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Nachrichtendienst · 1925-12-01 · Heft 4 (Dezember 1925) · p. Seite 8

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1925
Issue
Heft 4 (Dezember 1925)
Date
1925-12-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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vom 31. März 1924, Reg.-Bl. S. 247, ausgehoben. Hessen: Hessisches Gesetz, die Ausführung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 betreffend, vom 17. Juli 1924. Hessisches Regierungsblatt, Nr. 20, 1924. Thüringen: Verordnung zur vorläufigen Ausführung des Reichsgesctzcs für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 (RGBl. I, S. 633) vom 8. August 1923. Verordnung des Staatsministeriums über Aenderuugen des Gesetzes zur vorläufigen Ausführung des gcsetzes für Jügendwohlfahrt. Vom 29. März 1924.' Endgültiges Gesetz zur Ausführung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt liegt lt. Schreiben des Ministeriums des Innern vom 16. Mai 1924 noch nicht vor. Hamburg: Gesetz zur Ausführung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt vom 2. Januar 1924. Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 3, ausgegebeu am 6. Januar 1924, S. 6. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt vom 2. Januar 1924. Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 3, ausgegeben am 6. Januar 1924, S. 14. Bremen: Ausführungsgesetz zum Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 22. Oktober 1925. Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen, Nr. 59, 1925, S. 225. Lübeä: Ausführungsgesetz zum Reichsgesetz für Jugendivohlfahrt vom 9. Juli 1922. Veröffentlicht am 30. November 1923. Sammlung der Lübeckischen Gesetze und Verordnungen, Jg. 1923, Nr. 331. An oem 1. allgemeinen Kinderwohlsahrtskongreß in Genf im August dieses Jahres war die Z.W.St. in hohem Maße interessiert. Sie hat, wie aus der letzten Nummer des Nachrichtendienstes ersichtlich ist, eirrgehetide Vorarbeiten durch die Darstellung der Verhältnisse des jüdischen Kindes in Deutschland getroffen, da die Frage des ausländischen Kindes für uns eine wesentliche Rolle spielt. Der Ärge des hilfsbedürftigen Ausländerkindes im Wohnsitzlande wurden in Genf besondere Beratungen gewidmet und als allgemeines Ergebnis die Resolution gefaßt, daß den hilfsbedürftigen Ausländerkindern das gleiche Maß von Hilfe durch die Regierungen zu gewähren ist, das den Kindern des Aufenthaltslandes zuteil wird. Dieser Grurrdsatz wurde ohne Rücksicht auf die Frage von Rückerstattung von Kosten aufgestellt, ein Gedanke, der sich in der jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland längst praktisch durchgesetzt hat. Die Vertretung der Z.W.St. in Genf hatte die Vorsitzende des Jüdischen Frauenbundes, Frau Bettina Brenner, überrwmmen: ein Bericht von chr ist in den Blättern des Jüdischen- Frauenbundes, Nr. 1 erschienen. Umbildung. Ueber alles Erwarten zahlreich war der Besuch des Kursus für praktische soziale Arbeit, den die Zentralwohlfahrtsstelle vom 18.—21. Oktober veranstaltet hat. Es waren zu dem Kursus, an welchen sich noch eine Besprechung über die Wanderfürsorge anfchloß, 130 Personen aus dem ganzen Reiche, berufliche sowohl als ehrenamtliche, angemeldet. Der Kursus umfaßte 4 große Aufgaben, erstens die gesetzlichen Grundlagen der Wohlfahrtspflege und chre Auswirkung in der jüdischen Arbeit klarzulegen. Ueber die Verordnung über die Fürsorgepflicht sprach Frau Wronsky, über das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz Dr. Ollendorf, über das Tuberkulosegesetz in Preußen und das Krüppelfürsorgegesetz Professor Dr. °Seligmann. Die zweite Aufgabe, die der Kursus sich gestellt hatte, war, einmal einen Ueberblick über die Aufgaben der Reichsorganisationen der jüdischen Wohlfahrtspflege zu geben; hierüber sprach Frl. Weinreich; zum anderen für den organisatorischen Ausbau unb die Aufgaben eines jüdischen Wohlfahrtsamtes und eines Provinzial- und Landesverbandes für Wohlfahrtspflege Richtlinien aufzustellen, An Hand von Mustersatzungen, die den Teilnehmern schon vor dem Kursus zugeschickt wurden, sprach hierüber Herr Grünbaum-Hannover. Eine weitere Aufgabe des Kursus. war, in die Fragen der 4 großer: Gebiete der jüdischen Wohlfahrtspflege, der Wirtschafts-, Jugend-, Gesundheits- und Erholungsfürsorge, einzusühren. Referentinnen über die einzelnen Gebiete waren: Frl. Klein-Dresden, Silbermarrn-Berlin, Neufeld-Berlin, Cohn-Berlin. Da die Teilnehmer in der Hauptsache beruflich arbeitende Kräfte waren, wurde auch die vierte Aufgabe des Kursus dankbar begrüßt. Ueber die technische Einrichtung eines Wohlfahrtsamtes, über die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Kräften, mit den jüdischen Vereinen, Anstalten und den Behörden referierter: aus Grund reicher praktischer Erfahrungen Frl. Kahn-Elberfeld und Frl. Ellern-Altona. Die überaus angeregte Diskussion, die sich an jedes Referat anschloß, und die nur lückenhaft die einzelnen Fragen aus Zeitmangel zu beleuchten vermochte, zeigte, wie stark das Bedürfnis nach Fortbildung in der jüdischen Arbeit besteht. Den Landesverbänden und Wohlfahrtsämtern sei die Veranstaltung, sei es rrun über das ganze Gebiet der Wohlfahrtspflege oder über spezielle Einzelfragen, dringend zur Aufgabe gemacht, da Reichsveranstaltungen naturgemäß nur von einem verhältnismäßig kleinen Kreis besucht werden können. Das Wohlfahrtsamt der Israel. Kultusggmieinde München veranstaltet z. Zt. einen heilpädagogischen Kursus, der unter Leitung des Kinderpsychiaters Dr. Eliasberg steht. Zwei mal wöchentlich werden an 12 Abenden folgende Vorlesungen gehalten: Dr. Eliasberg: „Einführung in die Psychologie und Psychopathologie des Kindes mit besonderer Berücksichtigung der Probleme des erziehungsschwierigen Kindes." Professor Tr. Jsserlin: „Medizinische Grundlagen der Heilpädagogik." Oberlehrer Schwendner: „Organisation der Hilfsschule." Direktor Weiskopf: „Lebensstil des Klein-Kindes und seine erzieherische Beeinflussung." Hoffentlich folgen die übrigen Wohlfahrtsämter bald diesem Beispiel. * Seit der Erziehungskonferenz im Jahre 1922 bemüht sich die Zentralwohlfahrtsstelle, dem von allen Seiten beklagten Mangel an gut vorgebildetem hauswirtschaftlichen Anstaltspersonal abzuhelfen. Es ist erreicht worden, daß eine ganze Anzahl jüdischer Anstalten sich in den Dienst der Ausbildung gestellt haben und junge Mädchen, die sich diesem Beruf zuzuwenden beabsichtigen, als hauswirtschaftliche Lehrlinge aufnehmen. Ein Teil der jungen Mädchen ist sogar besonders gut vorgebildet, indem sie ein Jahr lang in der Haushaltungsschule irr Fraukfurt/Main in einem spezieller: Ausbildungslehrgang für Anstaltsbeamtinnen gelernt, ein Examen abgelegt und anschließend ir: einer Anstalt als Praktikantin gearbeitet haberr. Im Jüdischen Arbeitsnachweis Berlin, Auguststraße 17, sind zur Zeit 8 gut vorgebildete hauswirtschaftliche Anstaltsbeamtinnen gemeldet, für welche entsprechende Stellen, als Stützen und Wirtschafterinnen gesucht werden. Früher mußte leider infolge des Mangels an geeigneter: jüdischen Bewerberinnen sehr stark mit christlichem Personal gearbeitet werden. Jetzt aber, nachdem genügend Kräfte nachgeschult worden sind, werden die jüdischen Anstalten dringend gebeten, jüdische Mitarbeiter einzustellen. Offene Stellenmeldungen werden erbeten an die Arbeitsgemeinschaft jüdischer Arbeitsnachweise, Berlin, Auguststraße 17. Zufammenarbett mit der allgemeinen lüoftlfajrtspflege. Bei der Ausstellung für Gesundheitsfürsorge, Soziale Fürsorge und Leibesübungen (Gesolei) in Düsseldorf im kommenden Jahr wird die Zentralwohlfahrtsstelle außer in dem jüdischen Pavillon (Hygiene der Juden) auch in der Ausstellung der Liga der freien Wohlfahrtspflege, zusammen mit den anderen der Liga angeschlossenen Verbänden, ausstellen. Die Ausstellung der Liga gliedert sich in acht Abteilungen. In jeder Abteilung werden die einzelnen Verbände das zur Da^tellung^ bringen, was ihnen in chrer Arbeit wesentlich erscheint. Es ist zu hoffen- 8

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