Palästina-Nachrichten
- Journal
- Palästina-Nachrichten
- Volume
- 1 (1934)
- Issue
- Heft 1 (1.4.1934)
- Date
- 1934-04-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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- Beirut 2× ep/1047833
- Basra 1× ep/1044138
- Haifa 1× ep/1047930
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Außenhandel China kauft Palästina-Pr od u k t e. Mit dem Dampfer ^Zamaiek" sind am 6. März 30000 Kisten mit Produkten der Shemen-Werke in Haifa nach Schanghai abgegangen, hauptsachlich Toilettenseife sowie Speiseöl und kosmetisches Oel. November-Ergebnisse 193 3. Die Palästina- Regierung hat, mit leider üblicher Verspätung, die Resultate des Außenhandels von November 1933 erst gegen Mitte März 1934 veröffentlicht. Die Waren-Einfuhr zeigt für den erwähnten Monat 1 223 437 £P (November 1932: 789657 £P). Als Hauptbezugsländer erscheinen Großbritannien mit 194113 £P, Deutschland mit 134 027 £P, Aegypten mit 129 951 £P, Syrien mit 111 845 £P, USA. mit 81010 £P, Rumänien mit 56087 £P, Türkei mit 49 502 £P, Italien mit 46 411 £P, Tschechoslowakei mit 45 558 £P und Belgien mit 41 007 £P. Nach Haupt-Warengruppen entfallen von Palästinas November-Import 279 651 £P auf Nahrungs- und Genußmittel, 71971 £P auf Rohstoffe, 658 426 £P auf Ganz- und Halbfabrikate, 213 389 £P auf sonstige Waren. Hinsichtlich des Bezugs aus Großbritannien, Deutschland und USA. überwiegen die beiden letztgenannten Gruppen bei weitem, während beim Import aus Aegypten und Syrien die erste Gruppe stark hervortritt. Die Waren-Ausfuhr hat im November 1933 186 074 (November 1932 161 316) £P erreicht, davön in erster Linie nach Großbritannien 136 849 £P, nach Syrien 14 730 £P, nach Aegypten 7834 £P, nach Deutschland 5500 £P, nach USA. 2387 £P. Die weitaus wichtigste Export-Warengattung repräsentierten Orangen mit 114 872 £P; im besonderen entfiel darauf fast der gesamte Export nach Großbritannien und Deutschlands Beim Export nach Aegypten und Syrien standen Fertigwaren im Vordergrunde. Die Wiederausfuhr fremder Waren betrug im November 1933 28 819 £P (i. V. 22 138), der z o 111 e c h n i - sehe Transit-Verkehr 20508 (i. V. 16863) £P, die Ausfuhr aus Freilagern 3554 £P. Der Edelmetall- Außenhandel (Gold und Silber in Barren und Münzen) weist für November 1933 folgende Zahlen auf: Einfuhr 4874 (i.V. 30 300) £P, Ausfuhr 61 290 (i.V. 175 020) £P, Transit 1675 £P. Vieh-Export nach Syrien. Im Frühjahr 1932 hatte die französiche Mandatsregierung Syriens die Einfuhr Von Vieh und lebendem Geflügel sowie Viehhäuten, Fellen und tierischen Abfällen aus Palästina nach den ihr unterstehenden Gebieten verboten. Wie die Palästina-Regierung jetzt mitteilt, hat Syrien dieses Einfuhrverbot am 26. Dezember 1933 wieder aufgehoben. Nachbarländer SYRIEN Beirut (Palnews). - Nach einer Meldung der „Commerce du Levant" prüft ein französisch-syrisches Komitee zur Zeit die Möglichkeiten für die Organisation einer Internationalen Messe in Beirut im Jahre 1935. Man verspricht sich von der eventuellen Realisierung dieses Projektes für das französische Mandatsgebiet außerordentlich günstige Rückwirkungen. (Eigene Meldung.) Wie der französische Hochkommissar für Syrien, Graf Martel, soeben erklärte, wird der Ausbau des nordsyrischen Eisenbahnsystems zwecks Anschlusses an die irakischen und späterhin auch persischen Bahnen nunmehr tatsächlich ins Werk gesetzt. Die syrische Regierung baut eine neue Linie von Nissibin bis zur irakischen Grenze. Von hier aus wird die Irak-Regierung weiter bauen. Binnen Wenigen Jahren wird von Beirut über Damaksus, Bagdad und Basra die direkte Bahnverbindung vom Mittelmeer zum Persischer? Golf mit Anschlüssen ' an das türkisch-europäische und das persische Netz vollendet sein. Die syrische Regierung wird die Arbeiten weitgehend aus ihren Budget-Ueberschüssen finanzieren, die Graf Martel mit 300 000 franz. Francs jährlich angibt. ( PERSIEN Teheran (Palnews). — Die seit längerer Zeit geplante Gründung einer Bau mw ollspinnerei soll nunmehr in Meschhed tatsächlich vorgenommen werden. Indische Parsen wollen sich an der Aufbringung der Mittel mit 49 % beteiligen. Meschheder Kaufleute übernehmen 51 % der Anteile und sollen bereits ein Drittel darauf eingezahlt haben. In Ispahan ist eine Weberei- Aktiengesellschaft gegründet. Die Gesellschaft hat sich an das Außenhandelsministerium gewandt, um die Vergünstigungen des Gesetzes über das Außenhandelmonopol und Erleichterungen bei der Maschineneinfuhr zu erhalten. Es sollen für 18000 Ist. Maschinen und Werkzeuge eingeführt werden. (Eigene Meldung.} Eine Gruppe persischer Kapitalisten hat eine Glasfabrik in Teheran ins Leben gerufen. IRAK (Eigene Meldung.) Das Landwirtschaftsdepartement* der Regierung hat einer Bagdader Versammlung von Tabafrpflanzern und Zigarettenfabrikanten mitgeteilt, daß es mit allen Mitteln die einheimische Tabakproduktion und -Verarbeitung fördern will, um den Auslandswettbewerb allmählich gänzlich auszuschalten. Die Zigaretteneinfuhr hat bereits erheblich nachgelassen. — Nachdem im Jahre 1933 der Import englischer Textilwaren nach dem Irak um 62% gesunken, hingegen der Import japanischer Textilien um 23 % gestiegen ist, hat soeben die Bagdader Regierung sich für erhebliche Zollerhöhungen gegenüber japanischen Textilien entschieden, die baldigst in Kraft treten sollen. Dazu wird in Bagdad erklärt, daß die Bevölkerung durch die geringe Haltbarkeit der japanischen Fabrikate verärgert sei. Die Bewohner von Schatt-El-Arab und Nahr-Wajla hätten deshalb sogar Demonstrationerl veranstaltet. Bekanntlich hat Japan vor kurzem zur besseren Erfassung des mesopotamischen Marktes eine eigene Frachtdampferlinie eröffnet. AdthnSieoufdenTcff Erweiterung der Zollfreiliste. Die palästinensische Zollfreiheitsliste (§ 13 der „Customs Duties Exemption Ordinance, 1924") ist durch Anordnung vom 22. Februar 1934 um folgende Warengattungen ergänzt worden: Roheisen, Messingbarren, Kupferbarren, Persennings (Teertuch für Wagendecken und Schiffsbedarf), Alpakka, Gold in Körnern, Platin (einschließlich Platinschwamm), Lattenkisten und Packmaterial für Früchteverpackung, Zelluloid (in Platten von nicht weniger als Vi qm Fläche, in Stangen und Halbstangen von nicht weniger als 50 cm Länge, in Drähten oder Strähnen von nicht weniger als 1 m Länge), Kunsthorn (in Bogen von nicht weniger als V5 qm Fläche, in Barren, Stangen und Röhren von nicht weniger als 30 cm Länge, in rohen Platten von nicht weniger als je 5 kg Gewicht). Z o I Ifreie Einfuhr von Orange n-P ackpapier. Die Einfuhr von Orangen-Packpapier, die bisher (nach. § 13, Ziff. 64, der „Costums Duties Exemption Ordinance, 1924 ) unbegrenzt zollfrei war, wird durch Anordnung vom 22. Februar 1934 zollfrei nur noch für Papier gewährt, das entweder in Rollen von nicht weniger als 3000 qm Flächeninhalt oder in Bogen von 45X60 cm geliefert wird. Verbotene Einfuhr von Pflanzen. Auf Grund des Pflanzenschutzgesetzes von 1924 sind neue Bestimmungen über die Einfuhr lebender Pflanzen und Samen erlassen worden; eine Liste [abgedruckt in „Official Gazette" Nr. 424) umfaßt die Pflanzen, deren Einfuhr im allgemeinen, d. h. ohne besondere-Erlaubnis, verboten ist, u. a. Palmen aller Art, Bananenstaude, Baumwollstaude, Maulbeerbaum, Tomate usw.; eine zweite Liste zählt die Pflanzen auf, deren Einfuhr nur mit besonderem Gesundheitszeugnis des Ursprungslandes gestattet ist. Aenderungen im Zolltarif. Am 12. März hat die Regierung eine' sofort in Kraft getretene „Customs, Tariff (Amendment) Ordinance (No. 2) 1934" vom 9. März 1934 publiziert, die den Zolltarif/ wie folgt, neu faßt: Nr. 230, Kartoffeln, 1. April bis 31. August 3 Müs pro kg, 1. September bis 31. März 1 Mil pro kg; 179 a, Perlmuttwaren (1), Knöpfe mit Befestigungseinrichtung 35 Müs pro kg, (II) Sonstige 20% vom Wert; 166 A (c) Rechenmaschinen und Teile davon, (I) Registrierkassen 150 Mils pro kg, (II)Frankiermaschinen mit Addiervorrichtungen 350 Müs pro kg, (III) Rechenmaschinen, Walzentyp, für mehrere Rechenoperationen, 250 Müs pro kg, (IV) Rechenmaschinen, Tastentyp, bis zu zehn Tasten, einschl. Motoren, 200 Müs" pro kg, (V) Rechenmaschinen, Tastentyp, mehr als zehnstellig, einschließlich Motoren, und sonstige Rechenmaschinen, 15% vom Wert; (VI) Addierapparate, nicht in Verbindung mit anderen Maschinen, 3,750 £P pro kg; Nr. 286, Bekleidung aus Seide und Kunstseide, nicht an anderer Stelle aufgeführt, (|) Büstenhalter, Hüfthalter und Suspensorien, 75 Mils pro Stück, (II) Korsetts, 200 Mils pro Stück, (III) Sonstiges 20% vom Wert; Nr. 286 A, Kleidung aus sonstigem Material, nicht an anderer Stelle aufgeführt, (I) Büstenhalter, Hüfthalter und Suspensorien, 30 Mils pro Stück, (U) Korsetts, 100 Mils pro Stück, (III) Sonstiges 15% vom Wert; Nr. 16 A, Damenhandtaschen aus anderem Material als Leder und Kunstleder(einschl. Innenausstattung, 150 Mils pro kg; Nr. 16 2, Lederwaren, nicht an anderer Stelle aufgeführt, einschl. Innenausstattung, (I) Ranzen und Geldbörsen, (III) Portefeuilles, 300 Mils pro kg, (II) Damenhdndtaschen, 250 Müs pro kg. 8