Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 10 (1867)
- Issue
- 3 (1.2.1867)
- Date
- 1867-02-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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71 Zala. 29. I. Aron Landsberger, Oberrabb. in Großwardein, 30. Dr. Israel Hildesheimer, Oberrabb. in Eifenstadt, 31. Benjamin Schächter, Rabb. in Bösing, 32. Juda Affod, Rabb. in Szerdahely, 33. Wolf FuchS, Oberrabb. in Szered, 34. MoseS Löwy, Oberrabb. in Milichdorf, 35. Simon Tanhvffer, Rabb. in Magendorf und 36. Jakob Scheyders, Rabb. in St. Georgen, für das Preßburger Komitat. Indemdiese Namensliste mit dem obenangeführten Rundschreiben der Komitatsgemeinde zu N. zur Kenntniß gebracht wird, wird zugleich zur pünktlichen Darnachhaltung bemerkt, daß die genannten Oberrabbinen und Rabbinen verpflichtet sind, die, von den ihren Unterricht genießenden Schülern mit der größten Genauigkeit zu führenden, Namenslisten, wegen der, durch die betreffende unmittelbare politische Behörde zu übenden Kontrole derselben halbjährlich vorzuzeigen, welch letztere die auszufolgenden Zeugnisse der aus den ersten zwei Jahrgängen austreteuoen Zöglinge regelmäßig mit einer Vidimirungsklausel zu versehen gehalten ist. Es wird demnach der Komitatsgemeinde aufgetragen, mit Bezugnahme auf ihren Bericht vom . . . l. I., Z. ... und indem die Beilage» derselben zurückgestellt werden, die nothwendigen Maßregeln zu treffen, daß der betreffende zum Unterricht berechtigte Rabbiner die Nameusliste betreffs jener Zöglinge mit Pünktlichkeit ausfertige und daß, die berufenen oder dazu zu ermächtigenden Organe die Aufsicht mit Strenge ausüben sollen. Auch wird bemerkt, daß die eben erwähnten Organe gehalten werben, über die den Unterricht genießenden Rabbinatszöglinge eigene Namenslisten zu führen, um sich zeitweilig Kenntniß darüber, verschaffen zu können, ob die betreffsenden Zöglinge in Wahrheit zugegen sind, und ob sie den vorgeschriebenen Studien in der That obliegen; auf Grundläge dieser Listen werden sodann die auszustelleuden Abgaügszeugnisse mit der vorgeschriebenen Vidimirungsklausel versehen werden. Gegeben in Ofen von dem königl. Statthaltereirathe, den 3. Dez. 1866. Äler. Ja.ganics w. p. Ludwig Friedrich m. p. Barthy Philipp m. p. 3ie ffitp bcs JJuöeiitfjttiiis aa&etea McaataiflTea gegeaäber. Bon Dr. Grüueballiu, Bezirksrabbiiier zil Landau. (Fortsetzung.*) ‘ Klarer und schöner noch ist der herrliche Doppelgedanke von dem Berufe Israels und der Bestimmung aller Menschm ausgesprochen Jesaj. 42, 1—8: ״Siehe, mein Knecht : ך Ein merkwürdigeres Jntimat ist in jüdischen Angelegenheiten von dem k. ungarischen Statthaltereirathe noch niemals erflossen. Darüber, daß unter den Bildnern der künftigen Rabbinen Ungarns nur sehr wenige die Konjugation des hebräischen Zeitwortes innehaben, wollen wir gerne schweigen. Die betreffenden Referenten bei den hohen Dikasterien haben es vielleicht'nicht einmal zum Hebräischlesen gebracht. Schwerer fallt es uns, auvere^Betrachtungen zu unterdrücken, die dieses Jntimat provozirt. Da aber die Erliennung eines ungarischen Ministcrinius in nahe Aussicht gestellt wird, ,wollen wir uns nähere Interpellation Vorbehalten , vorausgesetzt, daß der .künftige Minister für Kultus und Unterricht das meckwürdige Jntimat fortbestehen laßt. Red. : ״) S, Nr. 1. 72 (Israel), dm ich festhalte, mein Erkorner, an dem meine Seele Wohlgefallen hat. Meinen Geist habe ich auf ihn gelegt, auf baß er das Recht den Völkern verkünde. Er schreit nicht und erhebt seine Stimme nicht ,laut, läßt sich auf der Straße nicht hören. Ein geknicktes Rohr zerbricht er nicht, dunkelnden Docht löscht er nicht aus: zur Wahrheit führt er daS Recht. Er dunkelt nicht und bricht nicht, bis er auf der Erde das Recht hat eingesetzt und die Eilande seiner Lehre harren. Also spricht der Allmächtige, Gott, der diz Himmel erschaffen und sie ausgespännt, die Erde auSgebreitet mit ihren Sprößlingen, der Odem gibt dem Volke auf ihr, und Geist denen, die auf ihr wandeln, ich, Gott, habe dich berufen zum Heile, ich habe dich erfaßt an deiner Hand, ich habe dich bewahret und habe dich eingesetzt zum Bünduiffe der Völker, zum Lichte der Nationen, zu öffnen blinde Augen, auö dem Kerker herauszuführen den Gefesselten, aus dem Gefängnisse die im Finstern Weilenden. Ich, Gott, das ist mein Name, und meine Ehre lasse ich keinem Andern, meinen Ruhm nicht den Götzenbildern." Es ist also Israels Beruf, alle Böker zur Gotteserkenntniß, zu Recht und Sittlichkeit zu leiten, und der Menschheit Bestimmung, dieses erhabene Ziel zu erreichen. In diesem Gedanken begreifen wir erst die Sendung der israelitischen Profeten auch an auswärtige Völker, und wenn diese der Mahnung des Profeten Folge leisten, so empfangen sie allesammt, auch die, welche Israel am meisten knechteten, den göttlichen Segen: ״Gesegnet ist mein Volk Mizraim und Affur, meiner Hände Werk, und mein Eigenthum Jsrq^MEM>9, 25)^^. erscheinen nun auch die einz^^ULM'"^üttd GeboteVschon im Mosaismus. Der Dekaloatt^llt''^ieKVerbotdes"Meineids, des Raubes, des Diebstahls^es falchen Zeugisses, des Gelüstens nach fremdem Eigenthume ganz allgemein auf (über den in den beiden letzten Aussprüchen vorkommenden Ausdruck רע für Nebenmenschen werden wir später sprechen). Ebenso allgemein sind die bald darauffolgenden ausführlichern Gesetze über die äußern Rechtsverhältnisse 2 M. 21-, 12—22, 7. gehalten: ״Wer einen Menschen schlägt, daß eL stirbt, soll des Todes sterben. Wer aber nicht aufgelauert hqt,/sondern Gott hat es ihm unter der Hand geschickt, so werde ich dir einen Ort einrichten, wohin er fliehen soll. So ade,r Jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn umbringt mir List, von meinem Altäre weg sollst du ihn führen zum Tode!" . Dieselben Gesetze werden 3 M. 24, 17. ff. zum Theil wiederholt, und hier heißt es noch bestimmter: ״Wenn jemand ״i rg e n d e in en Me n sch e n" erschlägt כל נסש אדם u. s. w. und dann wird zum Schluffe V. 21. feierlich wiederholt: ״Ein Rechtsgesetz שפט£ sei hierauf für den Fremden, wie für den Einheimischen: denn ich bin Gott euer Herr." Wir wollen hier gleich im Anfänge erklären, daß dieser letztere Ausdruck, der merkwüdiger. Weise gerade bei. Rechts- und Sittengejetzen fast überall vorkommt, entwed»r. ,gllein: Ich bin Gott, oder mit dem Zusatze: Euer Herr,, .offenbar nichts Anderes sagen will, als daß Gott, der Herr der