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Nachrichtendienst · 1928-03-01 · Heft 3 (März 1928) · p. Seite 9

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1928
Issue
Heft 3 (März 1928)
Date
1928-03-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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— 9 — Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft Jüdische Erholungsf ü r s o r g e versucht, durch Gnführung von Belegungsmeldungen sowie Belegungsverträgen von Kinderheilstätten und Kinderentsendestellen auf einen Ausgleich bei der Belegung hinzuwirken. Das praktische Ergebnis war nur gering, da sich immer wieder die Belegung der meisten verschickungsbedürftigen Kinder auf die Zeit der großen Ferien konzentrierte, und außerhalb dieser Zeit die Füllung der Heime sich immer schwieriger gestaltet. Eine ganze Anzahl von Heimen hat sich bereits umgestellt, indem sie außerhalb der großen Ferien vorschulpflichtige Kinder aufnehmen. Während der Wintermonate sind von den 41 bestehenden Erholungsheimen nur 10 geöffnet, und zwar vorwiegend die Heilstätten. Es ist eine allgemeine Erscheinung, daß die während der letzten Jahre so außerordentlich stark vermehrten Kindererholungsheime infolge unzureichender Belegung in große Schwierigkeiten geraten. Von den zuständigen Behörden ist daher auf das Entschiedenste vor etwaigen Neugründungen und Erweiterungen von Erholungsheimen gewarnt worden. Man sucht vielmehr Auswege, um die vorhandenen, viel zu Zahlreichen Heime anderen Zwecken dienstbar zu machen. Gegebenenfalls will man zu erreichen versuchen, daß die Sommerferien auf Kosten der anderen kleineren Ferien auf rji/L—3 Monate verlängert werden, um auf diese Weise die Heime besser ausnützen zu können. — Das Hauptverhandlungsthema der letzten Mitgliederversammlung des Bundes der jüdischen Kranken- und Pflegeanstalten war: „Wie werden Pfleglinge ritueller A nstalten nahrhaft, abwechslungsreich und dabei sparsam ernährt?" Tie Ergebnisse der Aussprache und der Austausch der Erfahrungen erweckte größtes Interesse und führte dazu, daß gleichartige Anstalten jetzt chre Speisezettel regelmäßig austauschen. Gemeinsam mit dem Bund hat die Zentralwohlfahrtsstelle sodann die soziale Krankenhausfürsorge stark propagiert. In Berlin ist die erste hauptberufliche Krankenhausfürsorgerin von der Jüdischen Gemeinde angestellt worden. Weiterhin hat der Bund in einer großen Reihe von Fällen in den ihm angeschlossenen Anstalten Auskünfte und Ratschläge in den verschiedensten Angelegenheiten erteilt, so z. B. über Hauszinssteuererlaß, Kündigungsanqelegenheiten, Fahrpreisermäßigungen u. a. m. — Die Untersuchungsmöglichkeiten für erwachsene Nerven- und Geisteskranke in jüdischen Einrichtungen sind völlig unzureichend. Wir bemühen uns daher, entweder mit den Kuranstalten für jüdische Nerven- und Geisteskranke in Sayn zu einem Abkommen für durch Wohl'ahrtsämter einzuwei^ende Pfleglinge zu gegangen oder gegebenenfalls durch Angliederung an interkonfessionelle Anstalten neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Lotterie zur Errichtung einer Mönnerheilstatte für tuberkulöse Kranke. Wie wir im letzten Nachrichtendienst berichtet haben, wird zur Errichtung einer Tuberkuloieheilstätte für jüdische Männer im Schwarzwald mit Genehmigung des Preußischen Volkswohlfahrtsministeriums eine Lotterie veranstaltet. Am 1. März 1928 iü ein Berliner Komitee begründet worden, welches sich des Vertriebes der Lose in Berlin annchmen wird. Tie Geschäftsstelle i't bei der Jüdischen Tuberkulosefürsorge. Berlin N24, Oranienburger Straße 6911. Tie Ziehung ist bis zum 5. Juni verlängert worden und es gilt, in dieser Zeit noch ca. 50 090 Lose (insgesamt stehen 105 000 Loie zum Verkauf) das Stück zu 2.— Mark zu vertreiben. Es stehen Gewinne im Werte von 90 090 Mark zur Verfügung, darunter ein Perlenkollier im Werte voll 15 009 Mark, wertvolle Silbergefäße, eine Wohnungseinrichtung, ein Antom-bil, zahlreiche Gemälde und Originalradierun'wn sowie Plastiken berühmter Meister (Liebermann, Lefser Ury, Engen Spiro u. a.). ferner Pastelle und Oel'gemälde von Steinhardt, Budko, Hermann Struck u. a. Losbesteltungen für Berlin nehmen zunächst die Jüdi'che Tuberkulosefürsorge. Berlin N 24, Oranienburger Straße 69 II, der Jüdische Frauenbund, Berlin N24, Monbijonplatz 10, die Abteilung „Jüdische Not" .der Zentralwohlfahctsstetle, Berlin N 24, Oranienburger Straße 13/14, entgegen. Weitere Verkaufsstellen werden in Kürze bekannt gegeben. Kurzuschüffe. Im Monat Februar wurden an 11 Patienten Zuschüsse in Höhe von"'1301,40 Mark aus dem offenen Fonds der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Tuberkulosefürsorge" bewilligt. Bon den Unterstützten waren: Männer 3, Frauen 4. Jugendliche 2, Kinder 2. Inländer 6, Ausländer 4, Staatenlose 1. Aus Berlin 6, Breslau 1, Dresden 1, Halle a. S. 1. Hamburg 1, Reichenbach i. B. 1. Neuanmeldungen: 18. Heim des Jüdischen Frauenbundes. Das Heim des Jüdischen Frauenbundes in Wyk auf Föhr beschließt am 19. März sein erstes Betriebsjahr. Es wird von da ab fünf Wochen geschloffen sein und Ende April mit einer Mädchenkolonie das neue Betriebsjahc beginnen. Anmeldungen für diese Mädchenkolonie und die daraus wlgende, Ende Juni beginnende Knabenkolonie liegen bereits zahlreich vor. Weitere Anmeldungen sind daher recht bald an die Geschäftsstelle des J.F.B., Monbijouplatz 10, einzureichen. Kinderheilverfahren der Reichsverficherungsanstalt für Angestellte. Wie wir im Nachrichtendienst vom April 1926 milgeteilt haben, beteiligt sich die Reichsverficherungsanstalt für Angestellte an der Heilfürsorge für die Kinder der Versicherten. Mit der Durchführung der- Verfahren war seither der Verein neuerdings mitgeteilt hat, werden die Anträge auf Gewährung einer Kurbeihilfe vom l. März 1928 ab nicht mehr über ihn geleitet, sondern sind von den Entfendungs stellen (Wohlfahrts-, Gefundheits-, Jugendämtern, Krankenkassen, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen Skellen, die der Bekämpfung der Tuberkulose dienen und sich mit der Entsendung von Kindern befassen) unmittelbar an die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte zu richten. In Zukunft können -also Anträge für jüdische Kinder der Zentralwohlfahrtsstelle zur Weiterleitung übersandt worden. Berücksichtigt werden Kinder von Versicherten einschließlich der Waisenrentenempfängec und der Kinder von Ruhe geldempfängern im Alter von 6—16 Jahren, die an einer Form der Tuberkulose oder an Rachitis erkrankt oder wegen ihres Körperzustandes nachweislich als tnberkulosegefährdet anzusehen sind. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist. daß der Antrag vor Antritt der Kur auf dem von der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte dafür bestimmten Vordruck gestellt wird, fernerhin, daß das Heil verfahren in einer ärztlich geleiteten Heilanstalt innerhalb des deutschen Reichsgebietes durchgeführt wird. Wir wollen nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß sormrichtig eingereichte Anträge sich in 6—8 Tagen erledigen. In zweifelhaften Fällen können Zuschüsse bis 200 Mark ohne besondere Anweisung erfolgen. Richtlinien und Vordrucke für den Antrag sind auf Wunsch von der Zentralwohlfahrtsstelle zu beziehen. VI. Soziale Ausbildung-»- und Verufsfragen Oberfchlefifche Fachschule für soziale Berufe in Beuthen. Tie O b e r f ch l e s i s ch e F a ch schule für soziale Berufe in Beuthen O.S., Scharleyer Str., Schule I, ist durch Erlaß des Preußischen Ministers für Volkswohlsahrt (III W 2019) als Wohlsahrtsschule im Sinne der Vorschriften über die staatliche Prüfung von Wohlfahrtspflegerinnen staatlich anerkannt worden. (Bolkswohlfährt Nr. 2 vom 15. 1. 1928.)

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