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Ben Chananja · 1866-02-14 · 7 (14.2.1866) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
7 (14.2.1866)
Date
1866-02-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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M 7. ■Keimtet Iahrgmig. Szegedm, Den li ■feütimt 1866■ Erscheint jeden Mittwoch 1—2 Bogen stark. Pränainerationspreis: Ganzjährig 8 fl.,^:5 Thlr. 10 Egr., halbj.4fl. — 2Tblr. 20 Sgr., viertelj. 2 fl. öst. W. Man abonnirk im Jnnland bei asten Postämter»; im Anslande bei Herrn Frau; Wagner i» Leipzig; in Wien bei Herrn Herffcld & Lauer (Praterür.) eil Mumanj». wocheuktatt für judilche Theologie. Herausgeber und Redakteur: :■פ €»*-€» » iJiw, Inserate, Welche in das Fach des Blat, teS einschlagen. werben, angenommen. Die 4spaltige Petitzeile wird bei mehrmaliger Znienion mit 6 kr., bei einmaliger mit 8 kr. berechnet. Stcmpelgebühr besonders 30 kr. Oberrabbiner zu Szegedin. Mit besonderen homiletischen, didaktischen und wissenschaftlich talmudischen Seilagen. Inserate übernehmen im Auslande Fran; Wagner in Lewzig; in Wien HersteldLLauer» Buchhandlung. Inhalt. Schnlfond und Seminar. — Josef Bach. Nekrolog. — Wiener Briefe (II.) (Schluß.) — Ucber Bibelübersetzungen nnd Erklärungen. Von Rab« biner Dr. Hochstädter. (Schluß ) — Zustände der jüd. Gemeinde in Amsterdam. Von I. Kahn. Oberrabbiner.— Korrespondenz. Inland. Wien. Wien. Wien. Wien. Pest. Pest. Ofen. Fiinfkirchen. Stuhlweißenburg. Nagy-Källü. S. A. Ujhelp. — Brief eines nordungarischen Cbaßidäers. — Inserate. — Homiletische und didaktische Beiläge. Sechs- oder stebeustündlger Unterricht? Bon Direktor A. Grünspann. — Schulwesen. Füufkirchen. All-Beese. — Predigtliteratur. dchusttMli unö Seminar. Norschlligc -es k. mtg. Ltatthalterki-Nathrs. K. k. Apost. Majestät, Allergnädigster Herr! Der gehorsamst gefertigte Regierungssitz erlaubt sich hiemit, daS Protokoll, der — in Folge der Aufhebung der Oberaufsicht über jüdische Schulen von Seiten der röm. kath. Geistlichkeit betreffs Bestimmung dessen , durch wen und auf welche Art und Weise fernerhin diese Oberaufsicht stattzufinden hatte, sowie betreffs der Verwendung der vom isr. Schulfonde erübrigten Ueberschüffe, mit Zuziehung der laut gnäd. HoskanzleidekreteS vom 22. Jänner 1863 Z. 21026 berufeuen und in dem unterthänigst bei gebogenen Protokolle namentlich erwähnten Israeliten — abgehaltenen Berathungen sammt den diesbezüglichen unterthänigsten Vorschlägen Ew. k. k. apost. Majestät ergebenst zu unterbreiten.— In der, zuvörderst über die 'Verwendung der von den ZahreSrenten des zur Bestreitung der Kosten isr. Schulen, sowie der vorgeschlagene» Lehranstalten und anderer einschlagender Institute bestimmten Fondes bisher erübrigten Ueberschüffe gepflogenen, Berathung ward in Berücksichtigung des Umstandes , daß von den im Allerhöchsten Erlasse Ew. k. k. apost. Majestät vom 29. März 1856. bezeichneten Verwendungszweckendes erwähnten Fondes die Errichtung zweier Musterhauptschulen und eines Rabbinats-Justituteö noch nicht in Angriff genommen ist, vorgeschlagen, daß: a.) Diese zwei isr. Musterhanptschulen, von welchen die eine in dem früher bestandenen Preßburger, die andere, im früheren Großwardeiner Distrikte zu errichten wäre, nach dem Muster der schon bestehenden ähnlichen Anstalten ins Leben gerufen werden.sollen. Dem entgegen waren einige Mitglieder der Confereuz der Meinung, baß — nachdem die betreffenden Lehranstalten ihrem Zwecke gemäß nur in den größeren Gemeinden errichtet würden, welche eine Schule aus eigenen Mitteln gründen und erhalten können, dagegen in vielen Orten bisher gar keine Schule eristirt, weil die betreffenden armen Gemeinden die GründungS- und Erhaltuugskosten nicht zu tragen vermöchten — es dem Zwecke des Unterrichtes mehr entsprechen würde, wenn die zur Errichtung der zwei noch mangelnden isr. Mufterhauptschulen nöthigen Geldmittel zur Unterstützung solcher armen isr. Gemeinden verwendet würden, welche nicht im Staude sind, aus eigenen Mitteln eine Schule zu errichten. Dieser gehorsamste Regierungssitz erlaubt sich, sich für die erstere Meinung zu erklären, theilö aus dem Grunde weil Ew. k. k. apost. Majestät die Errichtung der Muster- Hauptschulen bestimmt anzuordneu geruhte, theils weil die erfolgreiche Wirksamkeit der bestehenden ähnlichen Lehranstalten allgemein, und-auch bei den einzelnen Mitgliedern der Commission Anerkennung gefunden, sowie es die Erfahrung lehrt, daß mit den erwähnten Lehranstalten keine andere isr. Gemeindeschule concurriren kann, welcher Umstand dem wichtigen Factor znzuschreiben ,ist, daß erstere fortwährend unter Oberaufsicht ^fachkundiger Regierungsorgane stehen, folglich ähnliche Wirren, Mißbräuche und Willkürlichkeiten nicht Vorkommen können, wie solche im Jahre 1861 zum Schaden des Unterrichts und der Erziehung an den isr. Gemeiudeschulen — nach den verschiedenen, bei diesem Regierungssitze^ verhandelten Klagen zu urtheilen— vorgefallen sind. . Da Woch der zur Unterstützung der zweiten Meinung erwähnte Umstand, daß die Vortheile dieser aus dem isr. Schulfonde bestrittene» Lehranstalten zumeist den wohlhabenden größeren Gemeinden zu Gute kommen, welche eine Schule zu erhalten sonst auch im Stande sind, gegründet ist und volle Berücksichtigung und Würdigung verdient; so ist dieser getreue k. ungr. Statthaltereirath der unterthänigsten" Ansicht, daß die betreffenden Religionsgemeinden nicht nur zur Bestreitung der zur Errichtung der Musterhauptschule und ihrer ersten Ausstattung nöthigen Kosten, sondern fernerhin auch dazu verpflichtet werde«, zu den Erhaltungskosten der Schule beizusteuern, indem sie eine nach ihrem Vermögensstande zu bestimmende. Quote dem Schulfonde zu entrichten hätten, wodurch die dieSfälligen Ausgaben deerwähnten Fondes einigermaßen ersetzt und derjenige Theil der Jahresreuten, welcher nach Errichtung der unterhänigst vorzuschlagenden Lehrinstitute erübrigt, würde nach

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