Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 5 (31.1.1866)
- Date
- 1866-01-31
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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93 lung verschaffen wollte, wie er damit der religiösen Gesammtheit und dem Kultus eine Vertretung gab, die wenigstens nach außen wie ein Wächter auf der Warte gegen die Nacht des Vorurtheils und der feindseligen Angriffe stehe * und sie abwehrcn und auch nach innen warnend und mahnend wirken konntewir bewundern auch hier den Adlerblick deS großen Organisators, der auch in das Chaos der synagogalen Angelegenheiten drang und durch sein mächtiges Wort Ordnung und Licht auch hier geschaffen. Aber wir hatten doch auch gesehen, daß dieser Wächter nicht sprechen konnte: ״Der Morgen kommt", daß er in die Finsterniß des gottesdienstlichen Lebens keinen Lichtstrahl aussandte und aussenden konnte, weil eben diese starre Zentralisation das Gemeindeleben nicht in Fluß gerathen ließ und der religiöse Fortschritt von innen heraus sich entwickeln mnß und von oben herab nicht diktirt werden kann. Dazu liegt aber für uns noch eine besondere Gefahr in einer solchen Verfassung. Wehe unserm gottesdienstlichen und religiösem Leben über- Haupt, wenn ans dieser Würzburg und sein Anhang zu entscheidendem Einflüsse auch bei uns gelangen würde. Es ist einmal nicht der Boden für solche Saaten in der Pfalz untr völlige Abwendung vom religiösen Leben stände zu befürchten. Ich sprach mich daher für eine Synodalverfassung aus, die ich ohnedies auch für die geschichtlich begründete im Inbenthume halte, und legte den Entwurf einer solchen in meinem schon erwähnten Schrtftchen: ״Israelitische Gemeinde, Synagoge und Schule in der bayrischen Pfalz" meinen pfälzischen Glaubensgenossen vor. Eine Synode würde heute ganz anders als im Jahre 1836 zusammengesetzt sein. Die Intelligenz, das Verständniß und die Einsicht in die Bedürfnisse des Kultus sind seitdem außerordentlich erstarkt. Indessen der Entwurf fand in dem hierzu gewählten Komite nicht den Beifall, den seine Ausführung fordert, Hauptsächlich weil man der Majorität dennoch die Einsicht nicht zutraute , die zu einem segensreichen Erfolge einer solchen Verfassung allerdings vorausgesetzt werden muß. Für eine Konsistorialverfaffung konnte man sich noch weit weit weniger schlüssig machen. Und so sind wir in dieser Hinsicht leider immer noch, fast möchte man sagen, ruäis ind1A68taqu6 »10168. Nec|quidquam, riiai pondus iners, congestaque eodera Non bene junctaruin discordia semina rer um. Ich sehe, daß auch Sie in Ungarn noch an diesem Uebel leiden, und so dürfte es um so mehr angezeigt sein, beide Fragen im ״Ben Chananja" zu behandeln, nämlich einmal: ob Kousistorial- oder Synodalverfassung, und sodann Entwürfe nach einer oder der andern Richtung. Aus dem Anfeinanderplatzen der Geister auch auf diesem Gebiete dürfte der Wahrheit göttlicher Funke endlich hervorsprühen. M tarnen movetur! Trotz alledem und alldem, was wir hier nicht berühren wollen, ist dennoch auch auf diesem Gebiete gar Manches in der Pfalz geschehen. Viele Mißbräuche sind beseitigt und ziemlich freisinnige Synagogenordnungen wurden, hauptsächlich durch die Rabbiner, ins Leben gerufen, und sowol! daraus, wie aus der ganzen gesunden religiösen Richtung, die in der Pfalz herrscht — die vornehme religiöse Judolenz tritt, ebenso wie die Hyperorthodorie, die Alles, was ist, für vernünftig hält, weil eS ist, und das׳ jesuitische: Aut sint ut sunt, aut non sint auf das Judenthum anwenden, nur sporadisch auf, — und aus dem, besonders durch die Rabbiner gepflegten und großgezogenen, gxdeWchen israelitischen Schulwesen in׳ her Pfalz, rviderftcft sich, zur Ghnüge, die von ihrer und ihrer Stiftung Gegpemn wiederholte Anklage, daß dq^ Rabbinat in der Pfqlz nichts, gethan habe. Wir sprechen durchaus nicht pro domo —r es ist dazp. kein. Grund, vorhanden — .aber eine einfache Vergleichung der AnstettungSzeit der Rabbiner H mit der Zeit der aufblühenden Schulen und der Entstehung jener Synagogen- und Gebeteordnungen widerlegt diese An - klage um so mehr, wenn man den Mangel einer Verfassung nicht nur, sondern auch genügender Amtsvollmachten ins Auge saßt, wozu noch die aufreibende Aufgabe für 30—40 Gemeinden kommt, die zu einem pfälzischen Rabbinate zählen, und in der neuern Zeit daö Gespenst der Hierarchie, das, seitdem dieser Popanz durch den Streit der Frankfurts r Gemeinde mit dem Rabbiner Stein iu unsere Gemeinden geworfen ward, so manchem Streben unüberwindliche Hindernisse in den Weg legte. Dies empfanden wir zuerst 1857, als wir eine Synagogen- und Gebeteordnung für sämmtliche Gemeinden der Pfalz entwarfen- und die in vielen Gemeinden hauptsächlich-an Vieser thörichteu Furcht scheiterte, obgleich sie in gar keinen vernünftigen Zusammenhang damit, zu bringen ist. ' Auch eine Leichenordnung, in welcher eine anständige Leichenbegleitung und die ganze zu befolgende zeitgemäße Ordnung ist, wurde von den Rabbinern vorgelegt und bereits unter dem 26. August 1845 von der k. Regierung bestätigt. Es hielt anfangs in vielen Gemeinden, schwer, sie durchzuführen. Heute wird, man ln fast allen Gemeinden die frühere hastige und unordentliche Leichenbegleitung vergeblich suchen. Auch viele sehr schöne neue Synagogen erstanden in den letzten Jahrzehnten in der flZfalz, oder sind jetzt in Angriff genommen. \ \ Die israelitischen Friedhöfe müssen jetzt in der Pfalz ' auf den Grund eines unter französischer Herrschaft erlassenen Gesetzes durch eine vor mehreren Jahren erlassene Ministerialverfügung auf Kosten der politischen Gemeinden angelegt werden, und sind seitdem viele israelitische Friedhöfe neu angelegt worden, und schwindet auch dieses Vorurtheil gegen Gründung neuer Friedhöfe immer mehr aus dem Bewußtsein unserer jüdischen Bevölkerung. Da die Begründung dieser Verfügung nur in der vom französischen Gesetze geordneten sanitätspolizeilichen Verpflichtung der Gemeinden beruht, so dürften ähnliche Verfügungen auch anderswo, wo dieselben Voraussetzungen bestehen, zu erwirken sein, und werden wir sie deshalb nächstens in diesen Blättern in extenso veröffentlichen. So schreiten wir immer mehr auf der Bahn geläuterter Religionsansichten und Einrichtungen fort, ohne daß wir es von jeher der Mühe werth hielten, die Abschaffung der Sulath, Kerobvth u. dgl. oder gar die Aufhebung der Mizwoth-Versteigerungen auszupvsaunen, weil wir solche Dinge, wo sie gehen, für selbstverständlich halten, und wo sie nicht gehen, auch nach umfassender Belehrung nicht gehen, zu geringfügig sind, als daß das höchste Gut: der Friede der Gemeinde dadurch gefährdet werden dürfte. Tüchtige Schulen, freimüthige Belehrung in den Synagogen, unablässiges Einwirken auf die Aufklärung der Gesinnung und eine vernünftige Gestaltung des Lebens, und jene Einrichtungen kommen von selbst. Nur eine entsprechende Synagogenverfassung, in welcher zugleich Rabbinern und Vorstehern klar und fest ihre Pflichten und Rechte vorgezeichnet sind.—. das ist unser ooterum 660860! Dadurch allein kann. Umfassendes geschaffen, und nicht blos die Achtung der «Synagoge nach außen, sondern auch ihre Konsolidirnng und ihre fortschreitende Entwicklung nach allen Richtungen gefördert und sicher gestellt Werden.; . ' 3'