Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 23 (6.6.1866)
- Date
- 1866-06-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2542917-2543175-2543198--4823-2548857- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
M 23. tontet Jahrgang. 8zege!>in, Den 6. 3nni 1866'. Erscheint je^en Mittwoch 1—2 - ,־j Bogen stark. . rrLnrupsrLtlonsxiöls: KavzjLhrigst fl..^:5 Thlr. 10 Sgr^. halflj. 4 fl 2 Tblr. 20 Sögr., vierteij. 2 fl. öfl. W. Man abonnirt im Znnland bei allen Poflämttrn; im Ans» lande bei Herrn Frau; Wagner t« Leipzig; in Wien bei Herrn tzeqfeld ü Bauet (Praterilr.) ::,י (-i Äuserate, . . welche in das Fach des Blat» ttS rinichtagen,' werden an- I genommen. Wochenblatt für jüdische Theokogie. ׳««״-«? *,,» Herausgeber und Redakteur: - :■L. 1e:opoai.נ» xöw, Oberrabbiner zu Szegedin. mehrmaliger Jniertion mit 6 kr., bet einmaltger mit 8 kr. berechnet. SteMpeigebühr : besonders 30 fr. Inserate üb,riiehmen tinAftS- Mit besonderen homiletischen,!didaktischen und wissenschaftlich. -inÄ7u Hc"r"cld talmndischen Seilagen Buchhandlung. 7 . Inhalt. Die Fusion des deutschen und sksard. Ritus in Paris. Bom Herausgeber. — Wiener Briefe. VI. — Korrespondenz Lmatyipatton und bnr»- gerliche Verhultnisse. Lemberg. Pest. Aus der Somogy Paris. Anlius «ud Lnltnsgemclndc. Pest. Pest. Pest. Szegedin. ,Kalocsa. Aus der Pfalz. New-Dork. Schulwesen. Pest. Wohlthiitigkeit und Wolilthtttigltcitsanllalteu. Parts. Pest. Pernambneo. Literatur. Prag. — Nekrologie. Pest. Aßüd. — Bemerkungen. Homiletische und didaktische Beilage r Predigt zur Einweihung der Synagoge zu Speyer. Von BezirksrabbiNer Dr. Grünebanm. — Homiletische Briefe. Von Rabbiner Dr. S. H. Sonneschein. Nie Jalion -es denlschen und sesatilislhen .Ritus in Patts.? - (Forts e tz u n g. *) Wir haben bereits angedentet, daß sich die erste Spur der kasuellen Thoralektionen (חיובים) bis ins zehnte Jahrhundert zurück verfolgen läßt. Diese erste Spur ist die profetische Lektion, nämlich Jesajas .61, 10. 62, 5., welche einen Theil der Hastara zum,,Abschnitte Nizzawim bildet, die aber im Mittelaller auch gelesen wurde, so oft ein junger Ehemann, der im Laufe der verflossenen Woche geheiratet hatte, dem vormittägigen Sabbathgottesdienste beiwohnte. Die Ursache dieser Einrichtung ist leicht zu finden: in der, bezüglichen Haftara ist von dem Schmucke und der Freude des Bräutigams und der Braut zu wiederholten Malen die Rede. Die Gemeinde gab dadurch ihre Theilnahme an dem Glücke der Neuvermählten zu erkennen, und man wird nicht anstehen, dieser Gemüthlichkeit seinen Beifall zu zollen. Diese Einrichtung, von welcher der Talmud nichts weiß, wurzelte so tief, daß die gewöhnlichen HaflaraS der Hochzeits-Haftara weichen mußten , und sogar die Frage ventilirt wurde , ob dies anch an den Sabbalhen der ״vier Paraschas" — Schekallm- Sachor, Parah, ha-Chodesch — geschehen müsse: eine Frage, welche von RaschiS Lehrer, N. 2!ak b. Elazar ha- Levi in WormS, in verneinendem Sinne entschieden, und nach dieser Entscheidung gleichwol noch diSkutirt wurde'). Wahrscheinlich fiel es den betreffenden Familien schwer^ an de» erwähnten Sabbathen auf die gewöhnliche Auszeichnung zu verzichten. •) S. die vorige Otttutnur. ׳) Or Sotua 11.160. d.. שהפטרות של פרשיות הן כתובות בתורה אבל הפטרת חתן לא (!) כתובה בחיכי׳ ר אלא נהנו מפני שמ<.ה בעלמא ©. Mardtchai Mrg. 831. j. Üittf. Metdola iti Patgr Mattm 8-8. Die Auszeichnung des Neuvermählten erfuhr in verschiedenen Gegenden verschiedene, bald einschränkende, bald erweiternde Modifikationen. In den österreichischen Gemein- '! den las man auch an! Hochzeitssabbathen die gewöhnliche Haftara, und fügte am Ende die Jesajänischen Aussprüche hinzu. In den sefard. Gemeinden hob man zur Ehre des Bräutigams eine zweite Thorarolle aus und las demselben den Anfang der Geschlchie der Verheiratung Jsaak's vor. (! M. 24, 1—7.) Der doppelten Parascha entsprach auch eine doppelte Haftara. Die Parascha las der Bräutigam selbst; ein Kultusbeamte trug die Uebersetzüng in der Muttersprache vor. So wurde für die Hochzeitssabbalhe der alte talmu bische UsuS rehabilitirt?)l ÄuS den Synagogen des deutschen Ri/ ttiS ist der Gebrauch,Wnz Znd,gar geschwunden, wkeivob derselbe von R. Moses Jsserls sanktionirt wurdet)! Selbst die Erinnerung daran hat sich in den Gemeinden nicht'erhalten. ' ' ./ " : ״ '' ' . , ' Ein Gleiches gilt von einem andern Brauche, der einst weit verbreitet war, sogar zivilrechtliche Bedeutung hatte., von Rabbinerversammlungen normirt wurde, und der heutzutage selbst manchen kundigeren Talmudisten nicht bekannt ist. Um diesen merkwürdige» Gebrauch zu verstehen,! muß man sich erinnern, daß die Autonomie der jüdischen Gemeinden im Mittelalter anch die richterliche Gewalt umfaßte und sich nicht nur auf das Privatrecht, sondern in gewissen Stücken selbst auf das Strafrecht erstreckte. Es kamen aber Fälle vor, wo ein Kläger keinen Richter fand. Ein solcher Kläger hatte nun das Recht, seine Beschwerde Hierüber in der Synagoge kundzugeben G2s1), und zwar nicht vor oder nach dem Gottesdienste, sondern inmitten der Morgenandachk vor oder nach Jischtabbach, wodurch der Gottesdienst für diesen Tag gänzlich unterbrochen wurde (בטול תמיר .בטול תפלה). Hatte dies die klagende Partei an drei Wochentagen erfolglos gethan, so blieb eS derselben unbeuommen, selbst den sabbatlichen Gottesdienst zu unterbreche», und somit auch die Vorlesung deS betreffenden Wochenabschnittes zu verhindern. Zuweilen bediente sich sogar der ף Abudirabim Berach. scl. Prag 118. a.:*וכן כתוב בס, ר׳ □עדי R.Zfftrltin in Tetum. Ha-Drichen Nt. 20. Kolbo Nr. 20. Sck. At. O- Edajjtm 144 2. S.tbr anssühtlich ipticht datüber R Cbajj m Bnive» nisti IM Art,. Ha-Grdola zum Ot. Eh. 262. wo auch auf E»A. d. R. Jak. ha Lkvi in Zante (g«fl. 1686) btnsitwitttn wird. Ditftr sagt; שנהגו לתרגם 'פרשת החתן כרי שתבין הכלה Bei den Sktardtw hat sich dir El'atdon.Pataicha bis a,tt dtn heutigen Tag tthalttn. Ais Uedtrsttzuug wird da» Targunt OnkeloS votgetragen! J) Ech. Ar. O. Eh- 428, 8. Vrgl. R.Jfferl. Peßakim 94. 101