Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 5 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2549643-2549657-2549662--172-2549897- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
In der Praxis hat es sich für zweckmäßig erwiesen, alle Maßnahmen wirtschaftlicher Art, die zugunsten Jugendlicher getroffen werden, bei den öffentlichen Arbeitsnachweisen zusammenzufassen. Die öffentlichen Arbeitsnachweise der größeren Gemeinden werden in der Regel für die Behandlung dieser Fragen aus ihren Verwaltungsausschüssen einem Unterausschuß wähle« und ihn durch sachverstäirdige Berater verstärken. Sir sollten außerdem bei der Durchführung der einzelnen Maßnahmen die Organe der freien Wohlfahrtspflege, di- Jugendvereine und die Fach- und Berufsverbände in möglichst weitem Umfange zur Mitarbeit heranziehen und enge Fühlung mit den Stellen halten, die für die Betreuung und Bildung der Jugendlichen in Betracht kommen (Jugendrat, Berufsschulverwaltunz, Organe der beruflichen Srlbstverwaltung, gemeinnützige Verbände usw.)" Die Z.W.St. ist gerne bereit, den jüdischen Wohlfahrtsste'llen bei der Erlangung öffentlicher Mittel zur Fortbildung der jugendlichen Erwerbslosen behilflich zu sein. Wünschenswert ist es, daß alle jugendlichen Erwerbslosen in der geeigneten Weise erfaßt und für ihre Beschäftigung und Ausbildung Sorge getragen wird. Vor kurzer Zeit hat sich der Reichsausschuß der jüdischenJug.endverbände, nachdem er innerlich und äußerlich konsolidiert ist, eine Satzung gegeben. Nach dieser sind seine Aufgaben: 1. Die Gründung von örtlichen und Landesausschüssen. 2. Die Sammlung und Weiterleitung von Erfahrungen und Berichten über soziale Jugendarbeit. 3. Die Sammlung von Material über Einrichtungen der Jugendselbsthilfe. 4. Die Vertretung gemeinsamer Interessen der Jugend. 5. Die Beschaffung von Mitteln für die Arbeit der angeschlossenen Organisationen. Bei der Durchführung dieser Aufgaben wird die Selbstständigkeit der einzelnen Verbände in keiner Weife berührt. Den Vorstand, der aus den Kreisen des Reichsausschusses gebildet worden ist, bilden drei Mitglieder (Siegfried Hirsch. Dr.Georg Lubinski, Waldemar Strauß). Durch die Umfrage bei den Jugendverbänden Üetr. die Ermittlung v o n Jugend- und Abendheimen wurden bis jetzt folgende Heime festgrstellt: Kameraden, D.J.W.B. Heime in: Augsburg, Alsfeld, Berlin (2), Cassel, Stettin. Jung jüdischer Wanderbund, Heime in Berlin, Darmstadt, Gelsenkirchen, Köln, Oerzen, Leipzig. Verband der jüdischen Jugendvereine, Heime in: Berlin, Duren, Ulm. Zeire Misrachi: Berlin. Weitere Meldungen werden an die Geschäftsstelle erbeten, welche auch gern nähere Auskunft über die aufgeführten- Heime erteilt. Das Reichsmini st erium des Innern hat dem Reichsausschuß der jüdischen Jugendverbände 1000 Mark zur Förderung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt. Der Preußische Herr Minister für Volkswohlfahrt hat in einem Schreiben an den Reichsausschuß darauf hingewiesen, daß es den dem Reichsausschuß angeschlossenen Vereinen in Preußen überlassen bleibt, sich! den Orts- (Stadt)- bzw. Kreisausschüssen für Jugendpflege einzugliedern. Dadurch erhalten diejenigen Vereine, Ortsgruppen usw. die zur Förderung der Jugendpflege im Sinne der maßgebenden Bestimmungen einer staatlichen Beihilfe bedürfen, die Möglichkeit, eine solche von dem zuständigen Herrn Regierungspräsidenten zu bekommen. Die letzte Sitzung der Arbeitsgemei n s chaft „I ü - d ische Gefährdetenfürsorge" hat sich insbesondere mit Fragen der jüdischen Gesänge ne nfürsor ge beschäftigt. Der Soziale Ausschuß des Allgemeinen Deutschen Rabbinerverbandes hatte nämlich auf Veranlassung der Gefährdetenfürsorge durch eine Umfrage bei den Rabbinern den Umfang der durch sie ausgeübten Seel- und Fürsorge festgestellt. Die Zahl der Antworten beträgt 30. In fast allen Strafanstalten, sowohl in denen, in welchen kurzfristige, als auch in denen, in welchen langfristige Strafen verbüßt werden, befinden sich auf Grund der vorliegenden Antworten durchschnittlich 10—25 jüdische Gefangene, Frauen sind höchst selten darunter. Festgestellt soll werden, daß die Antworten in der Hauptsache von Rabbinern solcher jüdischen Gemeinden stammen, in welchen keine jüdischen Wohlfahrtsstellen besteheuf Dies ist wohl darauf zurückzuführen, daß Strafanstalten meist in kleineren Städten bestehen. Umso mehr müssen sich die Landes- und Provinzialwohlfahrtsveröände den Ausbau der Strafgefangenen- und Strafentlassenensürsorge zur Aufgabe machen. Aus den Antworten geht hervor, daß die Seelsorge während der Gefangenschaft jeweilig in erforderlichem Maße ausgeübt wird durch Besuche, Abhaltung von Gottesdiensten. Religionsunterricht, jüdische Bücher, Zeitungen, Einrichtung von kleinen Bibliotheken, Befreiung von der Arbeit an den Feiertagen, Beschaffung von Material für wissenschaftliche und literarische Beschäftigung, Verbindung mit den Angehörigen, Lieferung von rituellem Essen sowohl an den Feiertagen, als auch auf Wunsch, regelmäßig (das letztere z. B. in Köln, Hindenburg, Kaiserslautern, Wiesbaden). Von Fürsorgemaßnahmen während der Verbüßung der Strafe werden genannt: Unterstützung durch die Logen und Kultusgemeinden, ebenso Uebernahme der Kosten für die rituelle Verpflegung, Beschaffung eines Rechtsöeistandes, Rücksprache mit Untersuchungsrichter und Staatsanwalt, Bearbeitung von Gnadensachen. Die Fürsorge für weibliche Gefangene wird in Frankfurt und Köln durch jüdische Frauen ausgeüvt. In Berlin sind Bestrebungen zur Durchführung der Fürsorgearbeit durch weibliche Fürsorgerinnen in den Gefängnissen, im Gange. Mit der sozialen Gerichtshilfe der Stadt und der „Berliner Gefangenensürsorge" sind Abkommen wegen Be^- teiligung an der Strafentlassenenfürsorge geschlossen. Ferner erstreckt sich! die Fürsorgetätigkeit besonders auf die Familien der in Haft befindlichen. Die Gefamtfrage der StrafgH fangenen- und Strafentlassenen-Fürsorge befindet sich, zurzeit in Berlin in weiterem Ausbau. Nach uns vorliegenden Berichten ist das gleiche auch in einer Anzahl anderer Orte der Fall, wenn auch sicherlich gerade auf diesem Fürsorgegebiet eine verstärkte weitere Tätigkeit dringend erwünscht ist. In einigen Berichten wird Arbeitsvermittlung, evtl, auch, Rückkehr. in die alte Arbeitsstelle, Unterkunft und Verpflegung nach der Entlassung, Beschaffung von Fahrkarten usw. erwähnt. Erfreulicherweise ist auch die Zusammenarbeit zwischen den Rabbinern und der allgemeinen und jüdischen Wohlffahrtspflege sowohl in der Gefangenenfürsorge wie auf anderen Gebieten in starker Zunahme begriffen. Aus Berlin, Frankfurt a. M., Hannover, Köln, Oppeln, Wiesbaden, wird berichtet, daß der Rabbiner Hand in Hand mit der jüdischen Wohlfahrtsstelle die Aufgaben der Strafgefangenen- und Entlassenen-Fürsorge durchführt. In Berlin ist dafür Sorge getragen, daß in allen 24 Bezirkskommissionen des Wohlfahrts¬ und Jugendamtes der jüdischen Gemeinde die Rabbiner an bedeutungsvoller Stelle Mitarbeiten. Die jüdischen Wohlfahrtsstellen werden hierdurch gebeten, die Umfrage des Sozialen Ausschusses des Allgemeinen Deutschen Rabbinerverbandes über die jüdische Gefangenenunh Sttafentlassenen-Fürsorge, die außerordentlich dankenswertes Material beigcbracht hat, auch ihrerseits durch, Mitteilungen über Erfahrungen bei der Fürsorge für jüdische Strafgiefangene und Strafentlassene zu ergänzen.