Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 2 (Februar 1928)
- Date
- 1928-02-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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schied enen Richtungen werden, soweit dies möglich ist, mit ihren einzelnen Ortsgruppen und Einrichtungen aufgeführt - sein. Besonders hervorzuheben ist die Bekanntgabe der Programme der einzelnen Jugendbünde. Das Material für sämtliche Angaben des Führers ist auf Grund genauer Erhebungen durch Fragebogen, die von den einzelnen Stellen selbst ausgefüllt worden sind, gewonnen worden. Wir nehmen an, daß das Buch in weitesten Kreisen Interesse erwecken wird. Es erscheint im Verlag Tr. Fritz ScherLel, Berlin-Charlottenburg 4, Sybelstraße 12. Ter Verkaufspreis wird Mk. 2.50 betragen. Tie Z.W.St. hat das nachstehende Rundschreiben an die ihr angeschlossenen Landes- und Provinzial-Wohlfahrtsverbände und an die örtlichen Wohlfahrts- und Jugendämter und Wohlfahrtszentralen verschickt: „Mit zahlreichen Sachverständigen der Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtspflege sind wir darin einig, daß eine der bedeutungsvollsten und wirksamsten Maßnahmen zur Förderung der Jugendwohlfahrts- und Wohlfahrtsbestrebungen die Begründung oder Erweiterung Jüdischer Gemeinde - und Jugendheime ist. Sie sollen vor allem den Organisationen der jüdischen Jugend, aberauch den Vereinen der Erwachsenen und einer Anzahl von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege Unterkunft gewähren. Wir begrüßen es deshalb sehr, daß dieser Frage jetzt in zahlreichen Gemeinden besondere Aufmerksamkeit zugewendet wird und die Erkenntnis sich Bahn bricht, daß es keinen besseren Weg gibt, um die Jugend vor Gefahren zu schützen, das jüdische Gesamtbewußtsein zu stärken und die in der jüdischen Jugendbewegung vorhandenen Kräfte zu wecken und zu fördern. Wir werden der nächsten Beratung unseres geschäftsführenden Vorstandes Vorschläge machen, um mit den Landesverbänden, dem Jüdischen Frauenbund, der Großloge, dem Reichsausschuß der jüdischen Jugendverbände, den Sozialen Ausschüssen des Allgemeinen Deutschen Rabbiner-Verbandes und des Reichsverbandes der jüdischen Lehrervereine und anderen Stellen in eine gemeinsame Aktion einzutreten. Schon heute weisen wir aber Ihre Stelle auf die große Bedeutung der Frage hin und bitten Sie, uns — zugleich als Unterlagen für die weiteren Beratungen — eine Mitteilung zugehen zu lassen, ob die Frage bei Ihnen bereits erörtert worden ist und welche Vorschläge Sie zu machen wünschen. Wir werden alsbald nach der Vorstandssitzung eingehend auf diesen Gegenstand zurückkommen und werden uns auch bemühen, Mitteilungen über zweckmäßige Bauprogramme und über die Frage der Mittelaufbcingung zu machen." II. Allgemeine Wohlfahrtspflege und sozialpolitische Grenzgebiete Am Sonntag, den 15. Januar 1928, wurde in Anwesenheit zahlreicher Gäste das jüdische Altersheim für die Provinzen Brandenburg und Grenzmark in Landsberg a. W. feierlich eröffnet. Die Z.W.St. hatte die Begründung dieser Anstalt durch Rat und Tat gefördert, insbesondere durch Bereitstellung und Beschaffung größerer Reichsmittel. Ter Oberbürgermeister der Stadt Landsberg, der Regierungspräsident aus Frankfurt a. O., der Vorsitzende des Kuratoriums, Herr Direktor Stahl, Fräulein Weinreich für die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, sowie Vertreter von Logen und Vereinen brachten in Begrüßungsansprachen die besten Glückwünsche dar. Herr Rabbiner Tr. Salomonski hielt die Weiherede. Das Heim ist mit 45 Pfleglingen belegt, und zwar sind von den Insassen 11 Männer, 28 Frauen und 3 Ehepaare. . Tie alten Leute kommen aus folgenden Gemeinden: aus Berlin 30, Bromberg 1, Stettin 2, üandsberg 3, Greifswald 1, Gotha 1, Schwiebus 2, Grodzig 1, Deutsch- Krone 1, Langermühle 1, Chemnitz 1, Leipzig 1. Das Haus ist außerordentlich zweckmäßig, gemütlich und schön eingerichtet. Die meisten Pfleglinge haben Einzelzimmer; große freundliche Gesellschaftsräume dienen dem Aufenthalt am Tage. Wirtschastsräume und Küchen sind ganz besonders praktisch angelegt; das Haus ist von einem Garten umgeben. Ter monatliche Verpflegungssatz beträgt 75 Mark. Im Monat Januar wurden durch die Z.W.St. aus Reichsmitteln an zwei Anstalten Kredite in Höhe von 69 000 Mark vermittelt. Zur Frage der Feststellung der sozialen Wohlfahrtsrente hat der R e i ch s m i n i st e r d e r F i n a n z e n, wie die Wohlfahrts-Korrespondenz mitteilt, an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge ein Schreiben gerichtet, in dem er ausführt, daß die endgültige Feststellung der Wohlfahrtsrenten bisher deshalb nicht erfolgen konnte, weil bis in die letzte Zeit hinein einzelne Anstalten der Wohlfahrtspflege nachträgliche Anträge eingereicht haben, die Renten jedoch erst dann festgesetzt und ausgezahlt werden können, wenn über alle vorliegenden Anträge entschieden worden ist. Bekanntlich steht nur ein Gesamtbetrag zur Verfügung, der gleichmäßig nach dem Besitz an Auslosungsrechten auf die einzelnen Berechtigten zu verteilen ist. Das Verfahren werde mit-größter Beschleunigung durchgesührt. Es lasse sich jedoch zur Zeit noch nicht sagen, wann die Prüfung aller Anträge beendigt sein werde. Inzwischen ist den Vereinen und Stiftungen, denen die Berechtigung zum Bezug einer Wohlfahrtsrente zugesprochen wurde, von der Reichsschuldenverwaltung eine vorläufige Benachrichtigung zugegangen, wonach die Wohlfahrtsrente auf Grund von Auslosungsrechten zunächst in einem Nennbeträge gewährt, die F e st s e tz u n g d e r H ö h e der Rente aber davon abhängig gemacht wird, daß die Reichsregierung den Betrag, der auf je 100 Reichsmark Auslosungsrechte entfällt, bestimmt. — Die soziale Wohlfahrtsrente erhalten nach der Verordnung vom 4. Dezember 1926 auf Antrag die Träger inländischer Anstalten und anderer Einrichtungen der freien einschließlich solcher der kirchliche n Wohlfahrtspflege, die Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege erfüllen. Die Rente wird ihnen für die Auslosungsrechte gewährt, die sie als Anleihealtbesitzer erhalten haben. Der Gesamtbetrag aller sozialen Wohlfahrtsrenten darf 7,5 Millionen Reichsmark jährlich nicht übersteigen. Die sozialen Wohlfahrtsrenten laufen vom 1. April 1926 und erlöschen am 31. März 1941. Sie sind einmal jährlich im voraus zu zahlen. Tie Zentralwohlfahrts stelle der deutschen Juden hat die umfangreiche Arbeit der Antragstellung für die angeschlossenen jüdischen Wohlfahrtseinrichtungen beendet. Von der ersten Instanz abgewiesene Anträge werden im Beschwerdeverfahren zurzeit bearbeitet. In einer Anzahl von Fällen ist bereits eine Abänderung der ersten Entscheidung erfolgt, und die Wohlfahrtsrente wurde auf Grund unseres Einspruches anerkannt. Weitere Informationen und Auskünfte erteilt jederzeit die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, Berlin N24, Filialbüro Oranienburger Straße 13/14. III. Jugend- und Gefährdetenfürsorge Ende Januar fand in Berlin eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gefährdetenfürsorge" statt. Ihr gingen Beratungen der Unterkommissionen für Gefangenen- und Psychopathenfürsorge voran. Tie Verhandlungen standen unter dem Vorsitz von Sanitätsrat Tr. Seeligsohn-Berlin. In der Kommissions-Sitzung für Gefangenenfürsorg e, an der auch der Vorsitzende des Sozialen Ausschusses des Allgemeinen Deutschen Rabbiner-Verbandes, Rabbiner Tr. Horovitz^-Frankfurt a. M., teilnahm, wurde mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß vom 1. Februar ab eine enge Zusammenarbeit zwischen der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden und dem Sozialen Ausschuß des Allgemeinen Deutschen Rabbiner-Verbandes durchgeführt ist, über die noch Näheres bekanutgegeben wird. Bei den Beratungen standen Fragen des weiteren Ausbaues der Seelsorge und Fürsorge im Vordergrund. Es wurde beschlossen, demnächst in Gemeinschaft mit dem Preußischen Landesverband jüdischer Ge-