Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 5 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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D cilau e zum 11 aclj r iclj t c nti ieufl, November 19 2 6 bis 111 a rz 1927. eniwurt einer Saüung für die lentralrooblfabrtsftelle der deutfcben Juden e. v. § l. N (i tu e u u b 2 i tz. Die „Zentralwohlsahrtsstelle der deutschen Juden" ist ein eingetragener Verein mit dem Sitz in Berlin. 8 2. A usgabe u. Die Zentralwohlfahrtsstelle stellt als Spitzenorganisation den Zusammenschluß der jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland unter Ausschluß von Erwerbsinteressen dar. Ihre Ausgaben sind insbesondere: 1. Vertretung der in ihr unter Wahrung ihrer satzungsmäßigen Selbständigkeit zusammengeschlossettett Organisationen gegenüber den Reichs- und Landesbehörden^ dett Reichsorganisationen der freien Wohlfahrtspflege und ihren Zusammenschlüssen, den jüdischen Reichsorganisatwneu und den internationalen allgemeinen und jüoischen Organisationen auf dem Gesamtgebiet der Wohlfahrtspflege. 2. Sorge für eine lückenlose und wirksame Organisation der jüdischen freien und gemeindlichen Wohlfahrtspflege in Deutschland; Bildung von Arbeitsgemeinschaften für solche praktischen Arbeitsgebiete, an welchen mehrere Organisationen beteiligt sind. 3. Behandlung von wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten der angeschlossenen Organisationen, ©eraeiU" den und Einrichtungen, soweit diese Angelegenheiten entweder zentral oder durch Verhandlung mit zentralen Stellen zu erlediget: sind oder ihre Behandlung durch die Zentralwohlfahrtsstelle von den beteiligten Organi sationen besonders gewünscht wird. Soweit durch die Zentralwohlfahrtsstelle Mittel öffentlicher Stellen oder aus allgemeinett Sammlutigen zur Verfügung gestellt werden, ist sie als Treuhändlerin für die sachgemäße Verwendung 0 er Mittel verantwortlich. 4. Aufstellung einheitlicher Richtlinien für allgemeine Arbeitsgebiete; Förderung notwendiger Neueinrichtungen für das Reichsgebiet im Einvernehmen mit den Wohlfahrtsausschüssen der zuständigen Landesverbände; Anregutngen und Reformvorschläge im Einvernehmen mit den beteiligten Organisationen. 5. Wissenschaftlich-fachliche Durcharbeitung der Probleme der allgemeinett Wohlfahrtspflege vom jüdischen Standpunkt ans sowie der Probleme der jüdischen Wohlfahrtspflege. . 6. Auskunftserteilung; Unterhaltung eines Archivs, einer Zeitschrift und eines Nachrichtendienstes für jüdische Wohlfahrtspflege; Verattstaltung von Konferenzen und Lehrgängen, sowie Förderung des .sozialen Ausbildungswesens,. 7. Anregung und Organisierung allgemeitter jüdischer Geldsammlungen im Einvernehmen und unter Beteiligung der zuständigen örtlichen und Fachorganisationen. 8 3- M itglieds ch a f t. Mitglieder der Zeutralwohlfahrtsstelle können sein: 1. Verbände und Bereinigungen, die ganz oder teiltveise jüdischen Wohlfahrtsbestrebnngen bienen. 2. Einzelne Synagogen-Gemeinden. 3. Fachverbände jüdischer WohlsahrtSeinrichtnngen. 4. Stiftungen, Anstalten und Vereine, die ganz oder vor wiegend jüdischen Wohlsahrtsbestreonngen dienen. 5. Jüdisch-soziale BerufSorganisationetl. Die Anmeldung der Mitglieder erfolgt beim Vorstattd, der über die Ausnahme" entscheidet. Bei Ablehnung ist Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig, die endgültig ent scheidet. Der Austritt der Mitglieder ist nur zum Ende des Geschäftsjahres mit einhalbjähriger Kündigung zulässig. Durch mit Zweidrittelmehrheit zu fassenden Beschluß des Vorstandes können Mitglieder ausgeschlossen werden, die ben Zielen und Interessen der Zentralwohlfahrtsstelle entgegen^ handeln. Hiergegen ist Berufung an die Mitgliederversamm lang zulässig. Diese entscheidet endgültig. 8 4- Einnahme n. Die Einnahmen der Zeutralwohlfahrtsstelle bestehet! in: a) Beiträgen der Mitglieder, b) Zuwendungen, c) Gebühren und sonstigen Erträgnissen. Der Vorstand vereinbart die Höhe des Jahresbeitrages mit dem aufzunehmenden Mitglied, wobei in der Regel die Bedeutung und Leistungsfähigkeit, bei Gemeinden insbesondere auch die Seelenzahl, als Unterlage für die Höhe des Jahresbeitrages dienen sollen. 8 5. Organe. Organe der Zentralwohlfahrtsstelle sind: a) der Vorstattd, b) die Mitgliederversammlung. 8 6. Vor st a n d. I. Der Vorstattd besteht aus Vertretern: 1. der angeschlossenen Lattdes-, Provinzialttttb Fachorganiisationen der jüdischen Wohlfahrtspflege (siehe unten zu 1), 2. der angeschlossenen Organisationen jüdischer Gemeindett (siehe unten zu 2),