Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1922-1923
- Issue
- Heft 5-7 (Februar 1923)
- Date
- 1923-02-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Organifatum. Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden ist in das Bereinsregister eingetragen worden. 1. Vorsitzender ist Herr Eugen Caspary, Berlin. Der Jüdische Beamtenbund (Dachverband des Verbandes jüdischer Lehrervereine in Deutschland, des Allgemeinen Rabbinerverbandes, des Allgemeinen Deutschen Kantorcnverbandes, des Israelitischen Lehrervereins für Bayern, des Bundes gesetzestreuer jüdischer Lehrer) hat sich der Zentralwohlsahrtsstelle korporativ angeschlossen. Tic Jüdische Gemeinde Berlin ist dazu übergegangen, die einzelnen Kommissionen, denen die Fürsorge übertragen war, zu einer Verwaltungskommission unter der Bezeichnung „Wohlfahrts-undJugendamt" zusammcnzufassen. Dem Wohlfahrtsamt ist insbesondere übertragen: Tie offene Fürsorge durch Unterstützung und Vorbeugung, Gefangenen- und Turchwandererhilfe, Jugendfürsorge, Sorge für bestimmungsgemäße Verwendung von Stistungserträgnissen und Fonds. Es vertritt außerdem die Interessen der jüdischen Wohlfahrtspflege innerhalb Berlins in der Oeffentlichkest. Tie Fürsorge ist dezentralisiert und wird unter starker Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte ausgeübt. Tie Organe des Wohlfahrts- und Jugendamtes sind: ein Hauptausschuß und die Bezirkswohlfahrts- und Jugendkommissionen. Dem Bericht des Württembergischen Land esvxribandes entnehmen wir, daß er im vergangenen Jahre mit guten Ergebnissen auf allen Gebieten der Wohlfahrtspflege gearbeitet hat. Ganz besonderes Interesse wurde der Erholungsfürsorge, Jugendfürsorge, Jugendgerichtshilfe und Kleinrenmerhilfe zugewandt. Tie Zusammenarbeit mit anderen Organisationen war recht befriedigend. * Von den periodisch stattfindenden Besprechungen der. jüdisch-sozialen Arbeitsgemeinschaft Berlin soll ein Abend erwähnt werden, der allgemeines Interesse verdient. Berichtet wurde über die Erfahrungen in der jüdischen Wohlsahrtsarbeit in Amerika und Rußland. Bezeichnend war, daß sowohl in Amerika, dem Land organisatorischer Höchstleistungen als auch in Rußland (Litauen), das in dieser Beziehung völlig unberührt ist, die Erziehungsmethoden der Krnder in jüdischen Anstalten ganz dieselben sind: Selbstverwaltung auch bei den kleinen, starke Betonung der Gemeinschaftsidee unter den größeren, lebhafteste Teilnahme der Zöglinge an dem Schicksal der Anstalt, da sie wirklichen Heimcharakter trägt und dauernder Zusammenhang mit ihr auch nach, der Entlassung. vcrkchr mil vchörücn unü intcrKonfcffionellen Organifationtn. Um eine engere Fühlungnahme als seither zwischen der öffentlichen und privaten Fürsorge herzustellen, veranstaltet das Reichsarbeitsministerium mit den Vertretern der großen Verbände allmonatlich eine Besprechung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege. Bisher fanden drei Besprechungen statt, bei denen die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden vertreten war. In der ersten Sitzung wurde eine allgemeine Uebersicht über die Entwicklung der Wohlfahrtspflege während des Krieges und in der Nachkriegszeit, insbesondere ein Ueberblick über die vom Reich durchgeführten Maßnahmen zu Gunsten der Klein- und Sozialrentner gegeben und die Maßnahmen für die Kriegsbeschädigten und -Hinterbliebenen gestreift.*) In beiden Fällen wird die Notwendigkeit der engsten •) Kur-e »ahlenmöbis« Zusammenstellungen über die vom Reich für die einzelnen Gruppen zur Verfügung gestellten Mittel stellt die Z.W.St. Interessenten zur Verfügung. Zusammenarbeit mit den . karitativen Verbänden betont. Insbesondere wurde auch der Not der Anstalten' gedacht, denen häufig von Gemeinden und Versicherungsträgern nur ein ganz geringer Bruchteil der Selbstkosten vergütet wird. Infolge dieser an Behörden geübten Caritas drohen die Anstalten zusammenzubrechen. lieberem stimmend wird die Richtigkeit und Notwendigkeit der Zahlung der tatsächlichen Gestehungskosten seitens der Behörden anerkannt. In der zweiten Sitzung wird der Entwurf eines dem Reichsjuftizminister eingereichten Vorschlages zur Abänderung des Stistungsgesetzes bekannt und von dem Entwurf über die Vorarbeiten zu einem Reichswohlfahrtsgesetz Kenntnis gegeben. Die Sanierung der Kranken- und Pflegeanstalten wird ausdrücklich als Aufgabe der earitativen Verbände, die im Wege der Selbsthilfe zv lösen ist, bezeichnet. Empfohlen wird s zur Abwehr des wirtschaftlichen Zusammenbruches engster Zusammenschluß der privaten Liebestätigkeit. Jtl einer Zeit, in der die Anstalten am Rande des Abgrundes stehen, sei dafür Sorge zu tragen, daß nicht eines der verfügbaren Betten verloren gehe (man schätzt den Verlust der Bettenzahl für die Volksgesamtheit bereits auf 15 o/o). Eine Zuschußwirtschaft des Reiches kann nicht dauernd aufrecht erhalten werden, weil sie sich vor allem auch mit der Selbständigkeit der Anstalten nicht verträgt. Auch die dritte Sitzung beschäftigte sich mit der Lage der Kranken- und Pflegeanstalten. Ihre Sicherstellung kann nicht durch staatliche oder kommunale Zuschüsse, sondern im Wege einer einheitlichen Finanzierung erfolgen. Zu diesem Zweck ist eine Hilsskasse gemeinnütziger" Wohlfahrtseinrichtungen G. m. b. H. begründet worden, der die fünf Wohlfahrtsverbände als Gesellschafter angehören. Ihre Aufgabe ist die Hilfe -durch Beschaffung von Kredit für die in Not befiMichen Anstalten. Sie soll außerdem den notleidenden Bevölkerungskreisen in Deutschland einen Mittelpunkt für ihre Selbsthilssbestrebungen schaffen. An zweiter Stelle wird die Bedeutung des Landessteuergesetzes für die Wohlfahrtspflege besprochen. Ein neu vorliegender Regierungs entwurf trage den Wünschen der privaten Wohlfahrtspflege nicht genügend Rechnung und die Verbände behalten sich eine schriftliche Stellungnahme beim Reichsarbeitsministerium dazu vor. ' Zum Schlüsse werden die wohlfahrtspftegerischen Maßnahmen der Reichsregierung im besetzten und Einbruchsgebiet behandelt. Augenblicklich ist das Reichsarbeitsministerium mit den Vorarbeiten zu einem Reichswohlfahrtsgesetz beschäftigt, zu dessen Grundgedanken die Z.W.St. sich als Vertretung der jüdischen Wohlfahrtspflege geäußert hat. (Der vorliegende Entwurf ist noch nicht zur Veröffentlichung bestimmt.) Die letzte Sitzung der Reichsgemeinschaft von Hauptverbänden der freien Wohlfahrtspflege beschäftigte sich anläßlich der Verteilung von Reichsspenden mit der Frage einer planmäßigen Sanierung der Anstalten. Notwendig erscheint dazu der Uebergang von der Unterstützung zur Kreditgewährung. Inzwischen ist zu diesem Zweck, wie bereits erwähnt, die Hilsskasse gemeinnützig er Wohlfahrtseinrichtungen G. m. b. H. gegründet worden, der sich die fünf großen Verbäilde (darunter auch die Z.W.St.) und der Wirtschaftsbund angeschlossen haben. Die Hilsskasse wird seitens des Reiches freundwillige Förderung erfahren. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Steuerbestimmungen, die für WohlfahrtSein- .r i ch t u n g e n von Interesse sind.*) 1. Bei der Erbschafts - und Schenk ungs st euer sind nach den Steuergesetzen vom 20. 3. 1923 Beträge bis 50000 Mark im allgemeinen steuerfrei; die Freigrenze für mildtätige oder gemeinnützige Zuwendungen ist auf Mark •) Erschienen tn Nr. 7 der Mitteilungen des Reichsverbandes der privaten gemeinnützigen Kranken- und Pflegeanstalten. Geschäftsstelle: Kaiserin-Auguste-Viktotta-Haus, Charlottenburg, Frankstraße. 8