Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 5 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 Aufgaben und Crpaitration. Ilutersuchnugsmelhoden (einschließlich der Phantafieprüfungsmethode des Verfassers). Behandlung. Allgemeine statistische Ergebnisse (mit Tabelle). Eine ausführliche Besprechung der kleinen Schrift, die ganz klar aus die Notwendigkeit derartiger Erziehungsberatnngsstellen hinweist, behalten wir uns noch, vor. Sie sei all denen, welchen das WcHl der jüdischen Jugend am Kerzen liegt, warm empfohlen. Der Preis betrügt 1 Mark (40 Seiten). Zu beziehen durch die Jüdische Kinderhilfe, Berlin N, Auguststraße 14-15. Z s ch u ck.e, Martin, Tic E r w e r ö s l o s e n f ü r sorge, Dresden 1024 und Ergänzungsband. Verlagsbuchhandlung C. Heinrich, Dresden-N. 6. Preis 9.50 Mark. Jede Neuausgabe von Gesetzesmaterial muß sich rechtfertigen können gegenüber den vorhandenen Editionen. Insbesondere hat die Erwerbslosensürsorge einen offiziellen Commentator gefunden, den zuständigen Sachbearbeiter im Reichsarbeitsministerium (Lehseldt, die Erwerbslosensürsorge. Berlin 1925), sodaß eine Rechtfertigung jeglicher Neuausgabe umso notwendiger ist. Worin liegt also der Eigenwert der Zuschucke'schen Ausgabe? Nicht in der Anordnung und nicht in bentf Umfang des gebotenen Materials, auch nicht in der Fülle des Commentars, denn beides bringt Lehseldt vielleicht noch besser, sondern der Eigenwert dieser Edition scheint mir in dem! Geiste zu liegen, aus dem heraus der Commentar versaßt ist. Während Lehseldt sich naturgemäß jeglicher Kritik gegenüber der Gesetzesmatecie enthält und vielleicht auch enthalten muß, findet Zschucke sehr oft ein Wort liberaler Kritik, getragen von wirklich sürsorgerischem Geiste. Um es an einem Beispiel zu erläutern: Staatenlose sind wie alle anderen Ausländer verpflichtet, Beiträge während ihrer Beschäftigungsdauer für die Erwerbslosensürsorge zu zahlen. Während nun alte Ausländer im Prinzip in den Genuß der Erwerbs-- losenfürsorge kommen können, sobald die Gegenseitigkeit mit dem Heimatstaate verbürgt ist, können die Staatenlosen dieses Recht, aus das sie doch kraft ihrer Beitragszahlung einen Anspruch haben, nicht erlangen. Lehseldt erklärt eine Aenderung dieses traurigen gesetzlichen Tatbestandes als grundsätzlich „nicht angängig" (S. 56). Zschucke hingegen meint, daß dieser Standpunkt des Reichsarbeitsministeriums „sich sozialpolitisch kaum rechtfertigen lasse" (S. 17 Bd. II}. Wegen der Güte des Commentars sei diese Ausgabe besonders empfahlen T i e s o z i a! e W o h l f a h r t s r e n t e mit dem vollständigen Text der 3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 4. Dezember 1928. Erläutert von Dr. Julia Dünner, Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium, Dr. August Schott, Regierungs - assessor im Reichsarbeitsministerium. Berlin Earl Hermanns Verlag - - 1927. 75 Seiten. Soziale Therapie. Ausgewählte Akten aus der Fürsorgearbeit. Für Unterrichtszwecke zusammengest.'llt und bearbeitet von S. Wronsky und Alice Salomon, unter Mitwirkung von Eberhard Giese. Carl Heymanns Verlag Berlin - 1926. 129 Seiten. Gefangenen - F ü r s o r g e von Sprengel, herausgegeben vom Wichern-Verlag Berlin-Dahlem (Preis 2 Mark.) Das Strafverfahren und die O r g a n i s a t i o n der S r a s g e r i ch t e von Professor Liepmann-Hamburg. Berlin 19. 26. G. m. b. .tz. 40 Seiten Preis 0,75. Deutsches V o l k S o p f e r und Deutsche N o t - Hilfe, Tätigkeitsbericht, umfassend die Zeit von der Gründung bis 15. Juni 1926. Herausgegehen voir der Reichsgeschäftsstelle der Deutschen Nothilse, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 62. 27 Seiten. Taschenbuch für die Wohlfahrtspflege 1927 (3. Jahrgang des Taschenbuchs für Wohlfahrtspflegerinnen 1925.) Herausgegebeu voiu Deutscheil Archiv für Jugendwohl fahrt Berlin NW. 40, Moltkestraße 5. F. A. Herbig. G. m. b. H., Berlin W 35, 188 Seiten. „F ü r s o r g e r e ch t u n d E a r i t a s", Abhandlungen zur Reichsverordnung über die Fürsorgepslicht. In Verbindung mit Fachleuten, herausgegeben von Dr. Hermann Bolzau, Di rektor bei der Stadtverwaltung in Köln. Earitasverlag. 1927. Freibucg i. Br. 310 Leiten. I. F ü r e r : T i e A d o p t i o n , L e g i t i m a t i v n n n d die K i n d c S a n e r k e u n u n g i m intern a ti o n a l e n Recht mit besonderer Berücksichtigung der schweizerischen Verhältnisse. Friedr. Mang Pädag. Magazin, Heft 1093. Fortschritte der Jugendfürsorge, 2. Reihe, Heft 8. Langensalza 1926. 60 Seiten. 1.75 Mark. Die kleine Schrift behandelt das internationale Recht für die Rechtsinstitutionen der Adoption, Legitimation und Kindesanerkennung. Es ist im wesentlichen vom Standpunkt der schweizerischen Rechtsanwendung geschrieben, ist aber auch vom rechtsvergleichenden Ltandpunkt aus interessant. Es enthält sich grundsätzlicher Ausführungen über dies sehr komplizierte Gebiet des internationalen Privalrechts, sondern faßt seine Aufgabe mehr dahiil auf, de lege lata einen Ileberblick über die geltende iitternatiouale Gesetzgebung zu geben. Obgleich allgemeinverständlich geschrieben, kommt eS in erster Linie für den Fachmann, insbesondere den Berufsvormund, in Frage. Es ist in Deutschland wegen der bevorzugten Berücksichtigung der Schweizer Verhältnisse nur bedingt anwendbar. Ein auch nach Ländern geordnetes Schlagwortverzeichnis erleichtert den praktischeil Gebrauch. V ater s cf) a f t s st ellu u g u u d V e r >v a n d t f ch a f t im II n eh e l i ch e n r e ch t (s. Nachriehtendieust v. Aug. Okt.i. Bericht über die Sachverftändigenkouferenz des A.D.B. vom 26. und 27. Februar 1926 zu Dresden. Flugschriften des Archivs Deutscher Berufsvormüuder. Frankfurt a. M. .80 S. Tie Schrift enthält die Referate und die Tisknsfion, die auf der oben genannten Tagung des Archivs Deutscher Berufs Vormünder gehalten wurden. Die Tagung war einberufen worden, um zu dem in Ausführung des Art. 121 der ReichSver faffung vocgelegten Entwurf zur Reform des Unehelichenrechts der im Reichsarbeitsblatt 1925 2. 459 ff. veröffentlicht lvurde, Stellung zu nehmen. Die Sachverstäudigenkonferenz be. schränkte sich auf die Durcharbeitung von zwei Fragen, näm lich der Frage der exceptio plurium (Einrede des Mehr Verkehrs BGB Par. 1717) und damit zusammenhängend der künftigen Stellung des unehelichen Vaters zu seinem Kinde. In dem Einleitungsreferat weist Klumker auf die Wandlung der Anschauung über das Verhältnis von unehelichem Vater und Kind hin: während das BGB als geltendes Recht noch den Par. 1589 Abs. 2 enthält, nach dem ein nneheliches Kind und dessen Vater als nicht verwandt gelten, bricht sich in den Sozialgesetzen eine Anschauung von unehelicher Verwandtschaft Bahn, die das uneheliche Kind in mancher Beziehung dem ehelichen gleichstellt. Es liegt daher durchaus im Interesse des unehelichen Kindes, wenn die Voraussetzung gen der Feststellung der unehelichen Vaterschaft nicht zu strenge sind, weil sonst das uneheliche Kind keinen Vater und daher auch keine Ansprüche aus dem Sozialrecht hat. I u g e n d v e r w a h r l o s u u g u n d i h re B e k ä m p - f u n g. Von Herbert Franke, Amrsgerichtsrat, Jugendrichter, (beim Amtsgericht Berlin-Mitte). Berlin 1926. F. A. Herbig G.m.b.H. 39 Seiten. Preis 0.75 Mark. Grundsätze und Winke für die Iugendge - r i ch t s h i l f e. Herausgegeben von der Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. 13. umgearbeitete Aust läge. Berlin 1926. F. A. Herbig, Verlagsbuchhandlung G. m.b.H., Berlin. 43 Seiten. Preis '0.50 Mark.