Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 41 (15.11.1866)
- Date
- 1866-11-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 4L tontet Jatjrganfl 8zege!>in, Den lg. toemketzDök! Erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats 3 Bogen stark.?rLmuneratlousprels: Ganzjährig 8 ff. — 5 Thlr. 10 Sgr.,halbj.4fl.-2Thlr. 20 Sgr., viertel!. 2 ff. ö. W.' Für Rabbiner, Lehrer nnd Kantoren ganzjährig 6 ff., halbjähr. 3 fl׳ Inserate werden angenommen nnd billigst berechnet. ״n ortmnaiya. Zeitschrift ftrrjücl. Theologie u. für jüd. Lebe!□ in Gemeinde, Synagoge und. Schule. Man abonnirt j im Inland bei alten Postämtern; im Auslande bei Herrn . /ranz Wagner in Leipzig; in Wien bei Herren Hcrzfeld L Lauer (Praterstr.); in Prag bei Hrn. Senders und ürandeis. Herausgeber und Redakteur:. ILidOlPOJLD Oberrabbiner zu Szegedin. ־ V. Die genannten Buchhandlungen nehmen auch Inserate für uns an. Aeker Zrakschrifien. AuS einer großen und gebildeten jüdischen Gemeinde wird unS unterm 29. v. M. Folgendes gemeldet: ״Ein ämtliches Schreiben des hiesigen Oberrabbinates an die Chevra Kaddischa vom Monate Okt. v. I. verbietet, Epitaphien in deutscher Sprache auf der Frontseite der Grabsteine anzubringen, selbst wenn Tag, Monat und Jahr nach dem jüdischen Kalender angegeben sind. Nun ist aber der hiesige Friedhof grösitentheils aufgeschüttet, so daß die früheren und späteren Gabsteine Rücken an Rücken gelehnt sind, und mithin die Inschrift der Rückseite nicht gelesen werden kann. Außerdem sind arme Familien zu einer Mehraüslage genöthiget, um auf der Rückseite des Steines ein kleines Feld für die von ihnen gewünschte deutsche Inschrift schleifen zu lassen. Es ist dem ehrw. Herrn 'Oberrabbiner vorgestellt worden, baß die Grabsteine auf sehr vielen jüdischeu Gottesäckern zweisprachige Inschriften an der Vorderfeite tragen. Umsonst! DaS Verbot blieb bis auf den Heutigen Tag in seiner Kraft, und Sie würden vielen hiesigen Familien einen wesentlichen Dienst leisten, wenn Sie die Epitaphienfrage Ihrer Begutachtung unterzögen." Mir bekennen, daß uns diese Frage in nicht geringem Maße überrascht hat. Zwar hat sich vor einigen Jahren die Chevra Kaddischa zu Päpa geweigert, den Grabstein des um die dortige Gemeinde sehr verdichten Samuel S ch l e s i nger setzen zu lassen, weil derselbe eine bilinguistische Inschrift trug, so daß die'Witwe sich genöthigt sah, ihr Vor- Haben unter dem Schutze der Behörde auszuführen. Der Päpaer Chevra wird es ein Jeder, der ihre Antecedentien kennt, gerne zu Gute halten, daß sie es auf behördlichen Zwang aukommen ließ. Wie sich's aber ein gebildeter Rabbiner kann beigehen lassen, für ein solches Vorgehen in die Schranken zu treten, ist in de-r That nicht leicht zu erklären. Indem wir, einer sehr beachtenSwerthen Aufforderung entsprechend, den Gegenstand einer nähern Prüfung unterziehen, bekennen wir ohne Rückhalt, daß vorliegendes Gutachten, wie manches seiner Vorgänger, für die Einen zu spät, für die Anderen zn früh kommt! Da aber die Ersahrung uns belehrt hat, daß die im ״B. CH." gewonnenen Resultate zuweilen unmittelbar für die Praris verwerthet werben; da die bezüglichen Anregungen das Interesse der Theologen und der Laien zu wecken Pflegen; und da die wissen, schaftliche und daher einzig richtige Methode in der Be- - Handlung der talmudischen und rabbinischen Quellen gerade durch ihre Anwendung, aus spezielle Fragen an Aufnahme und Verbreitung.gewinnen muß: so glauben wir, auch folgende Nachweise und Bemerkungen der freundlichen Ausmerksamkeit unserer geehrten Leser empfehlen zu dürfen. Die ehrenwerthen Leiter der Chevra-Kaddischa-Ängelegenheiten, welche dem vorliegenden Verbote als Exekutive dienen, glauben ohne Zweifel, irgend einem ReligionSge setze Genüge zu leisten. Hierin sind sie jedoch entschieden im Jrrthume. Ein Gesetz über die Sprache der Epitaphien ist gar nicht vorhanden , und die Analogie anderer / auf Sprache und Schrift bezüglicher Gesetze spricht nicht für, sondern gegen das Verbot. Die heilige Schrift, ist das theuerste Gut Israels: die Quelle unserer religiösen Erkenntniß, die Richtschnur unsereö religiösen Lebens. Ueber ihre Erhaltung haben die, Väter, mit einer Treue gewacht, für welche wir ihnen bis auf den heutigen Tag zur innigsten Dankbrkeit verpflichtet sind. So hoch sie aber d e h. Schrift und die Sprache auch hielten, in welcher dieselbe abgefaßt ist, so hatten sie doch nichts dagegen, daß die heiligen Religionsurkunden auch in anderen Sprachen, und — was sich für eine unbefangene Hermeneutik von selbst versteht — auch mit andern Schriftzügen niedergeschrieben werden (Meg. 1, 8), R. Simon b. Gamaliel wollte zwar diese Uebersetzungöfreiheit im zweiten Jahrhundert nur auf die griechische Sprache beschränken, und die Kasuisten stimmen ihm bei. Aber diese Beschränkung wurde frühzeitig von der Praris überflügelt! R.'SaadiaS Gavn, dessen Namen jeder gebildete Jude mit Ehrerbietung nennt, nahm schon im zehnten Jahrhundert keinen Anstand, die Bibel ins Arabische zu übersetzen, und große Autoritäten deö vierzehnten Jahrhunderts, wie R. Nissim b. Reuben aus,Gerona, berufen.sich auf ihn, um das Ver- .dolmetschungsrecht der Bibel zu rechtfertigen (Sabb. 48)! Vor R. Saadias war die Bibel nicht nur ins Griechische und Aramäische, sondern auch ins Persische übersetzt worden. Ein neuerer Literarhistoriker begleitet die Mittheilnng letz- ,terer Thatsache mit folgenden Worten: ״Eine Bibelübersetznng ist immer der Brunnquell einer erweiterten Literatur, namentlich einer poetischen gewesen. Wir wissen also von einer persisch-jüdischen Literatur, ehe von einer natioualper-- fischen die Rede sein kann." In der nachsaadjanischen Zeit, und zwar schon im Mittelalter, wurde die Bibel von. und für Inden ins Französische, Jtaliänische und Spanische übertragen. Später erhielten die Karäer eine tatarische , die sehr orthodoxen deutschen Juden deutsche Bibelübersetzungen und