeutigsten liegt der Fall bei all denen, die als Auswanderer bereits Devisen in Anspruch nehmen müssen. Ihnen wird — auf Antrag — von ihre& zuständigen Devisehstelle ein Zehrgeld bewilligt, daß v\<i(w Maßgabe der persönlichen Verhältnisse meist ziemlich knapp bemessen zu sein pflegt, und den Reisenden, der ja allerdings alle vorhergesehenen Ausgaben — Bahnkarten, Schiffskarten im besonderen — noch in Deutschland bezahlen kann, zur Sparsamkeit* auf der Reise zwingen. Auch der Tourist bezahlt den größten Teil seiner Reisekosten in Deutschland. Lediglich für die Reise selbst und für die Ausgaben im Lande muß er für Geld sorgen. Das kann er immer in strenger Beachtung der sehr genauen Devisengesetze in folgender Form: 1. Fünfzig Reichsmark darf er in bar mitnehmen und zwar entweder in Silbermünzen (auf keinen Fall in deutschen Banknoten) oder in Devisen. Bei einer Palästinareise wird man gut tun, diesen Betrag möglichst in englischen Pfunden zu entnehmen, da palästinensisches Geld in Deutschland kaum erhältlich ist. Die Devisen selbst erhält man — rechtzeitige Voranmeldung ist nötig — bei jedef^ Devisenbank und in Großstädten auch sehr gut bei den Wechselstuben der Bahnhöfe. 2. Jeder Reisende hat außerdem Anspruch auf RM 150,— im ersten und je RM 200,— im zweiten und dritten Kalendermonat seiner Reise. Diesen Betrag erhält er aber nur in Form von Kreditbriefen. 3. Da jedoch viele Reisende noch mehr Geld auszugeben wünschen, als ihnen hier zur Verfügung steht, ist ein anderes System der Geldmitnahme geschaffen worden, das die Verfügung größerer Mittel erlaubt, ohne die deutsche Devisenbilanz zu schädigen. Es handelt sich um Hotel- und Reisegutscheine. Ein neuer Palästina-Reise-Führer Gerade recht zur Herbstsaison bringt das „Zionist Information Bureau" in Jerusalem einen Reiseführer heraus. Dieser nennt sich ein Führer für ^as „Neue Palästina", verzichtet also im wesentlichen auf Historie und Archäologie (wenn diese auch in einem kleinen Spezialteil treffend und knapp skizziert werden) uhd zeigt dem Reisenden vor allem das neue jüdische Aufbauwerk. Nicht vergessen wird dabei eine Darstellung der Wichtigsten tätigen Organisationen, der palästinensischen Institutionen sozialer, charitativer und politischer Art. Einen wichtigen Teil nimmt dann jedoch die Beschreibung und Erklärung der Plätze jüdischer kolonisatorischer Aktivität ein, und vom Toten Meer bis zur Kolonie in Obergaliläa findet jeder Platz Erklärung und Schilderung. ''Auch die Plätze der neuen deutschen Ansiedlungen konnten bereits berücksichtigt werden. Reiches und zuverlässiges Zahlenmaterial, hübsche Bilder und neuartige einfache, sehr übersichtliche Karten vervollständigen den Führer, der auch in deutscher Sprache erschienen ist. Der Passagier muß dem Palästina-Amt, Berlin W 15, Meinekestraße 10, eine unterschriebene Erklärung übermitteln, daß die Reise als Informationsreise unternommen wird und eine Einzahlung auf Sonderkonto I in Frage kommt. Weiter benötigt der Passagier eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes. Die Gutscheine sind auf Namen ausgestellt und nicht übertragbar. Sie werden in zwei Formen ausgegeben: Entweder der Interessent beteiligt sich an einer Informationsreise durch Palästina, die regelmäßig zum Preise von £P 18,250 veranstaltet wird; oder der Interessent erwirbt Hotelgutscheine für eine unabhängige Reise innerhalb Palästinas. Von dem eingezahlten Betrag werden 10% Transferspesen in Abzug gebracht. Die Verrechnung der Leistungen auf den eingezahlten Reichsmgrkbetrag erfolgt in palästinensischen Pfunden zum Kurse der Reichsmark, der am 14. Tag nach der Ausstellung des Gutscheines bei der Anglo Palestine Bank, Tel- Aviv, in Geltung ist. Alle diese Bestimmungen gelten für jede einzelne Person. Bekanntlich muß jeder Tourist zur Erteilung eines Visums dem Konsulat gegenüber durch eine der zugelassenen Banken noch eine Garantie im Werte von RM 800,— geben, hierdurch werden die obigen Bestimmungen jedoch nicht berührt. Trotz aller in der Natur der Sache liegenden Schwierigkeiten hat also der Palästina-Reisende genügend Möglichkeiten, seine Reisekosten zu finanzieren. Er muß nur gut informiert sein und rechtzeitig anfangen. Aber Palästinareisen werden im allgemeinen nicht von heute auf morgen beschlossen. Im übrigen sind die verantwortlichen Stellen nach wie vor an der Verbesserung der Abwicklungstechnik tätig, und es wird alles getan, um den Reisenden einen möglichst großen Teil seiner Sorgen abiOhehmen, um ihm mehr Zeit und Gedanken zum eigentffclfen Zweck der Reise zu lassen. E. F. A. j£P ^Sfeutsdie Vermögensanlagen in Palästina Von Ministerialrat i. R. Wilhelm K e d i n g, Berlin. Durch einen neuen Runderlaß der Reichsdevisenstelle vom 28. Juli 1934 ist der Geldverkehr zwischen Deutschland und Palästina neu geregelt. Dieses Abkommen stellt sowohl im Interesse Deutschlands wie auch im Interesse der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Palästinas, eine glückliche Lösung dar. Für Deutschland ist zu erwarten, daß sich aus diesem Abkommen eine Verstärkung der deutschen Ausfuhr nach Palästina ergibt. Im Hafen Der Bezug deutscher Waren führt dazu, daß der Gegenwert dieser Warenbezüge nur zu einem Drittel in freier Devise an Deutschland bezahlt werden muß. Ein weiteres Drittel wird in Gestalt von Wqrenlieferungen aus Palästina im Verrechnungswege bezahlt, und das letzte Drittel wird dadurch bezahlt, daß die Beträge zum Zwecke fester Kapitalinvestierung nach Palästina transferiert werden können. Für die in Deutschland ansässigen Juden ist es nunmehr möglich, auch ohne daß sie die Absicht der Auswanderung nach Palästina haben, bis zu 50000 RM für jede wirtschaftlich selbständige Person nach Palästina zu transferieren. Dies kann jedoch nur im Verrechnungswege geschehen, indem der zu transferierende Betrag auf das neue Sonderkonto II bei der Reichshauptbank der Tempelgesellschaft in Jaffa eingezahlt wird. Diese Einzahlung wird alsdann nach einiger Zeit, nämlich je nachdem Warenbezüge aus Palästina in Deutschland erfolgen, bei der Treuhand- und Transferstelle Haavara in Tel-Aviv in?£ zur Verfügung gestellt. Diese Beträge sind jedoch für den Berechtigten nicht vollkommen frei, sondern müssen binnen 6 Monaten zum Erwerb von Grundbesitz oder einer anderen langfristigen Kapitalanlage in Palästina verwendet werden. Beachtenswert ist, daß nunmehr auch Auswanderer auf diesem neuen Wege über Sonderkonto II einschließlich des bereits im Auswandererverfähren genehmigten Vorzeigegeldes usw. insgesamt 50 000 RM für jede wirtschaftlich selbständige Person transferieren können. Der an 50 000 RM fehlende Teil des Gesamtbetrages geht über Sonderkonto II, während die durch die Auswandererberatungsstelle genehmigten Beträge über Sonderkonto I schneller transferiert werden können. Antworten auf Fragen aus dem Leserkreise 1. Das Haarwuchsmittel Humagsolan wird nach Geheimrat Prof. Dr. Zuntz von den Fattinger-Werken A.-G., Berlin NW 7, Dorotheenstr. 34, hergestellt. 2. Die Vielhörer-Anlagen für Synagogen und Kirchen für Schwerhörige werden von der Deutschen Akustik-Ges. in Berlin- Reinickendorf hergestellt. 3. Die Damen-Kniestrümpfe mit Elast-Rand sind der Firma Paul Schönfeld, Chemnitz, patentiert und werden von ihr hergestellt.___ 5

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